Meiner Meinung nach auch dann wenn das polnische Recht auf seiner Seite sein sollte.
Dem widerspreche ich, da dies - zumindest bei kaufmännisch vernünftig denkenden Personen - in der Höhe der Einmalzahlung berücksichtigt wird (gibt da bestimmt ganze Statistik-/Matheabteilungen, die sich nur mit solchen Berechnungen auseinandersetzen).
Sollte ein polnisches Gericht dem Autor noch einen weiteren Anspruch zugestehen, dann wäre der Autor ziemlich blöde, wenn er dieses Recht nicht wahrnimmt. Wenn die Parteien sich außergerichtlich einigen, dann wird es zumindest strittig sein, ob dem Autor nicht doch ein Anspruch zusteht. Ganz ehrlich, niemand schließt einen außergerichtlichen Vergleich, wenn er das Recht zu 100% auf seiner Seite hat (von einigen, wenigen Ausnahmen mal abgesehen) oder meint zu haben.
Auch das Argument des (eventuellen) schlechteren Prestiges lasse ich nicht gelten. Ich glaube, bei der Qualität des letzten Witcher-Spiels und der entsprechenden Absätze, wird der Anteil der Käufer, die aufgrund eines (subjektiven) schlechten Verhaltens kein neues Witcher-Spiel (oder ein anderes) kaufen würden, wohl kaum merklich sein. Der Vergleich mag hinken, aber obwohl die ganze Welt weiß, wie "die" Autokonzerne beschissen haben, sind zumindest die Absatzzahlen in Deutschland nicht rückläufig - und da ist der Käufer sogar selbst betroffen.
Dem Lösungsvorschlag, daß man sich vernünftig zusammensetzt, kann ich allerdings zustimmen. Wäre für alle Beteiligten das Beste. Und auch bei solchen Verhandlungen können die Herren Rechtsverdreher noch einen guten Schnitt machen - vielleicht sogar einen besseren.