Luc Ifer
Ritter in Zivil
- Registriert
- 19. September 2005
- Beiträge
- 67
Hallo,
ich hoffe, dass die Frage bisher nicht gestellt wurde, zumindest habe ich nichts im Forum gefunden.
Meine Frage betrifft Mitglieder des Bundes des wahren Glaubens, für die ausdrücklich der Vorteil "Geweiht" empfohlen ist. Weiß jemand ob dies vom Hintergrund her zwangsläufig bedeutet, dass sich ein (Beispiel) Praiosgeweihter dem Bund anschließt, oder darf auch ein ungeweihtes Mitglied des Bundes die Praiosweihe empfangen (z.B. weil Praios der Götterfürst und damit Stellvertreter Aller ist)? Bekommt er dann zusätzlich den Nachteil "Moralkodex (Praios)", der ja z.T. im Kodex des BdwG enthalten ist? Außerdem verstieße ein "Extramoralkodex" eines einzelnen Gottes doch gegen den Kodex des BdwG, der besagt, dass alle Zwölfe gleichmäßig angebetet werden sollen!? Ansonsten, wenn er den Nachteil nicht bekäme, würde er dann dennoch die vollen KaP kriegen, oder nur im Praiosmond? (Das wäre recht hinderlich und etwas schade.)
Ich würde mich über Informationen (am besten mit Begründung/Quelle etc. ^^) freuen.
P.S.: Ich bin nicht mehr sicher, wo ich das nachlesen kann, aber galt das Privileg einen "Künstlernamen" anzunehmen nur für Magier oder auch für Geweihte?
ich hoffe, dass die Frage bisher nicht gestellt wurde, zumindest habe ich nichts im Forum gefunden.
Meine Frage betrifft Mitglieder des Bundes des wahren Glaubens, für die ausdrücklich der Vorteil "Geweiht" empfohlen ist. Weiß jemand ob dies vom Hintergrund her zwangsläufig bedeutet, dass sich ein (Beispiel) Praiosgeweihter dem Bund anschließt, oder darf auch ein ungeweihtes Mitglied des Bundes die Praiosweihe empfangen (z.B. weil Praios der Götterfürst und damit Stellvertreter Aller ist)? Bekommt er dann zusätzlich den Nachteil "Moralkodex (Praios)", der ja z.T. im Kodex des BdwG enthalten ist? Außerdem verstieße ein "Extramoralkodex" eines einzelnen Gottes doch gegen den Kodex des BdwG, der besagt, dass alle Zwölfe gleichmäßig angebetet werden sollen!? Ansonsten, wenn er den Nachteil nicht bekäme, würde er dann dennoch die vollen KaP kriegen, oder nur im Praiosmond? (Das wäre recht hinderlich und etwas schade.)
Ich würde mich über Informationen (am besten mit Begründung/Quelle etc. ^^) freuen.
P.S.: Ich bin nicht mehr sicher, wo ich das nachlesen kann, aber galt das Privileg einen "Künstlernamen" anzunehmen nur für Magier oder auch für Geweihte?