AW: Songtexte und Recht
HiHo
Werden urheberrechtlich geschützte Songtexte ohne Zustimmung der Textdichter oder Musikverlage im Internet zum Abruf bereitgestellt, so führt dies zu einer Urheberrechts- und möglicherweise auch zu einer Markenrechtsverletzung. Sowohl die die Songtexte einstellenden Nutzer als auch die Betreiber von Songtexte-Websites können in jedem Fall auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden. Hierzu kann im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt werden.
Werden Songtexte im Unterricht direkt online von WWW-Seiten dritter Personen abgerufen, ist dies grundsätzlich möglich, da das reine Benutzen eines urheberrechtlich geschützten Werkes keinen urheberrechtlich relevanten Vorgang darstellt und die hierbei regelmäßig automatisch aufgrund technischer Vorgänge erfolgenden Vervielfältigungen nach
§ 44a UrhG zulässig sind. Allerdings ist ungeklärt, ob
§ 44a UrhG auch eingreift, wenn insoweit Raubkopien vervielfältigt werden (wobei es sich um eine eher theoretische Frage handelt dürfte). Im schulischen Bereich kommt eine Vervielfältigung und eine Online-Abrufbarkeit von Songtexten unter den Voraussetzungen der §§
51,
52a,
53 Absatz 3 UrhG ohne Zustimmung des Rechteinhabers in Betracht. Besondere praktische Bedeutung kommt hierbei
§ 53 Abs. 3 UrhG zu, der in weitem Umfang eine Vervielfältigung von Songtexten für den Einsatz in der Schulklasse ermöglicht.
Ist die Schutzfrist abgelaufen - in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Texters - darf ein Songtext ohne Einwilligung veröffentlicht werden.
Wenn ich nicht irre gibt es so ein Gesetz natürlich mal wieder NUR in unserem /&%$§"% Land. Andere Länder haben diese Gesetzte nicht.
Auch darf JEDER Anwalt eine Abmahnung schicken, egal ob dieser mit dem Lied/Band/Verlag etwas zu tun hat oder nicht.
Dabei sollte sowas doch unter kostenloser "Werbung" für das Lied/ Band gelten. Manchmal verstehe ich dieses Land nicht ;(