Rund um Bücher Klappentexte und copyright

Skar

Dr. Spiele
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Eine Frage:

Unterliegen Klappentexte und Werbetexte von Büchern dem copyright, oder sind anderweitig geschützt?
 
AW: Klappentexte und copyright

Meines Wissens nach sind die Klappentexte ebenso urherberrechtlich geschützt wie der Rest des Buches.

Verlage können es aber für Werbezwecke erlauben.
 
AW: Klappentexte und copyright

Deine Frage ist nicht SO einfach zu beantworten.

Mann müsste Antworten: "Kommt drauf an..."

Daher 'mal was "Grundsätzliches":

Was es en detail mit dem oft zitierten "copyright" auf sich hat, weiß ich nicht.
Es handelt sich dabei um KEIN deutsches Schutzrecht.

Aber was es mit "unseren" (deutschen) Schutzrechten so auf sich hat, kann ich kurz erläutern:

Es gibt derer verschiedene.

Man unterscheidet zwischen den technischen Schutzrechten wie dem Patent und dem Gebrauchsmuster (Unterschied: ein Patent wird bei anmeldung beim Patentamt (München) vom Amt auf Neuartigkeit geprüft und ist daher recht teuer. Das Gebrauchsmuster hingegen wird ohne Prüfung (und damit mit Vorbehalt) aufgenommen und ist somit preiswerter.) und Schutzrechten für geistige Arbeiten, dem Urheberrecht und dem Geschmacksmuster.

Da die technischen Schutzrechte hier für uns keine Rolle spielen, lassen wird die 'mal aussen Vor.

Also zum Urheberrecht und dessen kleiner Schwester, dem Geschmacksmuster...

Das Urhenerrecht ist am einfachsten, aber auch am schwierigsten zu erlangen.
Hört sich paradox an, ist aber so!

Einfach ist es, da man nix anmelden (und bezahlen) muss.
Man erwirbt es automatisch, wenn man ein "Werk" erschafft. (ein Bild malt, ein Roman schreibt, ein Musikstück komponiert, etc.)
Schwer ist es, da der Gesetzgeber, um das Urheberrecht anzuerkennen eine "künstlerische Höhe" verlangt. Und dafür gibt es keine verbindlichen Grundlagen und ist im zweifelsfall (Streitfall vor Gericht) dem Richter (ggf. durch Gutachter gestützt) überlassen....

Unter das Urheberrecht fallen (§1 UrhG) "Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst"
Das sind (§2 UrhG Abs. 1.1) auch "Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme"

Somit würde dein Fall (Klappentexte und Webetexte) nach §2 UrhG Abs. 1.1 unter das Urheberrecht fallen!

Allerdings kommt es jetzt natürlich auf den speziellen Fall an.
Ein Spruch wie "Einfach gut" oder "Ich liebe es" wird sicherlich nicht urheberrechtlich geschützt werden können. (McDoof hat sich das allerdings im Markenrecht schützen lassen, aber das ist noch etwas anderes...)

Ein längerer und ausformulierter Text allerdings ist schon eher schützenswert...

Im Zweifelsfall (und wenn nicht eh ein anderes, eingetragenes Recht wie das 'Geschmacksmuster angemeldet wurde) würde ich also sagen:

Ja, Klappentexte und Werbetexte von Büchern unterliegen dem Urheberrecht, und dürfen somit, ohne Einferständnis des Verfassers, nicht Kopiert und/oder anderweitig verwendet werden.
 
AW: Klappentexte und copyright

Aber soweit ich weiß, darfst du aus Büchern zitieren, wenn das Zitat als solches gekennzeichnet ist. Müsste für Klappentexte ja auch gelten.
 
AW: Klappentexte und copyright

Was ? Wirklich ??? Seit wann denn das ? Dann darfst du ja rein theoretisch nicht mal ungestraft den Titel irgendwo erwähnen (das wäre ja auch ein Zitat)....
 
AW: Klappentexte und copyright

Beispiel ist z.B. WW/FuS. Die Untersagen das Zitieren von mehr als (ich glaub 1000?) Wörtern. Sonst könnte man ja hingehen, ein Regelwerk zitieren und jeder könnte es lesen und du bist fein raus.
 
AW: Klappentexte und copyright

Das schon, aber wie sieht es mit Toten aus? (zB Lessing) haben dann die Rechte die Verlage? oO
 
AW: Klappentexte und copyright

@Sprawl man kann rechte vererben... schau dir allein mal den Zank um de rechte an den alten Nirvana Songs an zwischen dem überlebenden rest der Band und der Frau von Kurt kobain
 
AW: Klappentexte und copyright

Hm okay. Das sind aber, verglichen mit Schriftstellern von vor sonstewann, noch ziemlich aktuelle Vorfälle.
Mich interessiert das deshalb, weil man ja diesbezüglich kaum noch Zitate von Schriftstellern machen darf ;)
Deshalb ist meine Frage nicht geklärt :D ...wer hat denn die Rechte? - kann man das irgendwo nachlesen?
 
AW: Klappentexte und copyright

Folgende Zitate sind im Sinne des Urheberrechtsgesetzes frei benutzbar:


  • wissenschaftliche Erkenntnisse (deren Formulierung kann geschützt sein)
  • wenn ein fremdes Werk nur als entfernt liegende Inspiration genutzt wird und das Werk vollkommen in den Hintergrund tritt
  • wenn der Autor 70 Jahre tot ist (es sei denn das Werk wurde später noch überarbeitet, übersetzt oder sowas
  • amtliche Werke, Gesetze, Verordnungen, etc.
 
AW: Klappentexte und copyright

Laut dem Buch Mini-Verlag warens 70.
 
AW: Klappentexte und copyright

Das sind 70 Jahre über den Tod hinaus.

Post-mortem Urheberrecht quasi und eins der wenigen Rechte, die nach dem Tode einer Person noch greifen.

Felix

Ich will mich mal später in die Richtung spezialisieren.
 
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