Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Auch wenn ein Baron das Recht hat, eine Bande Wegelagerer aufzuknüpfen, hat er ebenso das Recht, gnädig zu sein und sie nur für 5 Jahre in die Steinbrüche zu schicken.
Von letzterem Recht wird er aber quasi nie Gebrauch machen. Wegelagerei gehört zu den Sachen, die quasi immer die Todesstrafe nach sich ziehen.
 
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Es sei denn, man hat dringenden Bedarf an Steinbrucharbeitern, weil die ursprünglichen Arbeiter vom Fleck weg für Kriege oder Fehden wegrekrutiert worden sind.
Kommt halt immer auf die Umstände an...
Man kann es als Milde und Gnade verkaufen, doch dahinter steckt reinste Politik und nicht die gleichwertige Behandlung von Verurteilten.
 
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Dahinter steckt auch, daß es für die Spieler / Helden sehr unbefriedigend sein kann, die halbverhungerten Wegelagerer, die sich nach dem Tod ihres Anführers ergeben haben, der "Gerechtigkeit" zu übergeben, die sie dann postwendend am nächsten Baum aufknüpft.

Der Richter ist nicht gezwungen, bestimmte Strafen zu verhängen. Er kann auch die Wegelagerer zum Strang verurteilen und sie gleich darauf zu Steinbruch oder Strassenbau begnadigen.
 
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