AW: Klappentexte und copyright
Deine Frage ist nicht SO einfach zu beantworten.
Mann müsste Antworten: "Kommt drauf an..."
Daher 'mal was "Grundsätzliches":
Was es en detail mit dem oft zitierten "copyright" auf sich hat, weiß ich nicht.
Es handelt sich dabei um KEIN deutsches Schutzrecht.
Aber was es mit "unseren" (deutschen) Schutzrechten so auf sich hat, kann ich kurz erläutern:
Es gibt derer verschiedene.
Man unterscheidet zwischen den technischen Schutzrechten wie dem Patent und dem Gebrauchsmuster (Unterschied: ein Patent wird bei anmeldung beim Patentamt (München) vom Amt auf Neuartigkeit geprüft und ist daher recht teuer. Das Gebrauchsmuster hingegen wird ohne Prüfung (und damit mit Vorbehalt) aufgenommen und ist somit preiswerter.) und Schutzrechten für geistige Arbeiten, dem Urheberrecht und dem Geschmacksmuster.
Da die technischen Schutzrechte hier für uns keine Rolle spielen, lassen wird die 'mal aussen Vor.
Also zum Urheberrecht und dessen kleiner Schwester, dem Geschmacksmuster...
Das Urhenerrecht ist am einfachsten, aber auch am schwierigsten zu erlangen.
Hört sich paradox an, ist aber so!
Einfach ist es, da man nix anmelden (und bezahlen) muss.
Man erwirbt es automatisch, wenn man ein "Werk" erschafft. (ein Bild malt, ein Roman schreibt, ein Musikstück komponiert, etc.)
Schwer ist es, da der Gesetzgeber, um das Urheberrecht anzuerkennen eine "künstlerische Höhe" verlangt. Und dafür gibt es keine verbindlichen Grundlagen und ist im zweifelsfall (Streitfall vor Gericht) dem Richter (ggf. durch Gutachter gestützt) überlassen....
Unter das Urheberrecht fallen (§1 UrhG) "Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst"
Das sind (§2 UrhG Abs. 1.1) auch "Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme"
Somit würde dein Fall (Klappentexte und Webetexte) nach §2 UrhG Abs. 1.1 unter das Urheberrecht fallen!
Allerdings kommt es jetzt natürlich auf den speziellen Fall an.
Ein Spruch wie "Einfach gut" oder "Ich liebe es" wird sicherlich nicht urheberrechtlich geschützt werden können. (McDoof hat sich das allerdings im Markenrecht schützen lassen, aber das ist noch etwas anderes...)
Ein längerer und ausformulierter Text allerdings ist schon eher schützenswert...
Im Zweifelsfall (und wenn nicht eh ein anderes, eingetragenes Recht wie das 'Geschmacksmuster angemeldet wurde) würde ich also sagen:
Ja, Klappentexte und Werbetexte von Büchern unterliegen dem Urheberrecht, und dürfen somit, ohne Einferständnis des Verfassers, nicht Kopiert und/oder anderweitig verwendet werden.