Rund um Filme/Serien Rambo IV und die FSK

MacNeil

Gelehrter der Brujah
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Abend!

Ab heute läuft Rambo IV in den deutschen Kinos. Ich hatte mich echt schon auf dieses Action-Spektakel im Stile der 80er Jahre gefreut. Ab und an muss man auch einfach abschalten und einen Ausgleich zur schweren oder anspruchsvollen Filmkost schaffen. Tja, zu früh gefreut ...

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Jetzt mal im ernst - ist diese Erwachsenenbevormundung nicht eine Unverschämtheit sondergleichen? Wie ich dieses ganze FSK-DrecksPACK hasse, welches sich anmaßt über Sachen (besonders in der Entertainment-Software) zu urteilen, von denen sie keine Ahnung haben. Bin ich etwa 13 Jahre alt und laufe gleich Amok, nachdem ich einen Actionfilm gesehen oder eine Runde Counter-Strike gespielt habe? Die Film- und Softwarebranchen beklagen sich ständig über Internetpiraterie. Wen wunderts? Es hat doch keiner Lust Geld für geschnittene Fassungen auszugeben, obwohl die Nachfrage doch da ist. Wo es eine Nachfrage gibt, da bilden sich Märkte - das ist ein wirtschaftliches Gesetz.

Ist euch eigentlich aufgefallen, dass nach einem Amoklauf sich alle fragen, ob der Täter Counter-Strike gespielt hat, es aber niemanden interessiert, wie dieser überhaupt an die Waffe ran kam?


mfG
der total genervte und der Raserei nahe MacNeil
 
AW: Rambo IV und die FSK

Oh mein Gott, wie furchtbar ... Die FSK regelt das nach ihren Bestimmungen. Nicht mit FSK-Versehene Filme darfst Du Dir in Dt ansehen, solange sie nicht beschlagnahmt wurden, sie dürfen nur nicht beworben oder im Kino gezeigt werden. Es bevormundet Dich also keiner, es wird nur Jugendschutz betrieben, und das finde ich richtig.
 
AW: Rambo IV und die FSK

Der ist glaub ich auch mit der fehlenden Minute hohl, ähh, actionreich genug.

Ob sich so ein Aufstand wegen ner Minute lohnt, weiß ich nicht.
 
AW: Rambo IV und die FSK

Ob sich so ein Aufstand wegen ner Minute lohnt, weiß ich nicht.

So wie mir die Sache zugetragen wurde, verrückt damit allerdings die originale Darstellung von Gewalt, die ad absurdum geführt wird hin zur plumpen Gewaltverherrlichung...

Oh mein Gott, wie furchtbar ... Die FSK regelt das nach ihren Bestimmungen. Nicht mit FSK-Versehene Filme darfst Du Dir in Dt ansehen, solange sie nicht beschlagnahmt wurden, sie dürfen nur nicht beworben oder im Kino gezeigt werden. Es bevormundet Dich also keiner, es wird nur Jugendschutz betrieben, und das finde ich richtig.

Und welche Filme (bzw. Fassungen) vor Urzeiten beschlagnahmt worden sind und heute immer noch nicht frei gegeben werden, ist trotzdem lächerlich. Zumal ich das Beschlagnahmen von Filmen immer problematisch empfinde...
 
AW: Rambo IV und die FSK

Wofür gibts denn Filme ab 18 in Kinos, wenn die dann doch geschnitten sind? Bananarama?
Aber im ernst: Lieber verpass ich ein paar rausgerissene Gedärme, als die Sprache zensiert zu haben á la USA.

Letztlich alles schwachsinn, ich bin seit 'ner Weile volljährig und wenn ein Regisseur einen Film bastelt, dann will ich den auch so sehen und nicht die Version, die FSK/USK/die Familienministerin überlebt hat.

Dann wiederum: Bei den Kinopreisen schau ich doch eh alles im Internet.
 
AW: Rambo IV und die FSK

@Cry:
Wie die Sprache zensiert wird weist du doch garnicht wenn du das Original nicht auch gesehen hast.
 
AW: Rambo IV und die FSK

Die FSK ist ein Witz... und Filme ab 18 schneiden zu lassen ist Bevormundung. Also heisst das mal wieder, die DVD aus Holland oder der Schweiz selber einführen.
 
AW: Rambo IV und die FSK

@Cry:
Wie die Sprache zensiert wird weist du doch garnicht wenn du das Original nicht auch gesehen hast.

Das ist richtig. Nun könnte man aber meiner Aussage einfach so weitsichtig interpretieren, dass mir entsprechende Quellen (Interviews mit Autoren/Regisseuren z.B.) bekannt sein müssen. Man kann aber natürlich auch einfach auf das offensichtliche Hinweisen.

War es unbedingt nötig, Türchen B zu wählen?
 
AW: Rambo IV und die FSK

malcalypse schrieb:
Und welche Filme (bzw. Fassungen) vor Urzeiten beschlagnahmt worden sind und heute immer noch nicht frei gegeben werden, ist trotzdem lächerlich. Zumal ich das Beschlagnahmen von Filmen immer problematisch empfinde...
Da bedeutet, du findest grundsätzlich die Straftatbestände Volksverhetzung, Beleidigung, Ehrabschneiderei und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole oder die schwerwiegende Jugendgefährdung problematisch?

Hoffi schrieb:
Die FSK ist ein Witz... und Filme ab 18 schneiden zu lassen ist Bevormundung.
Nein und nein. Die FSK ist eine der besten Filmprüfstellen der Welt, die Kriterien der FSK sind trennscharf und nachvollziehbar. Darüber hinaus bedeutet ein FSK 18 Siegel, dass ein Film höchstens leicht Jugendgefährdend ist. Das bedeutet: Will man ein FSK-Prüfsiegel (die zwingende Voraussetzung für die Kinoauswertung und damit den wirtschaftlichen Erfolg) muss man eben die Kriterien erfüllen; es gibt schließlich DVDs ohne Siegel.
 
AW: Rambo IV und die FSK

Original von Shub-Schumann
[...] es wird nur Jugendschutz betrieben, und das finde ich richtig.
Ich finde Jugendschutz auch gut, doch erschließt sich mir an dieser Stelle nicht der Zusammenhang zwischen Jugendschutz und Erwachsenenbevormundung. In Deutschland ist man mit 18 Jahren volljährig und mündig. Wenn also irgendeine FSK/USK-Behörde einen Film oder Sonstiges, das per se ab 18 Jahren freigegeben ist, dann noch kürzt, dann frage ich mich, ob sich da der Jugendschutz nicht eventuell in seiner Zielgruppe geirrt hat.

Original von Shub-Schumann
[...] Nicht mit FSK-Versehene Filme darfst Du Dir in Dt ansehen, solange sie nicht beschlagnahmt wurden, sie dürfen nur nicht beworben oder im Kino gezeigt werden. Es bevormundet Dich also keiner [...]
Und ob man bevormundet wird. Ich wollte mir den Film ursprünglich im Kino anschauen. Würde ich jetzt also vor der Kinokasse stehen und ein Ticket für Rambo IV kaufen, so würde mich die nette Dame hinter dem Tresen nicht fragen, ob ich denn die längere oder die gekürzte Version schauen möchte, d.h. ich hätte nicht das Wahlrecht ( = aktiver Akt), mich für eine der beiden Fassungen zu entscheiden. Man handhabt das nach dem Motto: "Es wird gegessen, was auf den Tisch kommt." DAS ist in meinen Augen ganz klar Bervormundung.

Du hast geschrieben, dass man sich nicht mit FSK versehene Filme in Deutschland ansehen könne, sie dürften allerdings nicht beworben oder im Kino gezeigt werden. Ja, ... Wo soll ich sie mir denn sonst anschauen??? Das ganze führt doch zu der Problematik, die ich auch in meinem Eröffnungsthread angesprochen habe, dass so etwas zur Internetpiraterie führt.


mfG MacNeil
 
AW: Rambo IV und die FSK

MacNeil schrieb:
In Deutschland ist man mit 18 Jahren volljährig und mündig.
Stimmt.
MacNeil schrieb:
Wenn also irgendeine FSK/USK-Behörde einen Film oder Sonstiges, das per se ab 18 Jahren freigegeben ist, dann noch kürzt, dann frage ich mich, ob sich da der Jugendschutz nicht eventuell in seiner Zielgruppe geirrt hat.
Hat er nicht. Ein FSK-18 Film steht noch in der Öffentlichkeit; die Rechtslage sagt, dass ein solcher Film trotz der FSK-18-Kennzeichnung bestimmte Jugendschutzkriterien erfüllen muss. Das hat nichts mit Erwachsenenbevormundung zu tun, egal was uninformierte Kreise so ins Land krähen.

MacNeil schrieb:
Und ob man bevormundet wird. Ich wollte mir den Film ursprünglich im Kino anschauen. Würde ich jetzt also vor der Kinokasse stehen und ein Ticket für Rambo IV kaufen, so würde mich die nette Dame hinter dem Tresen nicht fragen, ob ich denn die längere oder die gekürzte Version schauen möchte, d.h. ich hätte nicht das Wahlrecht ( = aktiver Akt), mich für eine der beiden Fassungen zu entscheiden. Man handhabt das nach dem Motto: "Es wird gegessen, was auf den Tisch kommt." DAS ist in meinen Augen ganz klar Bervormundung.
Blödsinn - Filme, die bestimmte Kriterien nicht erfüllen, dürfen nicht im Kino gezeigt werden. Wer erwachsen sein will, sollte das wissen; wer sich nicht kundig macht, sollte sich an die eigenen Nase fassen, wenn er bestimmte Filme nicht im Kino zu sehen bekommt. Die frau muss nicht fragen - schließlich weiß der erwachsene, mündige, informierte Kunde, welche Filme in Dt nicht ungeschnitten im Kino gezeigt werden dürfen.

MacNeil schrieb:
Du hast geschrieben, dass man sich nicht mit FSK versehene Filme in Deutschland ansehen könne, sie dürften allerdings nicht beworben oder im Kino gezeigt werden. Ja, ... Wo soll ich sie mir denn sonst anschauen???
Man kann sich solche Filme in gut sortierten Videotheken ausleihen oder schlicht kaufen.
 
AW: Rambo IV und die FSK

Naja Shub, wie es ist hast du ja korrekt beschrieben und das bestreitet auch keiner. Dass rechtlich gesehen FSK18 nicht gleichbedeutend mit "keine Jugendfreigabe" ist, sollte ja auch soweit klar sein.

Dennoch ist der Sinn doch fraglich. Es muss doch möglich sein, ein Siegel (18+ wegen mir) zu haben, das komplett ungeschnittene Filme (solange sie keinen Strafbestand wie z.B. Volksverhetzung erfüllen) auch im Kino zulässt. Und so etwas gibt es im Moment einfach nicht.

Natürlich ist das nur ein Anstoß, es ist völlig logisch, dass da noch ganz andere Probleme auf einen zukommen (z.B. dass extreme Gewaltdarstellung sobald sie die Grenze zur Verherrlichung überschritten hat, ja auch wieder einen Straftatsbestand darstellt).
 
AW: Rambo IV und die FSK

Cry schrieb:
Dennoch ist der Sinn doch fraglich. Es muss doch möglich sein, ein Siegel (18+ wegen mir) zu haben, das komplett ungeschnittene Filme (solange sie keinen Strafbestand wie z.B. Volksverhetzung erfüllen) auch im Kino zulässt.
Warum? Gründe?
 
AW: Rambo IV und die FSK

Es gibt eine Nachfrage von mündigen Personen, Filme in der vom Regisseur so zusammengeschnippelten Originalfassung zu sehen.

Was spricht denn bitte dagegen?

Ich mag es nicht, wenn da am Film noch rumgedoktort wird. Da mir allerdings die Splattereffekte in der Regel total schnurz sind, betrifft mich die in Deutschland übliche Art des beschneidens nicht sonderlich, weil in der Regel keine Teile fehlen, die mich interessieren würden. Aber dennoch sehe ich einen Film, lese ich ein Buch, am liebsten so, wie es der Hersteller sich gedacht hat: In der originalfassung, im Director's Cut in Originalsprache (dann logischerweise limitiert auf Deutsch, Französisch und Englisch).

Mir ist bewusst dass FSK/USK18 nicht mit "keine Jugendfreigabe" gleichzusetzen ist. Aber warum gibt es bitte keine Filme ohne Jugendfreigabe (gerne auch unbeworben) im Kino? Ich sehe einfach keinen Grund, erwachsenen Menschen vorzuschreiben, was sie zu sehen haben.
Und bei den wirklich bedenklichen Sachen ist ja in Deutschland bereits die Herstellung verboten (und wer will schon die Machwerke von irgendwelchen Aryan Pride Vereinen sehen?).


Also ist die beste Antwort auf deine Frage eigentlich die Gegenfrage: Welche Gründe gibt es für diese Bevormundung von eigentlich mündigen Bürgern?
 
AW: Rambo IV und die FSK

Künstlerische Freiheit. :p

Unter diesen Gesichtspunkten ist die ab-18 Regelung rein logisch gesehen schon irgendwie eine Farce.
Ich mein, ab-18 / keine Jugendfreigabe bedeutet dass kein Jugendlicher diesen Film gezeigt / verkauft bekommen darf. ENTWEDER man VERBIETET dann konsequenterweise JEDE andere Fassung wenn ab-18 schon Schnitte braucht, ODER ab-18 muss nicht weiter geschnitten werden.
Denn darum scheint es ja zu gehen, dass THEORETISCH sich auch Jugendliche den nicht für sie freigegebenen Film ansehen können.

Nichts desto knirsch, ich werd mir Rambo geben. Da es keine Verleihentscheidung war, den Film so zu schneiden um eine Freigabe zu bekommen, sondern quasi dank übereifrigem Jugendschutz (...) notwendig, um den ÜBERHAUPT ins Kino zu bringen, muss hier nicht mit dem Geldbeutel dagegen gestimmt werden.
Anders als bei Troja, Alien vs. Predator, Chronicles of Riddick, King Arthur, Die Hard 4, und anderen, die von Verleh aus verplüscht wurden um, teilweise schon in den USA, möglichst niedrige Freigaben zu bekommen.
 
AW: Rambo IV und die FSK

Ich muss Tellurian da erschreckenderweise in allen Punkten zustimmen.

Nebenbei: Die Absenz von mehr als Tröpfchen an Blut und des Wörtchens "Fuck" in Die Hard 4 hat mich schwer irritiert, irgendwie hatte ich John McClaine härter in erinnerung. Cool war der Film aber trotzdem.
 
AW: Rambo IV und die FSK

Das ist richtig. Nun könnte man aber meiner Aussage einfach so weitsichtig interpretieren, dass mir entsprechende Quellen (Interviews mit Autoren/Regisseuren z.B.) bekannt sein müssen. Man kann aber natürlich auch einfach auf das offensichtliche Hinweisen.

War es unbedingt nötig, Türchen B zu wählen?
Ja, habs ausgewürfelt was soll ich da machen?
 
AW: Rambo IV und die FSK

Ach, ich bin mit der deutschen Art des Schneidens schon zufrieden. Lieber die Gewalt, als der Sex!

Und 1 min.! Da kann kaum was bei draufgehen. Schaut mal Robocop, die Fassung fuer 6jaehrige! Da seht ihr, wie ein Film kastriert werden kann.
 
AW: Rambo IV und die FSK

Original von Shub-Schumann
[...] Ein FSK-18 Film steht noch in der Öffentlichkeit; die Rechtslage sagt, dass ein solcher Film trotz der FSK-18-Kennzeichnung bestimmte Jugendschutzkriterien erfüllen muss.[...]
Das ist die Sachlage, richtig. Diese muss aber nicht zwingend die optimale Lösung sein, da die Sachlage immer noch vom Menschen stammt, der ja bekanntlich Fehler macht und seine Interessen mit einbringt, weil sich immer ein Funke seiner eigenen Meinung, bei dem, was er tut, wiederspiegelt. Streng genommen dürfte das eigentlich demnach auch nicht "Sachlage" genannt werden.
Zwei Punkte sprechen für mich gegen diese gültige "Sachlage":
1. Die reine Logik. Die Sachlage widerspricht sich, weil hier die Rede von Volljährigkeit und Jugendschutz ist. Der Film ist ab 18 basta! Minderjährige haben dort nichts verloren. Da hat die Öffentlichkeit auch nichts mit zu tun. Der Film wird schließlich nicht öffentlich ausgestrahlt.
2. Eine andere Rechtslage, welche die Logik in Punkt 1 stützt und jener FSK-Rechtslage widerspricht. Mit 18 ist man volljährig und mündig (ich habe es schon mal geschrieben, und ich werde es noch 1000 weitere mal schriben, wenn es notwendig ist), und es ist mein gutes RECHT, selbst zu entscheiden und mich nicht bevormunden zu lassen.

Original von Shub-Schumann
[...] Filme, die bestimmte Kriterien nicht erfüllen, dürfen nicht im Kino gezeigt werden. Wer erwachsen sein will, sollte das wissen[...]
Diese Aussage ist sehr polemisch. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Aber, wenn wir schonmal dabei sind; wer erwachsen sein will, sollte sich fragen, wer für diese Kriterien verantwortlich ist, und viel wichtiger ob diese zwangsweise in jeder Hinsicht zweckmäßig sind.

Original von Shub-Schumann
[...] schließlich weiß der erwachsene, mündige, informierte Kunde, welche Filme in Dt nicht ungeschnitten im Kino gezeigt werden dürfen. [...]
Richtig. Der erwachsene, mündige, informierte Kunde weiß welche Filme in Deutschland nicht ungeschnitten im Kino gezeigt werden dürfen. Er hat es erfahren, als er im Internet recherchiert hat. Trotzdem muss er ja nicht deshalb gleich mit dieser Entscheidung einverstanden sein.

Original von Shub-Schumann
Man kann sich solche Filme in gut sortierten Videotheken ausleihen oder schlicht kaufen.
Das dauert dummerweise aber noch ca. ein halbes Jahr, bis der Film auf DVD erscheint, Kunden sind ungeduldig, und selbst dann ist nicht gewährleistet, dass der Film auch uncut ist. Was uns wieder zu der Problematik der Internetpiraterie führt.


mfG MacNeil
 
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