Stonewall
Kraftspieler
- Registriert
- 2. Juni 2006
- Beiträge
- 792
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?
Das trifft so doch vA auf die Vorzensur zu. Nachträgliche Beschlagnahmung von Medien gibt es ja durchaus noch.
Und während des Kalten Krieges hat man zB das Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (VerbrVerbG) genutzt, um mißliebige Ostblockfilme aus dem Land zu halten.
Und da es praktisch nicht möglich ist, einen nicht FSK-geprüften Film in Deutschland zu vermarkten, regelt sich vieles auch "privat".
Hier! Denn es gibt in Deutschland keine Zensur. Und eh Du jetzt anfängst, komisches Zeug von Dir zu geben, recherchiere erstmal, was Zensur denn nu genau ist.
Das trifft so doch vA auf die Vorzensur zu. Nachträgliche Beschlagnahmung von Medien gibt es ja durchaus noch.
Und während des Kalten Krieges hat man zB das Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (VerbrVerbG) genutzt, um mißliebige Ostblockfilme aus dem Land zu halten.
VerbrVerbG - Einzelnorm
(1) Es ist verboten, Filme, die nach ihrem Inhalt dazu geeignet sind, als Propagandamittel gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu wirken, in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, soweit dies dem Zweck der Verbreitung dient. Dieses Verbot steht der Abfertigung durch die Zolldienststellen nicht entgegen.
(2) (weggefallen)
(3) Strafrechtliche Einfuhr- und Verbreitungsverbote sowie die §§ 1 bis 4 bleiben unberührt.
(4) Ist ein Film entgegen dem Verbot nach Absatz 1 in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht worden, so stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Verstoß gegen dieses Verbot unverzüglich fest und fordert den Verbringenden auf, die in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbrachten Kopien des Filmes auszuhändigen. Die Verpflichtung zur Aushändigung entfällt, wenn der Verbringende nachweist, daß er die Kopien wieder aus dem räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes entfernt oder vernichtet hat. Soweit der Verbringende Kopien nicht mehr besitzt, sind diese Vorschriften auf den Besitzer entsprechend anzuwenden.
Und da es praktisch nicht möglich ist, einen nicht FSK-geprüften Film in Deutschland zu vermarkten, regelt sich vieles auch "privat".