AW: Geldübergabe
Ist denn eine Geldüberweisung auf ein Bankensystem das nicht direkt zu dem bereich der zuständigen Polizei angehöhrt nicht möglich.
KAnn ich nicht ein Konto zb in einem LAnd eröffnen das nicht ausleifert und mir das Geld dahin überweisen.
Klar ist das illegal und dann kommt hallt noch Geldwäsche dazu, aber ist grundsätzlich unmöglich. ich hab kein Problem damit Divisenzoll in diesem Land zu zahlen, damit würde das Geld ja zusätzlich legalisiert in dem Land
@Mietwagen
Ich kann mir kaum vorstellen, dass das verboten ist, schließlich wird der Wagen "überwacht" und nicht die Person. Viele größere Unternehmen haben ihre Wagen und Maschinen so gesichert (wir auch). Das gibt sogar bei der Versicherung Rabatt.
Jupp da ist es möglich,dein Arbeitgeber hat natürlich das Recht Arbeitsvorgänge zu überwachen und sein Eigentum abzusichern, aber ich wette auch begrenzt. Mögliches Beispiel Arbeitgeber meldet sich krank. GPS Ordnung ergibt der Wagen stand gestern Abend bis in die Puppen vor einer Kneipe, darf dieses wissen zur Abmahnung genutzt werden!
Ein klares Nein.
Natürlich kann über das Fahrzeugbewegungprofil Rückschlüsse über die Person gemacht
ich muss schon lachen, das heisst die ganze Bundestrojaner geschichte ist zulässig, immerhin wird ja nur der PC überwacht und nicht die Person
Die Kosten sind zwar nicht ganz vernachlässigbar (jedes Einbauteil kostet knapp 1000 €) und braucht eine Sim-Karte, die alle 2 Minuten (einstellbar) eine Rückmeldung gibt.
Den kaufmännischen Bereich habe ich bewusst ausgesparrt.
Die großen Autovermieter in Deutschland flotten jeder so ca(abhängig von Prognistisierter Nachfrage) 60.000-100.000 ein und natürlich wieder aus.
Wenn die Summe von skar stimmt und es wirklich 1000 Euronen pro Fahrzeug kostet, sind das mal 60-100 Millionen Euro Zusatzkosten für den Verleiher. ich denke bei solchen Summen überlegt sich jeder vermieter ob er nicht mit dem Schden der durch gestohlene Fahrzeuge ensteht leben kann
In der USA ist das ganze nur gemacht worden um eine zusätzliche Finanzquelle aufzumachen, in den Mietverträgen stand nämlich das Illegales Verhalten(zb zu schnelles Fahren) durch eine gebühr von dem Vermietern bestraft wird, das ganze ist aber schon von einigen Gerichten begrenzt und von manchen sogar verboten worden.