Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Skar

Dr. Spiele
#StandWithUkraine
Registriert
16. Januar 2003
Beiträge
69.713
Wir erinnern uns: In 2008 konnte man mit Hilfe von White Wolf zu einem True Gamer (TM) aufsteigen. Man nahm sein 3.5er D&D PlayersHandbook (von Wizards of the Cost) und erhielt von White Wolf kostenlos ein Exalted 2nd GRW.

Die Website dazu gibts übrigens noch: Exalted - Graduate Your Game - White Wolf Publishing

Möglicherweise steckte ja auch einfach eine Überproduktion/drohender Lagerhüter dahinter. Aber mich macht das vom Marketinggesichtspunkt her an. Wäre so eine Aktion in DE denn eigentlich auch zulässig gewesen (wegen der Preisbindung zB)?
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Keine Ahnung obs Zulässig gewesen wäre, es sieht zumindest interessant aus als Konzept. Vorrausgesetzt,.... es wäre möglich bei nicht gefallen wieder das alte Regelwerk zurück zu bekommen :)
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Man nahm sein 3.5er D&D PlayersHandbook (von Wizards of the Cost) und erhielt von White Wolf kostenlos ein Exalted 2nd GRW.
Das ist quasi ein Tauschgeschäft.

Wäre so eine Aktion in DE denn eigentlich auch zulässig gewesen (wegen der Preisbindung zB)?
Das weis ich nicht. Man könnte aber zu dem Buch ein paar Nicht-Buchmedien dazugeben z.B. Satz Würfel, lose Characterblättter, etc. und so die Buchpriesbindung durch Bundlung unterlaufen.

So schön es als Marketingidee klint, man sollte den Aufwand dafür nicht untersschätzen. Jemand (der Verlag, der Kunde oder der Händler) muss das Porto zahlen, damit das D&D Buch an den Verlag geschickt wird.
Wehe wenn das eingeschickte Buch auf dem Postweg beschädigt wird oder verloren geht. Der mölgliche Umtausch könnte auch problematisch sein. Der Kunde könnte sein altes Regelwerk wiederhaben wollen und nicht irgendeines der 3.5er Regelwerke mit z.B. Eselohren, Eintragungen, etc.

Gab es zu dem Zeitpunkt der Aktion schon D&D 4E? Vielleicht wollte sich WW nur die Regelwerke nur eine Zeit lang ins Lager legen und später gegen Sammlerpreise wieder abstoßen ;)
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Man kann sowas ja auch auf Messen machen und spart das ganze Porto und den Aufwand mit dem Verschicken. ZB die Stempelaktion von Nackter Stahl lief ja meines Wissens auch nur auf der SPIEL.
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Ich weiß nicht genau, wie das mit der Buchpreisbindung rechtlich aussieht. Aber ich schätze, sie hat einen Kaufvertrag zur Bedingung. Man kann also Ärger auf jeden Fall umgehen, wenn man daraus eine Geschenkaktion macht: du schenkst mir deins und ich dir meins.

Man hat dann natürlich aber keinerlei rechtlichen Anspruch auf das Buch des Gegenüber, wenn man das eigene Buch aus der Hand gegeben hat.
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Ja nee is klar... :wand:

Was denn? Sicher würde ich D&D jeden Tag für Exalted eintauschen... aber das ändert doch nichts daran das ich gern das Recht hätte zu sagen: "Ja toll, aber ist nichts für mich". Wenn White Wolf sowas macht, oder meinetwegen WotC... oder Catalyst bzw. Ullisses... schön.. fine... da würde ich sowas ohne Bedenken machen. Okay... bei WotC vielleicht doch nicht.

Aber wir reden hier doch wohl über die Generelle Möglichkeit oder? Also gehen wir davon aus das Nackter Stahl anbietet D&D 3.5 gegen Frostzone im Rahmen dieses Programms einzutauschen.

Kannst du mir allen ernstes sagen das du in dem Fall nicht wenigstens die Chance haben wolltest dein D&D Buch zurück zu bekommen so wie du feststellst das die True Gamer Definition von Nackter Stahl irgendwie nicht wirklich "deins" ist?
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Es gab doch schon mal so eine Kampakne mit Rasierapparaten, man bekam einen neuen günstiger wenn man seinen Alten abgeben hatte.
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Es spricht eigentlich nichts dagegen das es zulässig ist.

Die Buchpreisbindung bezieht sich ausdrücklich nur auf das Verkaufen der Bücher. Tauschen ist rechtlich gesehen etwas anderes.
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Ich glaube nicht, dass die WW Campaign außer PR-technisch finanziell ein Erfolg ist. Jeder, der mit D&D 3.5 zufrieden ist und es spielt, wird sein Buch nicht tauschen wolllen. Es werden nur die Personen ihr Buch tauschen wollen, deren Buch entweder extrem kaputt ist (sprich ein neues Exalted Buch einen deutlicheren Mehrwert hat) oder solche, die mit D&D unzufrieden sind und ihr D&D Buch statt bei Ebay zu verhökern nun auch WW geben können.
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Oder die, wie in der letzten D&D Runde in der ich war, jeder ein Players handbook hat und der verlust eines einzigen buchs bei 4 identischen exemplaren kaum wirklich stört.
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

viel spannender ist doch die Frage was die konkurrenz dazu sagt und wie die aktion beworben wird.
da vergleichende werbung in deustchland etwas schwerer ist als im land of the free, kann es da durchaus probleme geben. die konkurrenz deren angeblichmieses produkt gegen true rules ausgetauscht wird, dürfte sich da schon bemühen rechtsprobleme zu finden.
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Einfach "angeblich mies" und sonstige negative Kritik am Konkurrenten weglassen. Warum immer gleich so kompliziert um die Ecke denken? ...
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

allein die nennung dürfte in deutschland schwierig sein.
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Vergleichende Werbung wurde doch inzwischen erlaubt? Bin aber zu faul um mich kundig zu machen. Alternativ kann man auch einen Tausch gegen beliebige GrW anbieten.
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

letzteres dürfte problemloser sein (siehe diverse rücknahmeprojekte), zum anderen mag vergleichende werbung erleichterts ein dürfte in der offenheit aber noch immer probleme machen.
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Der Knackpunkt mit der vergleichenden Werbung ist hier (soweit ich das erkennen kann, folgender):

Richtlinie 84/450/EWG
Artikel 3a Absatz 1 Abschnitt c:
[zulässige vergleichende Werbung] vergleicht objektiv eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften dieser Waren und Dienstleistungen, zu denen auch der Preis gehören kann;

Dies wird hier ja nicht getan, es werden keine objektiven Kriterien zum Vergleich herangezogen.
Kann aber sein, dass das in der Rechtspraxis anders aussähe, da bin ich nicht sicher.
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Wenn man lediglich ein Konkurrenzprodukt nennt - dann ist das ja doch keine vergleichende Werbung. Im Grunde ist das Werbung für den Konkurrenten. Wenn man also nix sagt von wegen "schmeißt den Scheiß da weg", dann sehe ich keine rechtliche Handhabe dagegen.

Ich bin mir da eher unsicher was das Tauschgeschäft angeht, ob das rechtlich tatsächlich kein Kaufvertrag ist, was ich mir nicht vorstellen kann.
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

Ich bin mir da eher unsicher was das Tauschgeschäft angeht, ob das rechtlich tatsächlich kein Kaufvertrag ist, was ich mir nicht vorstellen kann.

Es ist tatsächlich ein "Tauschvertrag".

Den gibt's - § 480 BGB (und ich musste das nachgucken, der Mist wird wirklich nie gebraucht). Wieso sollte es denn ein Kaufvertrag sein? Vielleicht übersehe ich hier irgendwas...
 
AW: Wäre die "Graduate your Game"-Kampagne eigentlich in DE zulässig gewesen?

"§ 480 Tausch

Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung."

(Tausch ist ja das gleiche Verfahren wie beim Kauf, nur dat man statt Geld ein anderes Zahlungsmittel nimmt)

Aha. Hört sich erstmal gut an. Wenn das also als Tausch durchgeht, dann müsste nach §5 des BuchPrG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis die Sache kein Problem sein, denn dort wird nur der Verkauf (also Kauf) erfasst.

:wiejetzt:
 
Zurück
Oben Unten