Aventurien Geltendes Recht in Uhdenberg, insbesondere Waffenrecht bei Magiern

Yserius

Halbgott
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Hallo, ich mal wieder.

Hatte mit nem Freund eine kurze Diskussion über Magierstäbe und hätte gerne mal eure Meinung dazu.
Es ist ja verboten Uhdenberg unbewaffnet zu betreten. Frage: Würde ein Magierstab am Eingangstor als Waffe gelten ?
MMn nicht, da es ja (zumindest optisch) keine Waffe sondern eher ein Gebrauchsgegenstand wie ein Wanderstab ist. Ich hätte da eher an Hieb- und Stichwaffen gedacht.
Freund argumentierte, man solle 100 ASP in Stabzauber packen und würde ganz Uhdenberg niederbrennen.

Wie seht ihr das / würdet das in euren Gruppen händeln ?

[mod=Supergermedit]War ursprünglich mal Teil des Kurze Fragen-Themas, hat sich aber zu einer größeren Diskussion entwickelt.[/mod]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In Gebieten, in denen der Codex Albyricus ausdrücklich anerkannt (Mittelreich, Horasreich) oder zumindest einigermaßen beachtet wird, dürfen Magier, sofern sie nicht gildenlos sind, den Stab weiterhin tragen. Ich würde es also grundsätzlich erlauben und den Stab nicht abnehmen lassen.
 
@Supergerm
Es geht um das exakte gegenteil ;)
Uhdenberg ist eine Stadt die es dir Untersagt(!) Unbewaffnet zu sein...

Und ja, wenn der Magierstab nicht als Waffe zu erkennen ist, könnte es durchaus sein das er damit am Tor Probleme bekommt.
Allerdings hat dort niemand etwas gegen eine kleine Demonstration :D
Setzt allerdings voraus, das der Magier sich um Umgang damit auch geübt hat.
Alternativ... Der Magier hat Magie und das ist durchaus auch eine Waffe... "Kleine Demonstratio gefällig? Guck mal dort hin.... IGNIFAXIUS!" ;)
 
Danke Chao :p

Weiter ging unser Gespräch darum, was denn eine Waffe ist.

Schwerter - klar, DIE Waffe schlechthin.Also im Prinzip alles mit einer Schneide.
Streithämmer - mhm, da klingeln die Glöckchen. Wenn komplett aus Metall, sollte wohl klargehen.
Bögen, Speere und das ganze Zeugs ( Wobei zählt ein Bogen oder braucht man zwingend was für den Nahkampf ? )

Aber was ist mit sonem Gekröse wie...naja...Messer, Dolch, Knüppel. Im Prinzip alles Waffen, aber gerade sowas wie Knüppel oder Dolch....Wenn die schon als Waffe gelten, könnte man es ja auch gleich bleiben lassen.
 
Du könntest einen alten Erlaß erfinden, wonach die Zauberkraft des Magiers als Waffe zählt. Oder wir gehen wiederum vom Codex Albyricus aus: Eine dort vorgeschriebene Regelung, nach der der Zauberstab nicht in Waffenverbotszonen abgenommen werden darf, wird nur benötigt, wenn allgemein als Waffe betrachtet wird.

Daher ist er als Waffe anzusehen. Vielleicht will der Zauberer gegenüber der Stadtwache ja ein paar Spitzfindigkeiten abgeben. :D
 
Nja, in Uhdenberg sind die Gesetze des MR ziemlich egal ^^;

Letztlich kann alles eine Waffe sein. Selbst die Fäuste, wenn man stark genug ist.
Kommt halt immer drauf an, ob man das ganze Glaubhaft machen kann :)

Letztlich gelten aber klassisch nur Klingen-, Wucht- (Kulen, Stäbe und co.) und Schusswaffen (Bögen, Armnrüste) als Waffen.
Wobei bei Klingen alles unterhalb von Dolchgröße (und natürlich auch dieser) nicht als Waffe gelten. Sondern als Werkzeug.
Wobei die genaue Antwort darauf, was ein Werkzeug ist, auch Regional abhängig ist. In Holzfäller-Regionen sind Äxte ein Werkzeug, obwohl halt auch eine Waffe. Währe man in anderen Regionen, bereits mit einer kleinen Axt um Zunder zu machen, als Bewaffnet gild.
Oder anders gesagt: Es gibt keine wirklich allgemein gültige Antwort.
 
Der Codex Albyricus ist ja an sich kein mittelreichisches Gesetz, sondern wird dort anerkannt. Die Magiergilden beanspruchen sogar eine Gültigkeit für ganz Aventurien.

Außerdem hat Uhdenberg bis 755 BF noch zum Mittelreich (vielleicht auch zum Bornland, aber dieses hat sich ja im gleichen Jahr für Unabhängig erklärt, weshalb es keinen Sinn ergeben dürfte) gehört. Ich nehme an, daß viele ursprünglich mittelreichische Gesetze dort noch weitergelten, da das regierende Minenkonsortium wahrscheinlich keine Flut an neuen Gesetzen erläßt. Im Ergebnis würde ich daher eine formelle Gültigkeit einer alten Codex Albyricus-Fassung annehmen und auch, daß man sich faktisch grob danach richtet.
 
Nach der Beschreibung Uhdenbergs die ich kenne, haben die MR-Gesetze dort nie gegolten ^^;

(und zum Rest... der Codex ist da iwi beides ^^; Und was die Gilden beanspruchen... ist nur dort wirklich Interessant wo sie was zu sagen haben :D )
 
Nach der Beschreibung Uhdenbergs die ich kenne, haben die MR-Gesetze dort nie gegolten ^^;
Jetzt habe ich doch mal mein Land des Schwarzen Bären hervorgekramt. Dort steht auf S. 116 (grauer Kasten links oben), daß sich das Land nach dem Abfall des Bornlandes vom Mittelreich für unabhängig erklärt habe. Im letzten Absatz heißt es außerdem, daß die regierende Minenloge den kaiserlichen Vogt aus der Stadt gejagt habe. Danach müßte die Stadt also Teil des Mittelreichs gewesen sein.

Faktisch dürfte dort sehr viel nach Faustrecht geregelt werden, aber eine Anwendung mittelreichischer Regelungen wie des Codex Raulis, etwa bei Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, wäre dennoch plausibel. Ich nehme an, daß man sich bei Rechtsstreitigkeiten an einen der Tempel wendet.

Zu dem Waffengesetz: Nach der Stadtbeschreibung muß man eine sichtbare Waffe tragen. Vom Wortlaut her würde ich also annehmen, daß auch leichte Waffen dazuzählen. Nicht als Waffe dürften dann nur improviserte Gegenstände (also auch Knüppel) zählen. Bei einem kampfstabartigen Zauberstab hätte ich jedenfalls keine Bedenken, ihn als Waffe zu zählen. Ist es ein Teil mit Kristallkugel obendrauf wären Bedenken hingegen nachvollziehbar, da er nicht als Waffe zu erkennen ist. In diesem Fall könnte man sich dann auf mein Codex Albyricus-Argument stützen (Überreden-Probe) oder definieren, daß alle Zauberstäbe in dem Gesetz als Waffe gelten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow, Danke für die rege Beteiligung, hatte damit garnicht gerechnet ^^

Und sry an die Mods, wollte euch keine Arbeit machen, hatte nicht erwartet, dass sich hieraus sowas entwickelt. Aber gerne auch noch mehr Meinungen und Ansichten^^ Ich hab Spaß an euren Beiträgen.

LG
Ich.
 
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