AW: Stände, Städte & Waffen
Im AA.
"Das Anheuern, Unterhalten und Führen von Bewaffneten fällt üblicherweise nicht in ihren Aufgabenbereich, es sei denn, ihr Familienoberhaupt versieht sie mit einem solchen Privileg:" (Es geht um alle Personen adligen Blutes, die ihre Rechte und Pflichten von...