ErzmagusDerHexerUndHelden
Neuling
- Registriert
- 29. November 2009
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Vor ca. einem Monat hatte ich mich ja mit der Frage nach Markenrechten im Zuge von Band III: Monster & Schätze von Hexer & Helden auseinandergesetzt. Jetzt steht der Kurs für das weitere Vorgehen fest.
Da ich befürchte, dass offizielle juristische Anfragen kein befriedigendes Ergebnis liefern werden (weil entweder eine pauschal und "sicherheitshalber" ablehnende Antwort kommen würde, eine allgemeine Antwort von einem Nicht-Juristen eh' keine Bedeutung hätte oder aber der Sachverhalt beliebig kompliziert zu klären ist) habe ich mich dazu entschlossen, keine potenziell geschützten Begriffe zu verwenden.
Für den "Betrachter" bedeutet dies konkret:
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Da ich befürchte, dass offizielle juristische Anfragen kein befriedigendes Ergebnis liefern werden (weil entweder eine pauschal und "sicherheitshalber" ablehnende Antwort kommen würde, eine allgemeine Antwort von einem Nicht-Juristen eh' keine Bedeutung hätte oder aber der Sachverhalt beliebig kompliziert zu klären ist) habe ich mich dazu entschlossen, keine potenziell geschützten Begriffe zu verwenden.
Für den "Betrachter" bedeutet dies konkret:
- Er ändert sich minimal (neue Kräfte, nur noch neun Augen oben und ein Zentralauge).
- Er kriegt einen neuen Namen - der "Deziklop" ist geboren. Finde ich nach einigen Tagen der Verwendung sogar besser als "Betrachter". Wenn auch ungewöhnlich. Aber trotzdem.
- Um den Vorwurf des Plagiarismus zu vermeiden, wird die Einleitung von Band III einen entsprechenden allgemeinen Hinweis enthalten.
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