Manny
Relikt
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- 22. Januar 2006
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AW: Schaurüstung [in Leipzig] gestohlen - Bitte um Mithilfe
Eine Rüstung hingegen hat weder Zündschloss noch versperrbare Türen. Ich nehme an, dass sie das Ding zum Ausstellen irgendwo auf einen Ständer draufgepackt haben. Wenn da niemand drauf aufpasst, dann ist es in der Tat schon deutlich möglicher, dass das Argument der Fahrlässigkeit seine Richtigkeit hat. Eine Rüstung verschwindet nicht einfach unauffällig.
Irgendetwas riecht hier nach Äpfel und Birnen. Ich nehme grundsätzlich an, dass dein Auto abgesperrt ist und der Schlüssel nicht steckt. Dazu muss der mutmaßliche Dieb erstmal die gegen Diebstahl vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen überwinden, um es zu klauen. (Wertgegenstände gut sichtbar in einem Fahrzeug zu lagern hingegen ist meines Wissens nach wieder von den Versicherungen als fahrlässig angesehen, weil es zum Diebstahl einlädt.)Wenn ich mein Auto auf den Parkplatz stelle und es wenn ich wiederkomme geklaut ist, hab ich ja auch nicht aus Fahrlässigkeit gehandelt, oder?
Eine Rüstung hingegen hat weder Zündschloss noch versperrbare Türen. Ich nehme an, dass sie das Ding zum Ausstellen irgendwo auf einen Ständer draufgepackt haben. Wenn da niemand drauf aufpasst, dann ist es in der Tat schon deutlich möglicher, dass das Argument der Fahrlässigkeit seine Richtigkeit hat. Eine Rüstung verschwindet nicht einfach unauffällig.