Doomguard
wiedergeboren
- Registriert
- 23. April 2003
- Beiträge
- 6.765
so, da ihr mal wieder alle nur im trüben stochert...:
also, der rufabzug (ehre) gilt nach der 2. ed. für die bindung unangemessener gegenstände (ausser eben für kb und gw). in der 3. ed. grundregelwerk gibt es keine so detaillierte tabelle für rufgewinn und abzug. aber es ist durchaus stimmig, die 2. ed.-tabelle zu benutzen.
imo, ist es auch völlig werwolf-stilisch, den naturverbundenen stämmen ruf für die aneignung von weberinnenverseuchtem zeugs abzuziehen.
also, der rufabzug (ehre) gilt nach der 2. ed. für die bindung unangemessener gegenstände (ausser eben für kb und gw). in der 3. ed. grundregelwerk gibt es keine so detaillierte tabelle für rufgewinn und abzug. aber es ist durchaus stimmig, die 2. ed.-tabelle zu benutzen.
imo, ist es auch völlig werwolf-stilisch, den naturverbundenen stämmen ruf für die aneignung von weberinnenverseuchtem zeugs abzuziehen.