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- 16. Januar 2003
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Hat man sein Werk (Spielregeln allein sind nicht schützbar) erst mal über den Status einer Idee und eines Konzeptes hinweggebracht, dann möchte man diese Ausarbeitungen vor der Verlagsbewerbung vielleicht schützen.
Ein Einschreiben an sich selbst und den verschlossenen Umschlag aufzubewahren ist eine Möglichkeit, die gewissen geringen Schutz bietet.
Die IHK Frankfurt hat eine Geheimhaltungsvereinbarung als DOC online gestellt, die man durchaus für Bewerbungszwecke unterschreiben lassen könnte. http://www.frankfurt-main.ihk.de/cg...cht/mustervertraege/Geheimhaltungsvereinb.doc
Neben der Hinterlegung beim Notar gibt es außerdem eine kostengünstige Variante über Priormat ( Copyright & Urheberrecht sichern, Hinterlegung beim Notar, Werke online schtzen. PriorMart. ). Hier kann man sich schon für 49 € das Copyright sichern.
Was gibt es noch für Wege?
Ein Einschreiben an sich selbst und den verschlossenen Umschlag aufzubewahren ist eine Möglichkeit, die gewissen geringen Schutz bietet.
Die IHK Frankfurt hat eine Geheimhaltungsvereinbarung als DOC online gestellt, die man durchaus für Bewerbungszwecke unterschreiben lassen könnte. http://www.frankfurt-main.ihk.de/cg...cht/mustervertraege/Geheimhaltungsvereinb.doc
Neben der Hinterlegung beim Notar gibt es außerdem eine kostengünstige Variante über Priormat ( Copyright & Urheberrecht sichern, Hinterlegung beim Notar, Werke online schtzen. PriorMart. ). Hier kann man sich schon für 49 € das Copyright sichern.
Was gibt es noch für Wege?