Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Perianwyr

Ghul
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Hallo,

wollte mal fragen, ob wer eine Überischt über die Rechsprechung bei DSA hat.
So eine Überischt von Urteilen zu verschiedenen Vergehen und ob man Folter anwenden kann etc.
Kennt sich wer aus / hat wer Material?
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Eine aktuelle Publikation kenne ich zwar nicht, aber die Encyclopedia Aventurica in der dritten Edition (Box hieß IIRC Das Land des Schwarzen Auges) enthielt einiges darüber.

Prinzipiell aber ist die aventurische Rechtssprechung höchst uneinheitlich, weil erstmal jeder Adlige auf seinem Lehen schalten und walten darf, wie es ihm gefällt, sofern seine Vorgesetzten ihm nichts anderes vorschreiben.
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Mal abgesehen davon, dass horasisches Recht von mittelreichischem, nostrisches von tulamidischem, hügelzwergisches von erzzwergischem und so weiter zu unterscheiden ist. Einen kleinen Überblick verschafft Geographica Aventurica S. 144.
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Die Aktuelle Geographica habe ich nicht aber ich finde den alten Absatz aus "Der Welt des Schwarzen Auges" sehr übersichtlich auch wenn er immer nur Stückwerk enthält.
Ich denke man kann sich in fast allem belangen an Mittelalterlichem Recht orientieren, und sollte bedenken das durch die Magie einige Sonderregeln existeren.
Je nachdem wie realistisch man spielt werden angesehene Personen (höheren Standes) in feudalen Reichen milder bestraft als Personen niederen Standes.
dazu kommt halt das es mit der Gewaltenteilung nicht alzuweit her ist.
Ansonsten ist halt bei vielen Verbrechen die Todesstrafe zu mindest im bereich des Möglichen und nun ja Gnade ist vermutlich auch eher selten.
Dank Rohal gibts zwar Grundlegende Normen aber da das so dinge wie Stehlen und Morden ist Verboten sind hätte man die auch ohne ihn vermutlich überall.
und das z.B. Felddiebstahl oder gar das Anzünden von Feldern je weiter man nach Norden kommt um so härter bestraft ist auch klar.
manche Gesetze haben sogar zu mindest auf dem Papier (fast) aventurienweit
geltung etwa der Codex Aplicatus oder die Wehrheimer Giftliste.
hier stellt sich eher das Problem einem z.B. Sultan in der Khom glaubhaft davon zu erzählen, denn oft (fast immer) liegt ja die Richterwürde beim Lehnsherren und studiete Juristen als Angestellte dürften eher selten und vorallem teuer sein.
Als weiteres Detail gibts auch die Verurteilung in Abwesenheit, und die ist noch nicht mal so selten so erwecken zu mindest bestimmte Abenteuer den Anschein.
Weiter hin gibt es einige Sondergerichte und Imunitäten,
Zwerge durchs Lex Zwergia
Elfen durch den Tralloper Vertrag.
Die Belunkerreiter die eine eigene Gerichtsbarkeit inne Haben
Die weiße Gilde die das Recht und oder (?) die Pflicht haben ihre Mitglieder frei zukaufen und dann selbst zu richten
Die Geweihten der Zwölfe +(deren Kinder ?) die soweit ich das im Ohr habe nur von ihren Kirchen verurteilt werden dürfen.
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Laut "Tal der Finsternis" ist die Gerichtsbarkeit eher modern irdisch angehaucht, ich halte diesen Passus im Abenteuer allerdings für totalen Unfug. Das was da "erschreckendes" zu Galotta's Gerichten steht sollte für das ganze MR gelten:

Keine Unschuldsvermutung (du musst deine Unschuld beweisen, nicht andersrum)

Der Richter zieht das Vermögen bei einem Todesurteil selber ein und wird auch über die Bußgelder bezahlt. (Ja, deine Karten sind SCHLECHT)

Und da ich nicht Warhammer sondern DSA spiele und es da light mag, steht bei mir darüber das wachsame Auge der Praioskirche die allzugroße Grotesken vor Gericht verhindert und Verteidiger stellt usw.

Ansonsten findet sich in Herz des Reiches einiges zu Gerichtsbarkeit in Almada (hab ich heute morgen noch gelesen) wo einige BESONDERE Regeln gelten. Almadaner lassen auch gerne mal einen Geweihten vertrimmen weil das nach Gewohnheitsrecht so geht :)
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Wie Saint schon erwähnte, steht im Herz des Reiches was über Gerichtsbarkeit und zwar eine ganze Menge. Zwar vornehmlich über das Mittelreich, doch man hat damit schon einige gute Anhaltspunkte.
Und das alles, was mit Justiz zu tun hat, stets finster und gnadenlos ist, ist Kappes. Dahinter stecken nur aventurische Gestalten, von denen oftmals abhängt, ob ein Prozess gegen einen Angeklagten nun fair ist oder nicht.
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Und das alles, was mit Justiz zu tun hat, stets finster und gnadenlos ist, ist Kappes. Dahinter stecken nur aventurische Gestalten, von denen oftmals abhängt, ob ein Prozess gegen einen Angeklagten nun fair ist oder nicht.

Stimmt. Aber der Prozess an sich ist bereits unfairer als der moderne. Ich lehne mich für Aventurische Prozesse an eine Mischung aus modernen Errungenschaften und mittelalterlichen Prozessen an - wie gesagt, die Praioskirche sollte ein Interesse an Gerechtigkeit haben.
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

die Praioskirche sollte ein Interesse an Gerechtigkeit haben.

Dennoch sollte/darf man in diesem Zusammenhang nicht den Orden vom Bannstrahl Praios vergessen, dessen Mitglieder ja oftmals das Recht in die eigenen Hände nehmen, *ohne* daß es vorher eine anständige Gerichtsverhandlung für denjenigen gab, der anschließend auf dem Scheiterhaufen brennt (siehe KKO und Nachfolgeband in der 4. Edition).

Die heilige Inquisition der Kirche des Götterfürsten hat ein bestimmtes Rechtswerk (Die Gurvan'sche Halsgerichtsordnung), wonach sie sich bei ihren Verfahren zu halten hat.

Abgesehen davon spricht auch der Adlige Recht - oder läßt es von seinem Verwalter durchsetzen. Ist ja zB so, daß es im Bornland durchaus noch den Brauch der Prima Nocte gibt.
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Dennoch sollte/darf man in diesem Zusammenhang nicht den Orden vom Bannstrahl Praios vergessen, dessen Mitglieder ja oftmals das Recht in die eigenen Hände nehmen, *ohne* daß es vorher eine anständige Gerichtsverhandlung für denjenigen gab, der anschließend auf dem Scheiterhaufen brennt (siehe KKO und Nachfolgeband in der 4. Edition).

EIn Lynchmob ist aber keine Gerichtsverhandlung.

Die heilige Inquisition der Kirche des Götterfürsten hat ein bestimmtes Rechtswerk (Die Gurvan'sche Halsgerichtsordnung), wonach sie sich bei ihren Verfahren zu halten hat.

Die Kirche des Götterfürsten ist zuallererst der Gerechtigkeit verpflichtet. Sich nur an Gesetze halten ohne Rücksicht auf Verluste ist der Pfad der zum Herrn der Rache führt.

Abgesehen davon spricht auch der Adlige Recht - oder läßt es von seinem Verwalter durchsetzen. Ist ja zB so, daß es im Bornland durchaus noch den Brauch der Prima Nocte gibt.

Zum einen hat die Rechtsprechung des Adeligen und die Prima Nocte GAR nichts miteinander zu tun. Zum anderen gab es staatlich legitimierte Vergewaltigung nichtmal auf Erden - das es den Quatsch auch nicht in Aventurien gibt hat die DSA Redaktion übrigens auch deutlich klargestellt. WENN bornische Adelige auf diese Idee kommen sollten, dann äussert sie sich in einer symbolischen Gabe der Leibeigenen an den Herrn, nicht darin das der ausreitet um über die Braut herzufallen. Dieser "Brauch", als groteske Idee der Aufklärung über das "finstere Mittelalter" ist reine Erfindung.
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Saint: ich weiß, also das mit der Prima Nocte. Andererseits haben wir ja aber auch die Belkelelianer.

Dennoch spricht der Adlige Recht über seine Untertanen.
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Für das Mittelreich gibt es im "Herz des Reiches" eine umfassende Abhandlung, für Magier steht es im MWW.

Es herrscht absolutes Ständerecht und grundsätzlich haben nur Freie (also Freibauern, Stadtbürger und Adlige) einklagbare Rechte. Besondere Rechte haben Magier, Geweihte, Elfen und Zwerge dar und natürlich alle, die mit einer eigenen Armee im Rücken ans Tor klopfen.

Leibeigene und Halbfreie (Gesindel, Zahoris) unterliegen der Hofrechtsprechung ihres Adligen (d.h. ihr Junker darf sie hängen, wenn er sie eines Verbrechens - wie etwa geplante Schollenflucht - schuldig befindet, züchtigen etc.) Die Leibeigenen haben wenigstens noch die Fürsorgepflicht ihres Adligen als Gegenleistung - auch wenn sie diese nicht einklagen können.

Ausserhalb des Mittelreiches gelten die jeweiligen Landesbräuche, Sitten und Gesetze.

Und ich hab hier definitiv nichts zum Kirchenrecht gesagt!
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Die Kirche des Götterfürsten ist zuallererst der Gerechtigkeit verpflichtet. Sich nur an Gesetze halten ohne Rücksicht auf Verluste ist der Pfad der zum Herrn der Rache führt.

Ich denke, es ist eher andersherum.
Vor allem der absolute Gehorsam und die gepredigte Autoritätshörigkeit führen dazu, dass es mancherorts gebilligte und überaus absurde Gesetzesmäßigkeiten gibt, wobei erst der Zweifel an den Gesetzen und dem Befolgen der eigenen Meinung - sei es aus (angeblich) moralischer Motivation o.ä. - zu dem verleiten, was dem Hern der Rache näherbringt.
Macht ja auch Sinn, denn überall, wo man die Regeln bricht und seinen eigenen Gedanken spielen lässt, könnte man vom Hernn der Rache dazu verführt worden sein, während beim strikten Befolgen jedweden Gesetzes schon das Gesetz selbst in der Vergangenheit vom erzdämonischen Widersacher pervertiert worden sein müsste, was vielleicht dann und wann vorgekommen sein mag, aber nicht von der Praioskirche eingeplant wird.
Deswegen ist das strikte Befolgen der Gesetze erst mal sicherer und eher im Sinne der Praioskirche.
Jeder hat nunmal seinen Platz in der Ordnung und der Leibeigene, der vom Lehnsherrn geschlagen worden ist, hat diese Strafe für seinen Ungehorsam auch verdient, denn Praios hat ihm nicht umsonst genau diesen Platz zugewiesen. ;)
Genau DAS macht so einige Besonderheiten der Vergangenheit auch so kritisch. Zum Beispiel wird es gern als Besonderheit erwähnt, dass selbst die Praioskirche Reto gegenüber keinen Widerstand leistete, als dieser Bardo und Cella hinauswarf. Die Kirche verhielt sich also passiv, aber jeder ging von der strikten Befolgung der Gesetze aus und betrachtet das Geschehen als Sonderweg.
Und wer weiß schon, ob ohne Reto nachfolgend gar nicht erst Hal herrschte, der sich zum Gottkaiser ausrief und dem Mittelreich somit zum Verderben verhalf wie schon Hela Horas 1000 Jahre zuvor?
Vielleicht keine enttäuschten Heptarchen und ein leichterer Sieg gegen Borbarad? Vielleicht sind die Geschehnisse die Strafe für die Missachtung von Praios Wille, mag dieser auch noch so sonderbar erscheinen.
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Was Gesetze angeht und ein Held sie bricht, muss es erstmal endeckt werden dass er sie gebrochen hat.
In einigen ländern wie Mittelreich übernehmen die Inquistoren den Job des Staatsanwaltes also reichen gegen Held xy Klage ein wenn es kein Kläger gibt.Ob er gegen die Helden was unternimmt hängt von der Schwere des Vergehens und seinen Status hier ab.
In anderen Ländern wie z.b thorwal muss es ein Kläger geben der für seine oder die Intressen eines anderen Verwandten eintritt damit der Hetmann gegen den Held xy was unternimmt.
Magische Befragung oder Spurensuchen gelten vor sehr vielen Gerichten nicht aussagekräftig so dass den Ermittelern nur mitteralterliche Spurensuche, Zeugenverhör und eventuell heilige Eide bleiben um den Schuldigen zu überführen.
Ich gehe mal grob davon dass etwa 50 % aller Verbrechen ungesühnt bleiben.
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

also 50 % alller Verbechen finde ich zu hoch. ich denke eine Dunkelziffer gibt es immer aber ich denke der Anteil ist deutlich kleiner.
Okay es gilt "Wo kein Kläger da kein Henker" wenn die Helden einen einzelen Reisenden oder eine Räuberbande umbringen wird sicher niemand aufstehen und ihnen dieses vorwerfen. im ersten Fall weil es keine Zeugen gibt und im letzteren weil diese Zeugen ja zugeben müssten "Nun wir haben versucht sie zu berauben aber sie waren zu gefährlich und haben die Hälfte von uns umgebracht." (nicht grade eine Kluge Klage wenn ihr mich fragt)

In machen (böse Zungen behaupten in fast allen) Abenteuern wird von den Helden stillschweigend erwartet das sie bestimmte gesetze missachten, als da sein Einbruch Diebstahl... und nun ich denke das der Gerichtsherr machmal nach "Der Zweck heiligt die Mittel" vorgeht.

Ansonsten ist der Status eines Volkshelden sicher ein guter Schutz aber ihn zu erreichen ist relativ schwer. wer hätte schon den Schwertkönig wegen Ehebruch vor gericht gezehrt ?
 
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Der Thread war so Sinngemäß darauf ausgerichtet wie man die Frage beantworten würde "Für welches Vergehen würde es welche Strafe geben?" Sagen wir mal im Mittelreich.
Gibt es da irgendwie Übersichten zu? Und .. welche Foltermethoden wendet man man an, inwieweit ist die kirchliche Gerichtbarkeit wichtig und was kann die verfügen etc.
 
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@Perianwyr
Orientiere dich doch einfach an einer mittelalterlichen Gerichtsordnung und versuche es auf Aventurien um zu münzen.
Eine Aufstellung oder Übersicht über solche Dinge die Du hier abfragst existiert nicht soweit ich weiß. Auch in den Regionalbänden wird da nur wenig drauf eingegangen. Was auch gut ist. Denn so hat man als relativ SL freie Hand.
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Halt dich (wie bereits erwähnt) an die Encyclopedia Aventurica (3. Edition) oder die aktuelle Geographia Aventurica. Ergänzungen, finden sich in den einzelnen Regionalbänden. Das ist alles.
 
AW: Der Richter und sein Henker - Recht bei DSA

Laut Herz des Reiches sind im Mittelreich körperliche Strafen (insbesondere auch einfallsreiche Todesstrafen) sehr beliebt. Längere Kerkerhaft ist nur bei (potentiell zahlungsfähigen) Schuldnern/Geiseln sowie politischen Gefangenen häufig.

Schollenflüchtige Leibeigene und (rückfällige) Diebe etwa werden gehängt - ein Menschenleben ist nicht besonders viel wert, insbesondere, wenn es sich um Unfreie handelt.

Auch Ehrenstrafen (z.B. Pranger/Maskentragen) sind beliebt.

Im Zweifelsfalle würde ich Dir dringend raten, eher "milde" Strafen als "tatsächliche Praxis" zu verwenden - etwa "maßvolle" Züchtigungen (Rute oder Stock) / Geldstrafen (für Handwerker und Adelige) / Prangerstrafen oder Schandmaske (für 1 Tag) -
und so Sachen wie das Handabhacken und reihenweise Aufknüpfen den "wirklich bösen (TM)" NSC's zu überlassen. Auch wenn ein Baron das Recht hat, eine Bande Wegelagerer aufzuknüpfen, hat er ebenso das Recht, gnädig zu sein und sie nur für 5 Jahre in die Steinbrüche zu schicken.

Folter... Folter spiele ich am Tisch nicht aus. Methoden gibt es so viele, wie ein krankes Hirn sich ausdenken kann, im Zweifelsfalle wird ein "normal" ausgestatteter Ermittler aber nicht über spezialisierte Geräte verfügen und den gesunden Menschenverstand haben zu wissen, daß Leute unter der Folter eben das sagen was sie glauben, das man hören will (damit die Folter aufhört) und nicht das, was man wissen will.. Wenn Du zu Stimmungszwecken eine Drohkulisse aufbauen willst, greif auf die üblichen Versatzstücke zurück (Kohlenschale, Peitsche, Streckbank etc.)
 
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