Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

QuickAndDirty

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Was ich mich gerade frage...
Gilt ein Film als indiziert in jeder Fassung wenn er einmal indiziert wurde? Oder nur die Fassung die der Zensur Behörde vorlag? Das sind ja meist deutsch synchronisierte Fassungen. Sogar der englische Titel ist oft total anders.
Oder gilt erstmal alles als indiziert bis es freigegeben ist? Oder gilt als indiziert was immer die Obrigkeit sich ausdenkt ,so das man es wissen müsste, das ein Film oder eine Fassung eines Films die nicht im Ministerium für Wahrheit vorlag trotzt dem als indiziert zu betrachten ist, weil er bei vorliegen indiziert werden würde?

Es wäre schön wenn man mir sagt das Englische Originalfassungen i.d.r. nicht indiziert sind.

Noch eine Sache...wie finde ich heraus ob etwas indiziert ist? Österreichisches und deutsches Amazon vergleichen?
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Bundesprüfstelle - Antr

Antrag auf Feststellung der fehlenden Inhaltsgleichheit

Nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 JuSchG unterliegen Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, den Vertriebsbeschränkungen für indizierte Medien, ohne dass es einer eigenständigen Aufnahme in die Liste bedarf.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verbietet in § 4 Abs. 1 Nr.11 und Abs. 2 Nr. 2 das Verbreiten und Zugänglichmachen von indizierten Angeboten durch Rundfunk und Telemedien. Das Verbot umfasst Angebote, die mit indizierten Telemedien oder Trägermedien wesentlich inhaltsgleich sind. Es wirkt auch nach wesentlichen inhaltlichen Veränderungen bis zu einer Entscheidung durch die Bundesprüfstelle fort (§ 4 Abs. 3 JMStV).

So wie ich das verstehe, muß damit für eine abweichende Fassung ausdrücklich ein Antrag gestellt werden, um eine andere Einstufung zu bekommen.
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Was ich mich gerade frage...
Gilt ein Film als indiziert in jeder Fassung wenn er einmal indiziert wurde? Oder nur die Fassung die der Zensur Behörde vorlag? Das sind ja meist deutsch synchronisierte Fassungen. Sogar der englische Titel ist oft total anders.
Oder gilt erstmal alles als indiziert bis es freigegeben ist? Oder gilt als indiziert was immer die Obrigkeit sich ausdenkt ,so das man es wissen müsste, das ein Film oder eine Fassung eines Films die nicht im Ministerium für Wahrheit vorlag trotzt dem als indiziert zu betrachten ist, weil er bei vorliegen indiziert werden würde?

Es wäre schön wenn man mir sagt das Englische Originalfassungen i.d.r. nicht indiziert sind.

Noch eine Sache...wie finde ich heraus ob etwas indiziert ist? Österreichisches und deutsches Amazon vergleichen?

Kann dir zwar keine Antwort geben, haette aber eine Gegenfrage:
Wozu das ganze? Indiziert ist ja nix schlimmes. Das heisst nur "Ab 18, bekommst du nicht im Laden und es gibt keine Werbung dafuer." Wenn du 18 bist und weisst, dass es den Film gibt, bekommst du den uebers Internet wie jeden anderen auch.

Mir als Konsument ist die Indizierung relativ egal, die schadet mMn nur dem Produzenten vor Allem wegen des Werbeverbots. Beim Online-Erwerb ist das nix anderes als jedes andere Ab18-Produkt.

Erst bei beschlagnahmten Medien wirds dann fuer den Konsumenten schwieriger... bzw. auch wieder nicht, da wir ja alle anstaendige Menschen sind, die gar nicht erst auf die Idee kommen wuerden sich solche Medien zulegen zu wollen.
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Meine Fresse, hast du für Vorurteile deinen Verstand in Zahlung gegeben oder was ist los? Die Indizierung gibt es nicht mehr, und selbst als es sie noch gab, war sie keine Zensur - du durftest indizierte Spiele munter weiter verkaufen, nur nicht an Kinder und Jugendliche. (Oder sind deiner Meinung nach Zigaretten und Alkohol auch zensiert? - Die darfst du Kindern und Jugendlichen ja auch nicht verkaufen...) Darüber hinaus zeichnet sich eine Zensur gerade dadurch aus, dass der reine Besitz einer unzensierten Fassung illegal ist, während Eltern ihren Kindern die indizierten Spiele jederzeit zugänglich machen durften.

Die Antwort findest du übrigens im § 12 JuSchG. Dort heißt es, dass Filme erst dann frei verkauft werden dürfen, wenn sie entweder von der obersten Landesbehörde oder einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle auf Jugendtauglichkeit geprüft wurden. Bis dahin dürfen sie nur an Erwachsene verkauft werden und müssen so aufbewahrt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht versehentlich dürber stolpern können.

Mit anderen Worten: Wenn da keine Plakette mit "Freigegeben ab X Jahren gemäß JuSchG" draufklebt, darfst du sie nicht an Kinder und Jugendliche verkaufen und sie ihnen auch nicht öffentlich vorspielen.

Wenn du über 18 bist, kann dir das aber vollkommen egal sein, du darfst sie kaufen, ansehen, nachspielen, was auch immer. Bei dir zu Hause darf dir dabei sogar dein kleiner Bruder mit seinen Kumpels zugucken, weil bei dir zu Hause halt nicht öffentlich ist. Noch besser: Du darfst entsprechende Spiele und Filme sogar deinem kleinen Bruder zum Geburtstag schenken!
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Ich frage mich gerade wer hier seinen Verstand in Zahlung gegeben hat. :rolleyes: Selbstverständlich gibt es die Indizierung noch und sie wird auch fleissig weiter verwendet. Ein Blick auf die Seite der Bundesprüfstelle sollte das eigentlich klären.

Bei Computerspielen gilt eine Altersfreigabe soweit ich weiß nur für die geprüfte Version. Alle abweichenden gelten erst mal als ab 18 weil ungeprüft. Ist das bei Filmen auch so? Ich denke mal ja, weil es da ja weniger um die SPrache als um die Bilder geht, oder?
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Filme im Originalton sind "wesentlich inhaltsgleich". ;)

Und das große Problem was WIR hier mit indizierten Medien haben, ist dass man quasi mit einem Bein in der Abmahnung steht, wenn man als Forenbetreiber zulässt, dass in öffentlich lebaren Foren indizierte Medien lobend diskutiert werden, weil das theoretisch als Werbung auslegbar wäre...
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Gälte das auch wenn die deutschen Fassungen gekürzt sind? Also zum Beispiel FSK 16 und geschnitten im Vergleich zum Oiginal.
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Die Deutsche FSK 16 ist ja nicht mehr "wesentlich inhaltsgleich" mit einer ungeschnittenen indizierten englischprachigen 18ner Version, da die Stellen ja fehlen, die die Indizierung notwendig gemacht haben...
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Ich dachte eher an eine noch ungeprüfte (nicht indizierte) Originalfassung im Vergleich zur geschnittenen FSK 16. Gilt die als inhaltsgleich und bekommt dieselbe Einstufung? Wird die automatisch höher eingestuft? Oder wird die durch die komplette Prüfung gejagt?
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Also quasi wenn ein Director's Cut zu einem FSK 16 Streifen kommt?
Ich denke der müsste dann extra geprüft werden. Oder zumindest die Szenen.
Bis der kein FSK Siegel hat, ist der THEORETISCH wie ein indizierter Film zu handhaben...
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Das wird viel....

Meine Fresse, hast du für Vorurteile deinen Verstand in Zahlung gegeben oder was ist los?
Hä??? Ich bin QuickAndDirty, ich dachte jeder hier im Forum müsste mal mit bekommen haben das ich scheiße bin!
Warum tust du so überrascht?

Die Indizierung gibt es nicht mehr, und selbst als es sie noch gab, war sie keine Zensur - du durftest indizierte Spiele munter weiter verkaufen, nur nicht an Kinder und Jugendliche. (Oder sind deiner Meinung nach Zigaretten und Alkohol auch zensiert? - Die darfst du Kindern und Jugendlichen ja auch nicht verkaufen...) Darüber hinaus zeichnet sich eine Zensur gerade dadurch aus, dass der reine Besitz einer unzensierten Fassung illegal ist, während Eltern ihren Kindern die indizierten Spiele jederzeit zugänglich machen durften.
Obiges sehe ich, wirklich alles anders als du! Aus meiner Sicht liegst du hier weit daneben... aber ich wünschte du hättest recht!

Die Antwort findest du übrigens im § 12 JuSchG. Dort heißt es, dass Filme erst dann frei verkauft werden dürfen, wenn sie entweder von der obersten Landesbehörde oder einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle auf Jugendtauglichkeit geprüft wurden. Bis dahin dürfen sie nur an Erwachsene verkauft werden und müssen so aufbewahrt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht versehentlich dürber stolpern können.
Ich weiß was Indiziert bedeutet, und ich meine Indiziert und nicht "ab 18"!

Mit anderen Worten: Wenn da keine Plakette mit "Freigegeben ab X Jahren gemäß JuSchG" draufklebt, darfst du sie nicht an Kinder und Jugendliche verkaufen und sie ihnen auch nicht öffentlich vorspielen.

Wenn du über 18 bist, kann dir das aber vollkommen egal sein, du darfst sie kaufen, ansehen, nachspielen, was auch immer. Bei dir zu Hause darf dir dabei sogar dein kleiner Bruder mit seinen Kumpels zugucken, weil bei dir zu Hause halt nicht öffentlich ist. Noch besser: Du darfst entsprechende Spiele und Filme sogar deinem kleinen Bruder zum Geburtstag schenken!
Ich glaube du bist nicht beim Thema. Aber trotzdem Danke für deinen Ausführlichen Post, besonders für die ersten beiden Sätze.

Bundesprüfstelle - Antr

So wie ich das verstehe, muß damit für eine abweichende Fassung ausdrücklich ein Antrag gestellt werden, um eine andere Einstufung zu bekommen.
DANKE ! Das beantwortet eine meiner Fragen!!! B! -Service total!

Leider :( blöd mit der abweichenden Fassung und dem neuen Antrag.

Kann dir zwar keine Antwort geben, haette aber eine Gegenfrage:
Wozu das ganze?
Ich will ne Lücke finden um Rechtssicher drüber reden zu dürfen. Ohne das die B!-Inhaber angst haben müssen vom Ministerium für Wahrheit an das Ministerium für Liebe empfohlen zu werden.

Ich frage mich gerade wer hier seinen Verstand in Zahlung gegeben hat. :rolleyes:
Naja, Belchion vermutlich nicht. Was würdest du ihm denn dafür geben? Bei mir ist das nicht ganz unwahrscheinlich, schließlich würde es sich finanziell sicher lohnen. *sich selbst auf die Schultern klopft*
Selbstverständlich gibt es die Indizierung noch und sie wird auch fleissig weiter verwendet. Ein Blick auf die Seite der Bundesprüfstelle sollte das eigentlich klären.
Bei Computerspielen gilt eine Altersfreigabe soweit ich weiß nur für die geprüfte Version. Alle abweichenden gelten erst mal als ab 18 weil ungeprüft. Ist das bei Filmen auch so? Ich denke mal ja, weil es da ja weniger um die SPrache als um die Bilder geht, oder?
Ist eben die Frage...

Filme im Originalton sind "wesentlich inhaltsgleich". ;)
Ach komm, das können die doch gar nicht behaupten ohne sie bewertet zu haben. Schließlich sind die oft auch in geringem Maße unterschiedlich geschnitten. "Alles was ich noch nie untersucht habe ist im wesentlichen Inhaltsgleich?" das darf man in Deutschland so sagen? :(
Mist.

Und das große Problem was WIR hier mit indizierten Medien haben, ist dass man quasi mit einem Bein in der Abmahnung steht, wenn man als Forenbetreiber zulässt, dass in öffentlich lebaren Foren indizierte Medien lobend diskutiert werden, weil das theoretisch als Werbung auslegbar wäre...
Ich weiß...ich suche einen Workaround...die Praxis zeigt das Regeln immer Lücken haben...es muss eine geben.
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Also quasi wenn ein Director's Cut zu einem FSK 16 Streifen kommt?
Ich denke der müsste dann extra geprüft werden. Oder zumindest die Szenen.
Bis der kein FSK Siegel hat, ist der THEORETISCH wie ein indizierter Film zu handhaben...
Scheiße, also sind alle Kollywood(nicht Bollywood) Filme im Asia Store THEORETISCH indiziert? Wo ist der Typ der geschrieben hat es gäbe keine Zensur?
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Importierte Medien dürfen auch wenn's Disneyfilme sind nicht an Personen uner 18 abgegeben werden.
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Aber sie dürfen beworben und diskutiert werden?

Ja da nur Indiziert ist was auch auf der Liste steht. Deswegen gibt es ja die Liste. (Auch wenn erstmal alles an in Deutschland veröffentlichte Medien was nicht geprüft wurde in Deutschland teilweise auf der gleichen Stufe wie Indizierte Medien stehen.. ^^).
Theoretisch ist sogar das Diskutieren über Indizierte Titel erlaubt und wird nicht als Werbung angesehen. Aber man kennt ja die Abmahnanwälte die drehen Posts solang hin und her bis sie was gefunden haben um es als Werbung für Indizierte/Beschlagnahmte Medien sehen zu können.. ^^
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Eine Altersfreigabe ist für Filme und Videospiel vorgeschrieben(im zweifel 18 Jahre) , für Bücher nicht. Ist das Korrekt?
Wie kommt ein Film, den ich produziere auf den Index? Muss es einen IM geben der petzt?
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Eine Altersfreigabe ist für Filme und Videospiel vorgeschrieben(im zweifel 18 Jahre) , für Bücher nicht. Ist das Korrekt?
Wie kommt ein Film, den ich produziere auf den Index? Muss es einen IM geben der petzt?

IMO ist das (fast) immer so, dass tatsächlich jemand petzen muss.
Oder die FSK die Wertung verweigert und das der Juristenkommision vorlegt. Gab vor einiger Zeit mal eine regelrecht vernichtende Serie von Artikeln bei Telepolis darüber.
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Eine Altersfreigabe ist für Filme und Videospiel vorgeschrieben(im zweifel 18 Jahre) , für Bücher nicht. Ist das Korrekt?
Wie kommt ein Film, den ich produziere auf den Index? Muss es einen IM geben der petzt?

Jemand berechtigtes muß einen Antrag stellen oder ein Verfahren anregen:

Bundesprüfstelle - Indizierungsverfahren

Antrags- und Anregungsberechtigte

Ein Verfahren der Bundesprüfstelle kann auf zwei Wegen zustande kommen: Durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist und durch die Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe.
Während ein Antrag die Bundesprüfstelle dazu verpflichtet, ein Prüfverfahren durchzuführen, ist dies bei der Anregung nicht zwingend der Fall: Hier hat die Bundesprüfstelle einen Ermessensspielraum - sie kann also tätig werden, wenn sie das im Interesse des Jugendschutzes für geboten hält, sie muss es aber nicht in jedem Fall.

Eine besondere Antragsberechtigung besitzen in Deutschland rund 800 Stellen. Sie erstreckt sich auf die Obersten Jugendbehörden der Länder, die Landesjugendämter, die Jugendämter, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz (Kommission für Jugendmedienschutz, KJM) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Das neu geschaffene Recht zur Anregung haben dagegen alle Behörden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die Zahl der Anregungsberechtigten umfasst mehrere hunderttausend Stellen.

Kontakthinweise
Privatpersonen, denen ein Medium jugendgefährdend erscheint, können selbst keinen Antrag und keine Anregung zur Indizierung an die Bundesprüfstelle richten. Wenden Sie sich bitte deshalb zunächst an Ihr örtliches Jugendamt. Alle Jugendämter sind antragsberechtigt. Die Jugendämter können Ihnen auch die Anschriften der Anregungsberechtigten in Ihrer Nähe benennen, zu denen neben allen Behörden die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gehören.

Listenabfrage
Wenn Sie - beispielsweise zur Vorbereitung eines Antrages/einer Anregung - überprüfen möchten, ob ein bestimmtes Träger- oder Telemedium (Online-Angebot) bereits indiziert ist und in die öffentliche/nichtöffentliche Liste aufgenommen wurde, können Sie dies durch eine eMail an liste@bundespruefstelle.de abfragen.

Zu Büchern gibt es mWn keine Altersbeschränkung. Indiziert werden dagegen können Bücher durchaus auch. Ob das heute tatsächlich noch vorkommt, weiß ich nicht.
 
AW: Werden eigentlich nur Titel mit deutscher Synchro indiziert?

Was es gibt ist.. ich nenne es mal "indirekte Zensur". Die BPjM wird zum Beispiel niemals etwas zensieren, und jede andere Behörde auch nicht. Es gibt wirklich keine staatlich ausgeführte Zensur. Es gibt verbotene Medien, die sind aber nicht zensiert!

Die "indirekte Zensur" äußert sich in einer Selbstzensur des Medienanbieters. Zum Beispiel geschnittene Szenen in Filmen oder eingefärbtes Blut in Computerspielen. Da hat der Staat nichts mit am Hut. Das is Selbstzensur um einer indizierung vorzubeugen.
Davon kann man halten was man will (ich sehe die BPjM eh als mies an) aber Zensur ist das nicht!


So ein Loophole für diese Regelung wäre in der Tat toll. Kann man kein geheimes Extraforum machen, wo nur tolle Menschen rein dürfen?
 
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