Wulfhelm
神は死んだ!
- Registriert
- 25. Juli 2011
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Das Beispiel habe ich schon eigens so gewählt, dass es relativ eindeutig - aber leider nicht unbedingt lebensfern - ist. Auch in Afghanistan sind beim Gegner mal 14-jährige dabei. Und ich bin mir sehr sicher: In so einem Fall hätte man nichts zu befürchten. Also, außer lebenslanges Trauma und eine aus der Bahn geworfene Existenz nach der Rückkehr...
Wenn der Angriff nicht Leib und Leben gilt, oder wenn man sich dem Angriff entziehen könnte, mag es anders aussehen. Aber dass ein Gericht das Notwehrrecht soweit kaputtbiegt, dass es sagt "Nein, Du hättest Dich von dem Kindersoldaten totschießen lassen müssen", sehe ich nicht. (Also, sowieso nicht, denn um selbst bei Verneinung der Notwehrlage auch noch den entschuldigenden Notstand zu verneinen, müsste man den Paragraphen praktisch Wort für Wort ins Gegenteil verkehren.)
In der Praxis ist es so, dass selbst in kaum als Notwehr konstruierbaren Fällen, eingeschlossen solche, bei denen ich selber große Zweifel an kriegsvölkerrechtlichen Zulässigkeit habe, keine Verfahren eröffnet werden.
P.S.: "Auch der Wachsoldat muss sich von einem Kind nicht totschießen lassen" war ein Satz, den ich im entsprechenden vorgefertigten Lehrmaterial so dringehabt habe und der auch wie skizziert unterfüttert war. Ist aber schon ein paar Jährchen her...
Wenn der Angriff nicht Leib und Leben gilt, oder wenn man sich dem Angriff entziehen könnte, mag es anders aussehen. Aber dass ein Gericht das Notwehrrecht soweit kaputtbiegt, dass es sagt "Nein, Du hättest Dich von dem Kindersoldaten totschießen lassen müssen", sehe ich nicht. (Also, sowieso nicht, denn um selbst bei Verneinung der Notwehrlage auch noch den entschuldigenden Notstand zu verneinen, müsste man den Paragraphen praktisch Wort für Wort ins Gegenteil verkehren.)
In der Praxis ist es so, dass selbst in kaum als Notwehr konstruierbaren Fällen, eingeschlossen solche, bei denen ich selber große Zweifel an kriegsvölkerrechtlichen Zulässigkeit habe, keine Verfahren eröffnet werden.
P.S.: "Auch der Wachsoldat muss sich von einem Kind nicht totschießen lassen" war ein Satz, den ich im entsprechenden vorgefertigten Lehrmaterial so dringehabt habe und der auch wie skizziert unterfüttert war. Ist aber schon ein paar Jährchen her...