[Werwolf] Dauerhafter Aufenthalt in stoffl. Welt für Nicht-Totem-Geister

Micha Eisenpfote

Klaivenschmied
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28. Februar 2008
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Ich hab da ma ne Frage, auf die ich im Regelwerk keine Antwort gefunden habe. Ist es möglich einem Geist mithilfe eines Gebundenen Gegenstandes einen dauerhaften Aufenthalt in der stofflichen Welt zu ermöglichen?

Ein kleines Beispiel:

Ein Ithaeur geht einen Pakt mit einem Hundegeist ein. Der Hundegeist besitzt unter anderem die Numen "materialisieren" und "bande". Der Ithauer benutzt die Gabe "Eigentum binden" für den Geist auf ein Halsband, der Geist wendet danach das Bande-Numen auf selbiges an... Der Hundegeist bekommt das Halsband angelegt und kann ja nun rein theoretisch auf unbestimmte Zeit in der stoffl. Welt bleiben.

Oder hab ich da irgendwo was überlesen?
 
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Ein Geist muss pro Stunde aufenthalt in der richtigen Welt einen Essenz- Punkt ausgeben! Wenn er allerdings das Numen "binden" besitzt kann er in einen Gegenstand fahren und dort so lange bleiben wie er will. Das ist ihm aber eigentlich nicht gestattet und deswegen vertreiben Werwöfe ihn eigentlich. Genauso kann er auch mit einem Menschen oder einem Tier "binden" (der Mensch wird zu einem Getriebenen oder schlimmer)
Bin mir net sicher ob ich dir damit irgendwie geholfen hab :D
 
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Ich würde sagen hier der Knackpunkt in der Formulierung "in einen Gegenstand gebunden" und "an einen Gegenstand gebunden".
Beim ersten kann er zwar in der Stofflichen Welt bleiben, aber kann nicht aus seinem Gegenstand herraus mit ihr interagieren. Beim letzteren schon.
 
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Ich hatte bei dem Ritus des Ithaeur an den Ritus 1 Eigentum binden gedacht, nicht an den Ritus zum schaffen eines Fetisches (Geist binden, glaub ich). Wenn ein Geist sich an einen Gegenstand mithilfe des Numens "Binden" bindet, fährt er meines Wissens nach nicht in den Gegenstand, kann sich aber nicht mehr als 5 Meter von ihm entfernen. Das mit dem Einfahren ist glaub ich nur beim Numen "Bande".
 
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Müßte ich mal genau nachlesen. Aber unabhängig davon was die Regeln sagen, würde ich davon abraten sowas zu zu lassen. Zum einen weil es einem der Grundthemen von Werwolf widerspricht, nämlich der Trennung von Geisterwelt und Stofflicher Welt. Werwölfe sollen beide Welten von Eindringlingen aus der jeweils anderen sauberhalten und ihnen nicht noch bei ihrem Aufhalt helfen.
Zum anderen würde ich persönlich sagen, vom Gefühl her riecht das ganze sehr nach Ausnutzung von Regellücken und sowas hat immer einen schalen Beigeschmack.
 
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Tja, wer lesen kann hat klare Vorteile. Habs gestern durch zufall rausgefunden. Der Ritus "Eigentum binden" kann nur auf Werwölfe (Urutha) angewandt werden. Damit hätte sich die Sache auch rein Regeltechnisch erledigt.
 
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Wenn man einen Ansheega spielt sieht die Sache schon anders aus. Aber wenn ich mich nicht irre, würde das wohl nur bei den Izidakh klappen, die Elfenbeinklauen sind dafür zu sehr auf "Reinheit" bedacht und für die Ninna Farakh wäre das wohl eine Abschaulichkeit. Allerdings würden die Ansheega auch nichts dagegen tun, so lange der Geist ihnen nicht in die Quere kommt.
 
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