Abzüge durch Verwundungen - worauf?

Ancoron Fuxfell

Vorsintflutlicher
Registriert
2. Dezember 2003
Beiträge
4.502
Auf was gelten die Verwundungsabzüge eigentlich? Sicherlich auf Geschick, aber auch auf Körperkraft und Widerstandskraft (ist doch Automatismus)? Willenskraft (erst mal Verwunden und dann leichter beherrschen), Tugenden, Wegwert, gesellschaftliche Attribute (Erscheinungsbild durch blutige Stellen?) geistige Attribute?
 
Wegwert? Entweder verstehe ich gerade etwas ziemlich falsch oder meinst du wirklich das wenn man außer gefecht ist plötzlich ne Menschlichkeit von 2 oder so hast (Kommt auf den wert an)??

Auf Willenskraft kann regeltechnisch sein, aber ich mach da für gewöhnlich auch eine ausnahme bzw. drücke ein Auge zu und dreh den Kopf ein wenig nach links! :D
 
Ne, Menschlichkeite dürfte da nicht beeinträchtigt werden.

Grundbuch S. 149:
"Würfelvorratsabzüge aufgrund von Verletzungen gelten nur für Handlungen. Sie gelten nicht für rein reflexive Würfelvorräte wie etwa beim Absorbieren, den meisten Tugendwürfen oder Willenskraftwürfen zum Andern von Handlungen... gelten für die Schadenswürfe bei Körperkraft basiernde Angriffe, nicht aber bei mechanischen Waffen wie etwas Schußwaffen. Letzendlich muß der Erzähler bei dieser Regel seinen gesunden Menschenverstand walten lassen."

Nun alles klar?
 
Danke, das habe ich gesucht. Weil auf alle wäre Schwachsinn, ob auf Körperkraft ist aber z.B. per GMV nicht so schnell zu regeln.
 
Naja, ich denke auf alle Handlungen ist durchaus richtig. Also auf alle Sachen die Attribut+Fähigkeit sind.
Schliesslich singt es sich mit einem Loch in der Lunge nicht gut und ein gebrochenes Bein ist mistig zum Tanzen.
 
Zurück
Oben Unten