Cifer
Vorsintflutlicher
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- 20. März 2004
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AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA
Von letzterem Recht wird er aber quasi nie Gebrauch machen. Wegelagerei gehört zu den Sachen, die quasi immer die Todesstrafe nach sich ziehen.Auch wenn ein Baron das Recht hat, eine Bande Wegelagerer aufzuknüpfen, hat er ebenso das Recht, gnädig zu sein und sie nur für 5 Jahre in die Steinbrüche zu schicken.