D&D 5e Regelwerk zu Kampf mit Schild & (Zweihand-) Langbogen

ypsilonick

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Hi!

Ich bin ein neuer Spielleiter und bei unserer letzten Session kam die Frage auf, ob man in einer Kampfsituation gleichzeitig ein Schild mit Einhandschwert und einen Zweihandbogen tragen/benutzen kann. Wäre es in einer Aktion möglich, sein Schwert und Schild wegzustecken und dann den Bogen zu ziehen? Weil in diesem Fall beide Hände für die Bogen gebraucht werden, müssten die anderen Gegenstände zuerst fallengelassen/weggesteckt werden nach meinem Verständnis.


Nun habe ich in den Regeln gelesen, dass man eine sog. Tandemaktion in seiner Aktion machen kann, beschrieben wird dabei zum Beispiel, sein Schwert zu ziehen, um dann im Anschluss in der Aktion damit anzugreifen. Nur bin ich mir nicht sicher, ob das Wegstecken von zwei Gegenständen und das Ziehen von einem nicht das Maß etwas überspannt. Wie seht ihr das bzw. gibt es eine Regel, die diesen Fall beschreibt?


Liebe Grüße & schonmal Dankeschön, wenn du soweit gelesen hast!:)
 
Ich habe "nur" die Englische Version der 5e. Dort gibt es auf S190 eine Liste zum Thema "Interagieren mit Objekten". Der kann man entnehmen das man "gratis" ein Schwert ziehen oder wegstecken kann. Übrigens kann man während der 6 Sekunden auch gratis einen Trank aus dem Rucksack holen oder Münzen aus seiner Gürteltasche (was ich schon echt sportlich finde). Man kann allerdings nicht zwei Waffen ziehen oder wegstecken (das geht nur mit dem Zwei Waffen Kampf - Feat). Schild an- oder Ablegen ist hingegen jeweils eine Aktion (siehe Ausrüstungskapitel an- und Ablegen von Rüstungen).

Warum es weniger Zeit kostet den Rucksack zu öffnen und einen Trank hervorzuwühlen als einen Schild abzustreifen wissen nur die Spieldesigner... aber wen es stört der kann es ja Hausregeln.
 
Vielen Dank für die Antwort & deine Bemühungen! Ich dachte mir dann eben auch, dass es zu OP wäre, beide Gegenstände (Schwert & Schild) wegzustecken, weil es dann auch einfach keinen Grund mehr Gäbe, z.B. eine Handarmbrust zu benutzen, weil diese dem Langbogen in allen Belangen nachsteht.
 

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