Willenskraft gegen Geistesstörung

kugelblitz

hell und schnell
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Da das hier mit den Fragen gerade so gut funktioniert, gleich noch eine:

Im GRW der dritten Edition steht, dass Geistesstörungen mit dem Einsatz von Willenskraft unterdrückt werden können. Wenn man "genug" Willenskraft eingesetzt wurde, kann die Geistesstörung sogar überwunden werden (wenn sie nicht durch Malkavs Blut entstanden ist). Doch nirgendwo steht was "genug" ist.

Habe ich da etwas überlesen? Oder gibt es andere Quellen dazu?
 
Meiner Kenntnis nach gibt es dazu keine weiteren Regeln.

Wir hatten es in der Gruppe so gehandhabt das Geistestörungen wie ein 2-Punkte Nachteil behandelt wird und dieser für Punkte (Nachteil * 3) XP bei entsprechenden Rollenspiel / wenn es Sinn ergibt weggekauft werden kann.
 
Meiner Kenntnis nach gibt es dazu keine weiteren Regeln.

Wir hatten es in der Gruppe so gehandhabt das Geistestörungen wie ein 2-Punkte Nachteil behandelt wird und dieser für Punkte (Nachteil * 3) XP bei entsprechenden Rollenspiel / wenn es Sinn ergibt weggekauft werden kann.


dies ist aber kostengünstig

Regeln dazu gibt auch nach meinen Kenntnisstand nicht
 
dies ist aber kostengünstig
Es sind immerhin 6 EP pro Geistesstörung.
Wobei wir pro Runde zwischen 2-3 EP vergeben haben.

Das heißt man musste zwei, vielleicht drei, Runden warten und hat dafür halt nur die Geistestörung weg.
Anstelle einer Disziplin auf 2 oder einer Fertigkeit auf 4.
 
Ich finde 'weg durch spielen' viel zu soft und es ist mir auch zu willkürlich.
Gerade wenn andere dann dafür derart übertrieben viel EP zahlen müssen.

Schaut man sich das EP System an ist schließlich normalerweise x7 die höchste kosten, und da geht es dann um tatsächlich nützliches.
 
Ich kam halt auf die Frage, weil an einer Stelle des GRW steht, dass man die Geistesstörung überwindet wenn man genug Willenskraft einsetzt. Doch es wird nirgendwo präzisiert.
 
Vampire - Die Maskerade, Grundregelwerk, Ausgabe 1999, S. 145, rechts oben

Glaubst du ich eröffne spaßeshalber Threads?
 
Du hast mich falsch verstanden, es wird kein Regelung bezüglich des Einsatzes von Willenskraft gegen eine Geistesstörung getroffen,

also nicht 1 WK und eine Scene keine Geistesstörung etc.
 
Dann habe ich dich tatsächlich missverstanden. Dann weiß ich nun zumindest, dass das Regelwerk unvollständig ist.
 
Das ist nicht die einzige Leerstelle in den Regeln. Allerdings glaube ich nicht, dass das ein großes Problem ist, das für die eigene Runde zu klären. Je nach Geistesstörung und auftretenden Symptomen kann man ja entscheiden, wie lange der persönliche Widerstand aufgebracht werden muss, um das Schlimmste zu überkommen. Nur sollte man dabei aufpassen, dass Geisteskrankheiten in der Regel nicht durch bloßen Willen bezwungen werden können (es hat einen Grund warum Psychotherapie notwendig ist) und dass der malkavianische Fluch in keinem Fall überwunden werden darf, wenn man nicht mit der Endgültigkeit der Flüche brechen will.
 
Das Problem ist schlecht in den Griff zu bekommen.

Ein System wie man Geistesstörungen loswird ist leider nirgends detaliert aufgeführt.Unsere Gruppe,und ich schätze etliche andere Gruppen auch,haben sich mit dieser Thematik ausreichend und nicht zufriedenstellen rumquälen müssen.

Von der reellen Seite her kann man sich dieser Sache auch nicht gut näher.Also in Bezug darauf,darauß ein System ingame abzuleiten.

Soweit ich weiß läuft das RL so ab.Man wird medikamentös eingestellt und geht in Psychtherapie,bzw. umgekehrt.
Das Ergebnis ist nicht das die Geistesstörung irgendwann verschwindet sondern das man anschließend mit seiner Geistestörung,im Optimalfall,lernt,so zu leben das sie einen wesentlich weniger beeinträchtigt als vorher.Jedoch verschwindet sie nicht.

Wie schon gesagt,von dieser Seite kann man sich dem ingame Problem auch schlecht nähern.


Also mit welchen Informationen kann man arbeiten?

- RL Bezug funktionert nicht wirklich,da man die Sache ja loswerden möchte und nicht nur lernen will mit ihr zu leben.

- Man sollte damit anfangen,das der SC erstmal schnallen muß,das er überhaupt eine Geistesstörung hat.
(Die meisten Leute haben nämlich alleine schon damit ein Problem zuzugeben das sie extraordinär einen an der Waffel haben.Sogar vor sich selbst.)

Sagen wir mal der SC hat es erkannt,gibt es vor sich selbst zu,und versucht aktiv was dagegen zu unternehmen.

-Dann kommt Willenskaft ausgeben um die Geistesstörung permanent loszuwerde an die Reihe.

Was macht man dann?Jemanden finden der einem genau aufdrösselt was für einen Dachschaden man eigentlich genau hat,und einem erklärt wie man damit am besten umgeht.
Hat man das Wissen darüber,braucht man sicherlich eine lange ingame Zeit um sich selbst zu therepieren.Also die Geistesstörung kommt zum tragen,man schafft es über die Zeit hinweg sich im Griff zu behalten.Das könnte man damit machen das man dann immer temporäre Willenskraftpunkte ausgibt bis der Schub abgeebt ist.
Schafft man dies immer wider erfolgreich über ein bestimmtes ingame Zeitfenster hinweg,ich denke da an mindestens etliche Monate,wird einem durch SL-Entscheid schlussendlich erlaubt,das man einen oder mehrere permanente Willenskraftpunkte ausgeben darf,und die Geistesstörung ist passé.


Diese Kleinigkeiten müsste man dann nur noch in ein System packen ;) .


Ansonsten fällt mir keine Möglichkeit ein,dieses leidige Thema anzugehen,insofern man eine einigermaßen reelle Abwicklung bevorzugt.
 
Nur mal so aus Spass an der Trollerei gefragt:

Geistesstörungen bekommt man auf zwei "Wege":
1. man wählt sie sich als Spieler zu Spielbeginn aus, weil man es stimmig findet einen solchen Charakter zu spielen und die Geistesstörung (nach Absprache mit dem SL) das Spiel bereichern würde
2. der SL wählt die Geistesstörung im Laufe des Spiels aus, weil er sie als Konsequenz einer Ingame-Handlung als stimmig und spielbereichernd empfindet.

Und WARUM genau sollte man also Geistestörungen "wegsteigern"?
Warum nicht - wenn man schon unbedingt die Geistesstörung rückgängig machen möchte - das ganze spielbereichernd ausspielen?
 
Durro hat mir meinen Post geklaut....Q_Q

naja, dann eben nur ergänzend: Ist es nicht irgendwo auch das Wesen einer solchen Störung als Nachteil, dass sich der Char jene Schwäche nicht eingesteht bzw negatives Feedback, dass er auf sein krankhaftes Verhalten hin erhält, eben negiert, relativiert oder schlicht überhört?
Ich kann mir "wegsteigern" nur dann als Ausdruck eines ingame sinnigen, schlüssigen Prozesses vorstellen, wenn es sich ganz natürlich ergibt, meinetwegen zum Beispiel weil ihr einen Geisteskranken und einen Psychiater in der Gruppe habt und die 2 den Therapie-Prozess ausspielen wollen oder sowas....

Prinzipiell klingt Abetorius letzter Post aber doch nach nem praktikablen Weg.... Ich seh nur nicht in wie fern es nötig ist da noch was in ein System zu packen. Die Regel wäre "mit WK Geistesstörung wegkaufen", der Fluff bzw die spielerische Umsetzung derselbigen wäre der entsprechende Entwicklungs/Erkenntnis/Therapie-Prozess, der nach Gusto laufen kann. Eine Störung kann ansonsten durchaus auch durch traumatische Ereignisse oder so von einer anderen abgelöst werden.
 
Nur mal so aus Spass an der Trollerei gefragt:

Geistesstörungen bekommt man auf zwei "Wege"
Eigentlich gibt es noch mindestens zwei weitere Wege:
3. Man Botcht einen Entartungswurf
4. Man begegnet einen Malkavianer mit zu viel Irssinn
(5) Die Diablerie geht schief

1. man wählt sie sich als Spieler zu Spielbeginn aus, weil man es stimmig findet einen solchen Charakter zu spielen und die Geistesstörung (nach Absprache mit dem SL) das Spiel bereichern würde
2. der SL wählt die Geistesstörung im Laufe des Spiels aus, weil er sie als Konsequenz einer Ingame-Handlung als stimmig und spielbereichernd empfindet.

Und WARUM genau sollte man also Geistestörungen "wegsteigern"?
ad 1. Man findet sie nicht mehr Spiel bereichernd. Gar das Gegenteil
ad 2. Die stimmige Einführung war in etwa so stimmig wie das weg kaufen

Warum nicht - wenn man schon unbedingt die Geistesstörung rückgängig machen möchte - das ganze spielbereichernd ausspielen?
Weil wie dar gelegt das es mitunter durchaus schwer sein kann auszuspielen wie eine Geistesstörung rückgängig gemacht wird.
Normalerweise kann man nämlich Geistesstörungen nämlich nicht durch eigene Handlungen rückgängig machen.
So XP können da ein guter Indikator sein das der Char soweit ist, entsprechend viel Erfahrung angesammelt hat.
 
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