Copyright

Malkav

Jacks vergeudetes Leben
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4. April 2004
Beiträge
13.723
Mal ne ernsthafte Frage:

Wie sieht das mittlerweile mit dem Copyright zur WoD1.0 aus?
Logisch betrachtet (ok... Gesetze sind nicht zwangsläufig Logisch) ist die WoD 1.0 ja out of Print und und es werden nur noch die letzten paar Restexemplare bzw. Gebrauchtwaren (zu teils brutalen Preisen) verhökert.

Gilt das Copyright dann in voller Härte weiter? White Wolf (bzw. Feder u. Schwert) verdient ja eh nix mehr dran und wie sollen nun die armen Teufel die nicht zur rechten Zeit dem Sammelwahn verfallen sind an ihr Material kommen?!

Weiss da jemand mehr?!
 
Soweit ich weiß, wird doch der WoD 1.0 Kram immer noch als eBooks vertrieben. Ich denke, WW hat da absolut weiter den Daumen drauf, vor allem, wo die doch ihre WoD 2.0 verkaufen wollen, und Leute, die weiter den 1.0er Krempel holen, fallen leicht als 2.0-Kunden aus.

Bb, Stayka (ein Glück, daß ich Mage: the Ascension komplett habe)
 
Am Copyright hat sich nichts geändert und wird sich wohl auch so schnell nichts ändern, das hat unter anderem was damit zu tun das geistiges Eigentum nicht verfällt und so weiter.
Außerdem, wie Stayka schon sagte hat White Wolf wenig Interesse an Diddi Drucker der mit seinem Mitropafarbkopierer in Mamis Garage WoD 1 Kram "nachdruckt" und für nen Appel und nen Ei verhökert.
 
ich wurde bezüglich dieses themas bereits hier im forum zurechtgewiesen -.- ich hatte nämlich nen zarten hinweis auf andere quellen als den ww shop gegeben x_X weil ich auch dachte mit dem einstellen des drucks wäre das copyright thema vom tisch...dem is aber nicht so
 
Um noch mal mit Thoughtfull einzustimmen: Selbstverständlich bleiben alle werke von WW auch geistiges eigentum des Verlages, ob im Druck oder nicht, ganz egal.

Meines Wissens erlischt das Besitzrecht eines Künstlers nach amerikanischem Recht erst 70jahre nach dem Tod des Künstlers.
Ist das Werk unter der zusammenarbeit von mehreren Künstlern entstanden, bzw. war es eine Auftragsarbeit (als so wie praktisch alle WW-Bücher) hat der besitzer des Copyrights (in diesem Fall WW, aufgrund eines Vertrages mit den Freelancern) 120 Jahre Besitzrecht.

Aber das nur aus meiner Erinnerung, ich lege dafür nicht die Hand ins Feuer.
 
Folgende Zitate sind im Sinne des Urheberrechtsgesetzes frei benutzbar:

  • wissenschaftliche Erkenntnisse (deren Formulierung kann geschützt sein)
  • wenn ein fremdes Werk nur als entfernt liegende Inspiration genutzt wird und das Werk vollkommen in den Hintergrund tritt
  • wenn der Autor 70 Jahre tot ist (es sei denn das Werk wurde später noch überarbeitet, übersetzt oder sowas
  • amtliche Werke, Gesetze, Verordnungen, etc.
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit :] )
 
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