Warum sind eure Magier in den Schatten ?

AW: Warum sind eure Magier in den Schatten ?

Also ich hatte einen kleinen, hawaianischen zwerg, der dort als schamane / heiler fungierte und aus versehen auf dem Flughafen ins Gepäck geriet und dann plötzlich von seiner dorfbevölkerung "gejagt" und illegal in den UCAS war. Naja, hat sich sehr schnell in die nachbarschaft eingefunden und war sogar naiv genug als magier und heiler mit auf shadowruns zu gehen, bis er merkte was eigentlich gespielt wurde...

Für normale, studierte hermetiker mit weltklasse werten gibt es eigentlich keinen Grund, außer nervenkitzel. Wenn man irgend was dunkles praktiziert und unmengen geld braucht geht man halt nicht an die uni sondern sucht sich einen konzern der einem alles bezahlt was man will......
 
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Ich glaube die beiden häufigsten Gründe sind: Schlechte Startbedingungen (du kannst jemanden aus der Gosse holen, aber niemals die Gosse aus jemandem) oder wenn mans verbockt hat (in den ucas gilt der einsatz von magie immer als absicht, sprich selbstverteidigung durch magie gilt nicht als totschlag sondern mord, im krassesten falle - find mal als verurteilter Mörder ne rentable Anstellung als Magier)
 
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Joah, ne Polizeiakte macht die legale arbeit unmöglich... es sei denn bei nem entsprechenden konzern...

Wobei auch ein entsprechendes psychologisches profil hilfreich sein kann in den Schatten zu sein... Paranoide, rachsüchtige irre die zum vergnügen killen, ihre möbelstücke mit C12 sichern daß ihnen keiner die wohnung ausräumt und Blutgeister auf abruf im keller parken "für den fall" wird keiner haben wollen.
 
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Klar ist das Quatsch. Aber es ist de facto so in Shadowrun (spezieller in den UCAS). Nachzulesen im "Straßenmagie".
 
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Das wage ich zu bezweifeln. Jedes Tötungsdelikt, das mittels Magie begangen wurde, ist ein Mord 1. Grades. Soweit ist dies richtig, da Magie immer als "Vorsatz" eingestuft wird und lt. Shadowrun Mord 1. Grades die absichtliche/vorsätzliche Tötung ist.

Das hat aber nichts mit Selbstverteidigung (Notwehr etc.) zu schaffen.

Ansonsten bitte ich dich, die entsprechende Stelle zu zitieren, da sich dies mit den vorherigen Versionen beißen würde.
 
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Ja, ich glaube man muß da klarstellen was selbstverteidigung ist... Wenn im Rahmen der Selbstverteidigung oder in Notwehr (da ist ein unterschied!) gehandelt wurde (zu mindest wäre das hier so), dann wird man nicht statt wegen mord, "nur" wegen totschlag angeklagt, Notwehr wirkt "strafbefreihend", also egal ob du in Notwehr jemanden ans Schienbein getreten hast, damit er dich nicht mehr beläßtigt und verfolgt oder ob du von deinem ärgsten feind in eindeutiger tötungsabsicht mit einer Waffe angegriffen wirst und ihn umbringst... wenn es als Notwehr durchgeht bleibst du straffrei.

(man möge eventuell falsch benutzte begriffe berichtigen, ich kenne die entsprechenden § und Begriffe nur aus der SV nicht aus dem Hörsaal)

In SR sollte es also bei Notwehr keinen unterschied machen ob mit oder ohne Magie?! Wer sich mit Magie in Notwehr verteidigt sollte Straffrei davonkommen und wenn man wirklich jemanden damit umbringt wäre es laut Shadowrun Mord und immer vorsätzlicher... Wobei ich dann das Problem sehe, was passiert, wenn dem Magier beim levitieren einer schweren last eben diese auf den Kollegen fällt... ist das dann auch Mord1? Sollte eigentlich nicht...
 
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Meine Magierin ging in die Schatten, weil sie Geld brauchte, um einen guten Scheidungsanwalt bezahlen zu können und mit diesem das Sorgerecht für ihre Tochter zu bekommen.
 
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Mord = absichtlicher Totschlag. Totschlag durch Selbstverteidigung = Im Affekt. Im Affekt != Vorsätzlich.

Soviel zur Logik.

Belegt: Straßenmagie S. 13 "Magie und das Gesetz" Zweiter Absatz (Zeilen 25f)

"Zum Beispiel wird jedes Kapitalverbrechen, das mit Hilfe von Magie begangen wird, als geplanter Akt betrachtet. Wenn ihr mittels Magie tötet, steht ihr immer wegen Mordes vor Gericht, nicht wegen Totschlags."

Totschlag ist ein Kapitalverbrechen. Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist, dass Mord absichtlich erfolgt, Totschlag nicht zwingend.
 
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Das tolle Forum...Dann noch einmal.

Ich habe noch einmal das Shadowtech hervorgekramt und muß ich zugeben, daß Talrond Recht hat. Die Begründung liegt in der Mordterminologie Shadowruns für das nordamerikanische Recht, das drei Grade des Mordes kennt: Mord 1. Grades - geplante/vorbereitete Tötung; Mord 2. Grades - Tötung im Affekt; Mord 3. Grades: unbeabsichtigte Tötung (Totschlag).

Dadurch, daß Tötung durch Magie immer Mord 1. Grades ist, wird man hier kaum mit Gründen wie "Selbstverteidigung" (um bei diesem unjuristischen Begriff zu bleiben) für sich beanspruchen können, da das geplante, borbereitete Töten nie gerechtfertigt sein kann (zumindest würde ich dies so sehen, wobei diese Sichtweise aber durchaus durch das deutsche Rechtfertigungsrecht geprägt ist).
 
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Im Straßenmagie ist das ja auch spezifisch als Rechtslage in den UCAS genannt. Weiter unten im Text finden sich dann Infos über alternative Rechtslagen in anderen Teilen der Welt.
 
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Aber sicher kann sie das! Wenn du um dein eigenes Leben vor einer direkten bedrohung zu schützen als einzigen ausweg hast, zu töten...

Wo ist denn der unterschied, ob man dem Auftragsmörder der mit gezogener Waffe deine Tür eintritt mit der Schrotflinte die man gerade entladen war weil man zum Sport wollte die rübe wegbläßt oder ob man das mit einem Blitzzauber tut, der gerade der einzige war den man im Zauberspeicher hatte und schnell abrufen konnte? Ersteres ist Notwehr, weil man keine andere wahl hatte und mit einer Schrotladung wohl kaum "nur die waffe aus der hand schießen" kann und letzteres ist Mord I?

Also wir handhaben das seit ur-Zeiten schon so, daß man sich zwar nicht rausreden kann ala "ich habe den Ersticken zauber eingesetzt, weil ich wollt ihn ein bischen würgen aber nicht ersticken (es heißt ersticken man!), daß war ein Unfall", das man sehr wohl aber "selbstverteidigung" gewertet bekommt, wenn es eben nicht anders ging. Mag sehr unamerikanisch sein, machte uns aber so den meisten Sinn.
 
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Aber sicher kann sie das! Wenn du um dein eigenes Leben vor einer direkten bedrohung zu schützen als einzigen ausweg hast, zu töten...
Hast du den Punkt "geplant und vorbereitet" überlesen? Das entspricht nun einmal nicht einer Notwehr-/Notstandssituation. Und da Tötung durch Magie immer Mord 1. Grades ist (s.o.), gilt die Tötung immer als "geplant und vorbereitet". Komisch, ist aber bei Shadowrun nun einmal so.
 
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In dem Kapitel liest man auch ganz deutlich heraus, dass diese harsche Regelung bzgl. Strafbarkeit der Tatsache entspringt, dass das Justizsystem der UCAS derb überlastet ist, mit allen Aspekten magischer Möglichkeiten umzugehen.
 
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Sicherlich. In einigen Textstellen schimmert diese Erklärung auch durch. Es ändert aber nichts an der Tatsache, daß ich es als "komisch" empfinde, aber ich habe genügend Abstraktionsvermögen meine Kenntnisse in diesem Bereich aus dem Rollenspiel herauszuhalten und dementsprechend auch "komische" Verhältnisse/Aspekte zu akzeptieren.
 
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Was spricht denn gegen "geplante und vorbereitete Notwehr"?

Spielt doch keine Rolle für die Rechtfertigung - entweder IST etwas rechtfertigt oder nicht.

Im übrigen ist Mord ersten Grades nicht nur geplanter Mord in den US.
 
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normalerweise (z.B. in Deutschland) spricht nichts gegen "geplante und vorbereitete Notwehr" - aber anscheinend in UCAS (shadowrun) - allerdings ist das etwas unlogisch

- in Deutschland gibt es ja laut BGH sogar die sog. Dauergefahr - die das erstechen eines schlafenden noch zu Notwehr macht und die Tötung damit
rechtfertigt... - noch geplanter und vorbereiteter kann auch ein Zauberspruch nicht sein

EDIT: die Dauergefahr gibt es nur beim "rechtfertigenden Notstand" in Deutschland nicht bei der Notwehr - das Ergebnis ist aber das gleiche
 
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