Regelfragen Fluch, Knieschützer, Kampf

sueD xE

Neuling
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14. April 2010
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Hallo an alle,

wir spielten und es wie es bei Munchkin üblich ist, kam es zu Regeldiskussionen:

1. Wenn man stirbt, geht der Fluch dann auch mit weg?

2. "Knieschützer der Verlockung": Mein Cousin wurde gezwungen zu helfen und legte "Deus Ex Maschinengewehr" das gab anlass zu einer HALBEN STUNDE Spielverzörgerung. Wir waren eigentlich alle (bis auf den der die Knieschützer hatte) der Meinung, sie dienen dazu jemand in das Kampfgeschehen ungewollt einzubinden und er dann so behandelt wird wie jemand der freiwillig hilft und kann spielen was er mag, sonst würden sie ja "Knieschützer der Hypnose" heißen, oder???

3. Es war wieder ein Kampf und ich war ein Gnom, ich hatte Hilfe, die dann ganz feige abgehauen ist und ich wollte meine Gnomfähigkeit nutzen und ein Monster von meiner Hand spielen, da ich ja alleine im Kampf war, aber er fing dann an von wegen D&D rundenbasiert er sei noch im Raum beim wegrennen, also sei ich nicht alleine im Kampf. Wenn einer wegläuft, bin ich dann alleine und kann meine Gnomfähigkeit benutzen?

4. Ich hatte "Das gelegentlich zuverlässige Amulett" gezogen und vor mir ausgelegt, während dieser F***ing "Hungriger Rucksack" Fluch auf mir lag, darf ich probieren denn Fluch mit dem Amulett wegzuwürfeln, wenn er schon auf mir liegt oder nur wenn nachdem auslegen des Amuletts und ein neuer Fluch auf mich gespielt wird?

5. Kampf gegen den "Kaugummi Golem" Schlimme Dinge: "Blutzuckerrausch! Du musst deine Hilfe in jedem Kampf anbieten, wobei du solange keinen Schatz als Belohnung akzeptierst, bis du selbst einen verlierst. Niemand muss deine Hilfe annehmen, aber du musst sie anbieten." Wir wollte das ihm die Schlimmen Dinge auf jeden Fall treffen und spielten noch wanderndes Monster. Also flüchtete er ZUERST vor dem Golem und verlor den wurf und den zweiten verlor er auch gegen das andere Monster und wollte dann nicht die Schlimmen Dinge des Golems haben, da er ja gegen das 2te Monster den Kampf verlor und den Fluchtwurf auch verpatzte. Ist dies Regelzulässig?

Grüße an alle Munchkins:headbang:
 
AW: Fluch, Knieschützer, Kampf

1. Wenn man stirbt, geht der Fluch dann auch mit weg?

Nein, Flüche bleiben erhalten.

2. "Knieschützer der Verlockung": Mein Cousin wurde gezwungen zu helfen und legte "Deus Ex Maschinengewehr" das gab anlass zu einer HALBEN STUNDE Spielverzörgerung. Wir waren eigentlich alle (bis auf den der die Knieschützer hatte) der Meinung, sie dienen dazu jemand in das Kampfgeschehen ungewollt einzubinden und er dann so behandelt wird wie jemand der freiwillig hilft und kann spielen was er mag, sonst würden sie ja "Knieschützer der Hypnose" heißen, oder???

Der Helfer im Kampf kann immer spielen, was er möchte, ob er nun freiwillig hilft, oder mit den Knieschützern (o.ä) gezwungen wurde.

3. Es war wieder ein Kampf und ich war ein Gnom, ich hatte Hilfe, die dann ganz feige abgehauen ist und ich wollte meine Gnomfähigkeit nutzen und ein Monster von meiner Hand spielen, da ich ja alleine im Kampf war, aber er fing dann an von wegen D&D rundenbasiert er sei noch im Raum beim wegrennen, also sei ich nicht alleine im Kampf. Wenn einer wegläuft, bin ich dann alleine und kann meine Gnomfähigkeit benutzen?

Was ich hier nicht ganz verstehe ist, wie dein Helfer aus einem Kampf abhauen konnte, und du aber weiterkämpfst. Ein Helfer kann sich nicht entscheiden einfach alleine den Kampf zu beenden und es gibt nur wenige Karten, die diesen Effekt haben. Wenn man also in einem Kampf hilft kann man nur gemeinsam gewinnen, oder eben nicht und dann erst weglaufen.
Sollte der Helfer regelgerecht aus dem Kampf entfernt worden sein, dann hättest Du die Möglichkeit die Gnomenfähigkeit zu nutzen.

4. Ich hatte "Das gelegentlich zuverlässige Amulett" gezogen und vor mir ausgelegt, während dieser F***ing "Hungriger Rucksack" Fluch auf mir lag, darf ich probieren denn Fluch mit dem Amulett wegzuwürfeln, wenn er schon auf mir liegt oder nur wenn nachdem auslegen des Amuletts und ein neuer Fluch auf mich gespielt wird?

Wenn ich das Amulett richtig im Kopf habe kannst Du würfeln, wenn ein Fluch dich trifft, nachdem der Fluch einmal wirkt hilft nur noch ein Wunschring.

5. Kampf gegen den "Kaugummi Golem" Schlimme Dinge: "Blutzuckerrausch! Du musst deine Hilfe in jedem Kampf anbieten, wobei du solange keinen Schatz als Belohnung akzeptierst, bis du selbst einen verlierst. Niemand muss deine Hilfe annehmen, aber du musst sie anbieten." Wir wollte das ihm die Schlimmen Dinge auf jeden Fall treffen und spielten noch wanderndes Monster. Also flüchtete er ZUERST vor dem Golem und verlor den wurf und den zweiten verlor er auch gegen das andere Monster und wollte dann nicht die Schlimmen Dinge des Golems haben, da er ja gegen das 2te Monster den Kampf verlor und den Fluchtwurf auch verpatzte. Ist dies Regelzulässig?

Nein, die einzige Ausnahme mehreren schlimmen Dingen zu entgehen besteht darin, einen Weglaufenwurf gegen ein Monster zu verpatzen dessen Schlimme Dinge Tod beinhalten. Wenn man tot ist muss man nicht vor weiteren Monstern weglaufen und erleidet auch deren Schlimmen Dinge nicht. Hier kommt es also auf die Reihenfolge an in der man wegläuft und die kann man ja selber wählen.


Gruß
 
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