Tremere Ritual - dringend!

Ibag

Fundus Ludi Schöpfer
Registriert
11. September 2003
Beiträge
524
Brauche dringen die Originalwortlaute folgender Tremere-Rituale aus den Regelwerken. Ich weiß, dass sich das mit copyrights beißt, aber ich brauche die Originaltexte um sie für mich persönlich in nen kleinen Text zu fassen, also zu überarbeiten.

Handelt sich dabei um folgende Rituale!

Pavis der üblen Präsenz
Schaft der verspäteten Ruhe
Einsegnung des Heiligtums
Infernaler Pakt
Mächtiger Schild
Spruchverzögerung
Der einige Geist der Welt
Wind der Heimsuchung


Kann mir da jemand helfen?
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

also Originalwortlaute hier im Thread zu posten hat keinen Sinn, das schmeißen die Mods sowieso sofort raus. ;)

Gruß der Nachtmensch :)
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

Wenn du den original Wortlaut brauchst hilft nur der Blick in ein Buch.
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

Ich brauche die deutschen eben abgetippt. Wobei mir auch die Quellenangaben schon helfen würden, dann muss ich sehen, dass ich die Bücher irgendwo finde oder vielleicht auch habe. Ansonsten muss man die ja nicht hier posten sondern kann sie verschicken. ;) Ich will damit kein schindluder treiben, sondern sie nur für mich und meine Unterlagen nutzen.
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

Das Forum (Community inklusive) unterstützt keine Copyright-Verletzungen und wird in keinem Fall, weder durch Bitten noch durch Aufforderungen, das geistige Eigentum von WW/FS oder eines anderen Verlages verletzen.

Das ist eine Frage des Respektes und nebenbei auch des deutschen Gesetzes. ;)

Gruß der Nachtmensch :)

PS Quellenangaben sind iO, dafür bräuchte ich aber genau wie Burncrow die englische Namen. :-]
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

Alles klar, dann muss ich sehen, dass ich die Bücher irgendwo her bekommen.

Was auch immer schlimm dran ist Leuten Inhalte von OOP Bücher zu kommen zu lassen, damit sie diese privat nutzen können ......
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

Was auch immer schlimm dran ist Leuten Inhalte von OOP Bücher zu kommen zu lassen, damit sie diese privat nutzen können ......

Nun WW hat das Recht an den Büchern und deren Inhalt genau so wie das Recht wer es wann wie wo drucken/niederschreiben darf nur weil die Bücher nicht mehr produziert werden heißt es nicht das dieses Recht aufhört zu existieren.
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

Jupp und da so ne Abmahnung nicht der `böse Regelbrecher´ sondern im Falle eines Falles der Forumsbesitzer (also Hoffi) zahlen muss, das nicht gerade billig und das Forum wegen so etwas sogar geschlossen werden kann, was selbstverständlich du & wir nicht wollen, schreibt man halt bzw bittet man in einem/diesem Forum nicht darum wörtliche Infos aus Regelwerken zu posten. Vor allem wenn die deutsche Justiz Foren sowieso auf dem Kicker hat, wie man an dem Heise-Fall sieht. ^^

Gruß der Nachtmensch :)
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

Und bevor jetzt jemand mit Zitatrechten kommt...


Eine wichtige Schranke des Urheberrechts ist das Recht, andere Werke ganz oder teilweise zitieren zu dürfen. Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Stellen eines Werkes, gegebenenfalls sogar von einzelnen vollständigen Werken in einem anderen selbständigen Werk ist erlaubt, soweit dies der Zitatzweck rechtfertigt (§ 51). Ausgehend von dem Gedanken, daß der Urheber bei seinem Schaffen auf den kulturellen Leistungen seiner Vorgänger aufbaut, wird es ihm im Interesse der Allgemeinheit zugemutet, einen verhältnismäßig geringfügigen Eingriff in sein ausschließliches Verwertungsrecht hinzunehmen, wenn dies der geistigen Kommunikation und damit der Förderung des kulturellen Lebens zum Nutzen der Allgemeinheit dient (BGH GRUR 1987, 362, 363 - Filmzitat). Soweit es die eigene geistige Auseinandersetzung mit Werken anderer verlangt, auf letztere Bezug zu nehmen oder sie in anschaulicher Form einzubringen, ist deren Wiedergabe gestattet. Folgende drei Fallgestaltungen sind im Gesetz vorgesehen:
  • Am weitesten geht das Großzitat bei wissenschaftlichen Werken. In ein selbständiges wissenschaftliches Werk dürfen einzelne Werke nach ihrem Erscheinen zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden (§ 51 Nr. 1). Das Zitatrecht beschränkt sich also nicht auf einzelne Stellen eines Werkes, sondern gestattet die Übernahme vollständiger Werke. Das zitierende Werk muß jedoch wissenschaftlich sein. Hierzu zählen auch populärwissenschaftliche Werke, soweit sie sich ernsthaft um eine methodisch geordnete Suche nach Erkenntnis bemühen. In belletristischen Werken, Reportagen, alltäglichen Informationen, Zeitungsartikeln und ähnlichen eher gefühlsmäßig oder weltanschaulich bestimmten Werken dürfen fremde Werke grundsätzlich nicht vollständig zitiert werden. Außerdem muß das zitierte Werk bereits in Form von Vervielfältigungsstücken erschienen
    sein. Eine Veröffentlichung durch Vortrag, Sendung oder in anderer unkörperlicher Form genügt hierfür nicht.
  • Weniger weitreichend ist das Kleinzitat. Danach dürfen Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden (§ 51 Nr. 2). Einerseits ist es gegenüber dem Großzitat beschränkt, weil nur einzelne Stellen eines fremden Werkes, nicht aber vollständige Werke zitiert werden dürfen. Andererseits braucht das zitierte Werk noch nicht in Form von Vervielfältigungsstücken erschienen zu sein; denn es genügt bereits die - auch unkörperlich mögliche - Veröffentlichung z. B. durch Vortrag oder Sendung des Werkes. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist das Kleinzitat nur in einem selbständigen Sprachwerk gestattet. Analog gilt dies aber auch für
    andere Werkarten. Beispielsweise können einzelne Passagen eines Films in einem anderen Film zitiert werden (BGH GRUR 1987,362, 363 - Filmzitat).
  • Schließlich dürfen einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden (§ 51 Nr. 3). Wegen des sogenannten starren Melodienschutzes (vgl. § 24 Abs. 2, s. 0. S. 105) ist das Musikzitat jedoch nur in begrenztem Umfang zulässig.
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

Naja, dann muss ich das wohl so akzeptieren. Kopien für den eigenen Bedarf sind nicht verboten, und was anderes wäre das nicht, sondern eben sich daran zu bereichern oder diese Kopien dann massiv zu verbreiten. Dass ich mir die Bücher nun noch teuer irgendwo besorgen muss hilft weder WW noch F & S weiter, das meinte ich mit den OOP Büchern und nicht, dass deren Rechte dann verwirkt sind. Bin selber in der Justiz ausgebildet und meine mich da auszukennen. Aber danke für eure Bemühungen .......
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

Naja, dann muss ich das wohl so akzeptieren. Kopien für den eigenen Bedarf sind nicht verboten, und was anderes wäre das nicht, sondern eben sich daran zu bereichern oder diese Kopien dann massiv zu verbreiten.

Privatkopien von Büchern die du selbst besitzt, zum eigenen Bedarf sind erlaubt! Das ist hier, aber wohl deutlich was anderes.

Dass ich mir die Bücher nun noch teuer irgendwo besorgen muss hilft weder WW noch F & S weiter, das meinte ich mit den OOP Büchern und nicht, dass deren Rechte dann verwirkt sind.

diverse Händler bzw Privatpersonen bei Ebay führen noch diese Bücher im Verkaufsprogramm. Diese haben doch sehr wohl ein Recht ihre Bücher zu verkaufen und die haben auch ein recht Geld zu verdienen oder??. Es tut mir leid das du das nicht einsiehst und du dein Wohl über das Wohl von Händlern stellst
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

Sorry, aber mir ist kein Händer bekannt der noch das Sabbat-Spielerhandbuch hat, was ja wohl noch alte Edition ist, oder gar das Blutmagie, das ginge sonst bei ebay kaum so teuer weg. Aber lasst mal gut sein ...... will hier keine völlig unnötigen Diskussionen zum Thema lostreten. Es geht hier nicht darum mein Wohl über das der Händler zu stellen, aber ich sehe die Meinungen hier sind festgefahren genug ....
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

Es geht darum das Wohl das Forums, bedroht oder nicht, über deines zu stellen.
Die Admins und Mods sind Moment, gerechtfertigt oder nicht, paranoid was eventuelle Straftatbestände im Forum betrifft.
Dass muss man ja nicht noch verschlimmern.
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

Paranoid sind wir wirklich nicht, gelle.

Wir stehen sogar in recht gutem Kontakt mit ziemlich vielen Verlags-Chefs.

Aber nahezu alle Verlage haben recht freie Auslagung. Eine freie Wiedergabe mit eigenen Worten ist in Auszügen kein Problem. Zitiert werden darf mit einer bestimmten maximalwortzahl, die aber Webseiten weit gilt, was auch nachzuvollziehen ist, da sonst irgendwann das ganze Werk zu haben ist.
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

ich wollte mal nachfragen, betreffs der Rituale
Schutzzeichen und Schutzzeichen gegen X (egal was)
wenn ich einen Gegenstand damit versehe, wie lange bleibt das Ritual, sprich das Schutzzeichen bestehn?
 
AW: Tremere Ritual - dringend!

ich wollte mal nachfragen, betreffs der Rituale
Schutzzeichen und Schutzzeichen gegen X (egal was)
wenn ich einen Gegenstand damit versehe, wie lange bleibt das Ritual, sprich das Schutzzeichen bestehn?

Pauschal unbegrenzt würde ich sagen ich finde im GRW und Blutmagie keine Zeitbegrenzung.
 
Zurück
Oben Unten