Rollenspiel-Beipackzettel

Skar

Dr. Spiele
#StandWithUkraine
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16. Januar 2003
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Für Werbung (Flyer, Anzeigen) fänd ich so eine Art Rollenspiel-Beipackzettel mal lustig (also so wie bei Medikamenten).

Nine, fragt mich jetzt nicht nach der Werbung, mit gehts erstmal um den Zettel.

Lasst uns mal Punkte sammeln und nach Möglichkeit was formulieren. Die Sachen werden aber ggf hemmungslos geklaut.


  • Anwendungsgebiete (bei chronischer Langeweile / hobbybezogener Unterforderung / fehlender Sozialkontakte...)
  • Dosierung (soweit nicht anders verordnet empfehlen wir...)
  • Gegenanzeigen (nicht zu empfehlen ist die Einnahme während Diplom- und Prüfungsphasen...)
  • Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten (Alkohol, Nikotin, Larp...)
  • Nebenwirkungen
 
AW: Rollenspiel-Beipackzettel

Was auf einen Beipackzettel muss ist relativ klar, denn:

Der Beipackzettel ist gesetzlich vorgeschrieben!

Die Arzneimittelhersteller sind laut Gesetz dazu verpflichtet, für Ihre Arzneimittel einen Beipackzettel zu schreiben und ihn den Medikamenten beizulegen. In diesem Beipackzettel werden die Eigenschaften und die Anwendung des Medikamentes genau erklärt. Der Inhalt wird von Ärzten, Apothekern und Juristen genau geprüft und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigt.

Im Arzneimittelgesetz ist vorgeschrieben, dass in jedem Beipackzettel folgende Angaben über das Medikament gemacht werden müssen. Darüber hinaus gibt es sehr genaue Vorschriften, wie ein Beipackzettel gestaltet werden darf.

- Name des Arzneimittels
- Anwendungsgebiete
- Gegenanzeigen
- Vorsichtsmaßnahmen
- Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten
- Warnhinweise
- Dosierungsanleitung
- Anwendungsfehler und Überdosierung
- Nebenwirkungen
- Haltbarkeit
- Darreichungsform und Inhalt der Packung
- Wirkstoff und weitere Bestandteile des Arzneimittels
- Ausstellungsdatum des Beipackzettels
 
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