WICHTIG für Vampire- und Gegenwarts-LARPs – Verschärfung des dt. Waffenrechts!

Raben-AAS

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Das deutsche Waffenrecht ist gerade weiter verschärft worden. Und betrifft nun leider wohl auch jene harmlosen Spielzeugwaffen, die wir (MidnightDance - Vampire Live in Berlin) und viele andere Vampire- und andere Gegenwarts-/Cyberpunk-/Shadowrun-LARPer für das Spiel verwendet haben.

Hier Auszüge aus der Meldung der dpa:

"Der Bundestag hat das deutsche Waffenrecht abermals verschärft. (...) Die neuen Vorschriften verbieten täuschend echt aussehende Imitate von Waffen und gefährliche Messer. «Mit der Änderung des Waffengesetzes sorgen wir für mehr Sicherheit in unserem Land und wir wirken Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum entgegen», sagte der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel, der zusammen mit der SPD-Politikerin Gabriele Fograscher federführend an dem Gesetzeswerk gearbeitet hatte. Grüne und Linke unterstützten das neue Gesetz. Lediglich die FDP sprach dagegen. (...) Das neue Gesetz verbietet das öffentliche Tragen von Waffenimitaten. Von diesen sogenannten Anscheinswaffen gibt es in Deutschland nach Schätzungen mehrere Millionen. In Notwehrsituation können Polizisten diese Imitate oft nicht von echten Schusswaffen unterscheiden. Das Verbot bezieht auch die meisten der sogenannten Softair-Waffen ein. (...) Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro bestraft werden. Grindel appellierte an die Eltern, für sinnvolle Freizeitbeschäftigung ihrer Kinder zu sorgen und sie nicht mit Waffenimitaten hantieren zu lassen. «Das ist kein Spielzeug.» (...) Die Polizeigewerkschaften begrüßten die Änderungen grundsätzlich, bezeichneten sie aber als immer noch unzureichend. «Es ist ein Skandal, dass die große Koalition bei ihrer Reform den Aufbau eines bundesweiten Waffenregisters ausklammert. In Deutschland wird inzwischen jede Banane gezählt, aber die Polizei weiß nicht, wie viele legale Waffen es im Land gib», kritisierte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg."

Fraglich ist natürlich, wo ganz exakt die Grenze zwischen einer "klar als Spielzeug" erkennbaren Waffe und einer Anscheinwaffe im Sinne des Gesetzes verläuft. Hierzu schreibt das Mitglied des Bundestages Sebastian Edathy (SPD) auf Abgeordnetenwatch.de:

"Die konkrete Regelung für die Anscheinwaffen sieht wie folgt aus: Das im Regierungsentwurf vorgesehene Verbot des Führens von Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit wird auf alle Waffenattrappen und damit auch auf Kurzwaffen-Imitate (= Pistolen) ausgedehnt und als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Transport muss in verschlossenen Behältnissen erfolgen (z.B. eingeschweißte Verpackung oder eine per Schloss verriegelte Tasche). Erwerb und Besitz bleiben zulässig, das Zeigen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten nur für solche Gegenstände, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild erkennbar zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen vorgesehen sind. Ersteres gilt insbesondere, wenn die Imitate die Größe einer tatsächlichen Feuerwaffe um 50 oder mehr Prozent unter- bzw. überschreiten oder neonfarbige Materialien enthalten."

Für uns und andere LARPer wird nun die Hauptfrage sein, ob der bei Knallplätzchenwaffen vorhandene neonrote Pöppel im Lauf ein ausreichendes Unterscheidungsmerkmal darstellt, oder ob eben Spielzeugwaffen wie die Powerman, Eurocop, James Bond 007 und andere fortan "verboten" (bzw. für den Zweck unseres Spiels nicht mehr nutzbar) sind.

Wir von der Orga Berlin bemühen uns aktuell gemeinsam mit den Spielern, schnellstmögliche Klärung betreffs dieser offenen Fragen zu erhalten.

Bis eine Klärung erfolgt, sind (wie gehabt) alle SOFTAIR Waffen und (neu) alle Spielzeugwaffen inklusive derer, die in unserem Regelwerk gelistet werden, von unserem Spiel ausgeschlossen.

More as the news come in.
 
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stopp mal!

besitz und erwerb sind weiterhin legal.

das bedeutet sie müssten auch weiterhin für das spiel zulässig sein.

es liegt in der eigenverantwortlichkeit der spieler sie gesetzeskonform zum spiel zu bringen.

nur öffentlich zeigen wird ein problem.

aber ich gehe einfach mal davon aus, dass eure larps ebenfalls reine privatveranstaltungen und nicht publikumsoffen sind.

das tangiert gegenwartslarper doch eher periphär.

es ist genau das wovor wir uns bisher immer schon absichern mussten.

kein spielen mit den waffen in öffentlichen parks oder auf der straße - sonst rufen die anwohner die polizei

die probleme sind die gleichen, nur die Konsequenzen, sind etwas heftiger geworden.
also mehr aufpassen.
 
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Also zu meinen LARP-Zeiten fand das Spiel an allen möglichen Orten statt und nicht nur in geschlossenen Räumen. Und bewaffnete Charaktere hatten überall ihre Spielzeugwaffen dabei, auch auf offener Straße.

Allerdings abs da ja die Maskerade, was ja für eine gewisse Vorsicht sorgte.
 
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Gewöhnliche Larps sind tatsächlich private Veranstaltungen, auf denen diese Anscheinswaffen unproblematisch sein sollten. Bei Vampire-Larps sieht es anders aus, da wie in den meisten Domänen der gesamte Ort bespielt wird und diese Veranstaltung in die Öffentlichkeit getragen wird.
In einem solchen Fall würde ich solche Waffen nicht zulassen. Wenn ich das richtig verstanden habe, gelten gewöhnliche Spielzeugwaffen für Kinder nicht unter solche Anscheinswaffen, da sie meist durch den roten oder orangen Stöpsel im Lauf als solche einwandfrei erkennbar sind. Vampire Live sieht dann zwar nicht mehr stylisch aus, aber die Spielzeugwaffen sind noch vertretbar im Gegensatz zu Nerfs.
 
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nur öffentlich zeigen wird ein problem.

Nein, leider nicht.

Soweit es Besitz angeht, hast du recht – aber im öffentlichen Raum (= Spielareal bei den meisten Vampire LARPs) müssten harmlose Knallplätzchenwaffen in VERSCHLIESSBAREN Koffern untergebracht werden!

Das Grundproblem ist, dass Spielzeuge mit dieser Änderung unter das WaffG (Waffengesetz) fallen. Dieses sieht für das öffentliche Führen nur zwei Aspekte vor: Entweder du transportierst eine Waffe in einem Koffer von A nach B, oder du hast die Erlaubnis sie in der Öffentlichkeit zu führen, wobei das WaffG aus offensichtlichen Gründen keinerlei Unterschied zwischen "einsatzbereit tragen" (Holster, Innentasche einer Jacke) und "ziehen" (= öffentlich zeigen und ggf. einsetzen) macht.

In Bezug auf die Spielzeugwaffen wäre es völlig ausreichend, dass nur das öffentliche Zeigen unter Strrafe gestellt würde – da es aber eine Unterscheidung zwischen "in der Jackentasche tragen" und "zeigen" im WaffG nicht gibt, gilt auch für Erbspistolen & Co.: Jackentasche isn't, nur abschließbarer Koffer is.

AAS
 
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Wenn ich das richtig verstanden habe, gelten gewöhnliche Spielzeugwaffen für Kinder nicht unter solche Anscheinswaffen, da sie meist durch den roten oder orangen Stöpsel im Lauf als solche einwandfrei erkennbar sind.

Das ist in der Tat die große Frage: Reicht der Stöpsel als Erkennungszeichen, dass es sich um ein Spielzeug handelt?

Wir müssen leider davon ausgehen, dass die Antwort "nein" lauten wird. Und zwar präzise deshalb, weil niemand in der Politik oder der Polizei ein INTERESSE hat, dass real aussehende und etwa originalgroße Spielzeugpistolen & Co. weiter verwendbar bleiben.

Die Polizeigewerkschaft wird – nicht ganz zu unrecht – grundsätzlich versuchen "Grauzonen" zu vermeiden. Denn DIE sind im Arsch, wenn sie versehentlich auf wen mit ner Spielzeugwumme feuern. Und sie können in der Tat glaubhaft argumentieren, dass ein miniroter Stöpsel im Dunkeln schlecht erkennbar ist (und im Profil schon gar nicht).

Was die Politik angeht: die ist TOTAL gegen Kriegsspielzeug. Und Gewaltgames. Und Egoshooter. Und demnächst vermutlich auch wieder gegen Heavy Metal und Hip Hop und andere gewaltverherrlichende Dinge – wie D&D, z.B.

Von daher: Ich lese die Formulierung des Herrn Abgeordneten schon so, dass die einzigen ausgenommenen Spielzeugwaffen Voll-Neon-Monster oder eben solche Waffen sein werden, die 50% kleiner als das Original sind.

AAS
 
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Ein LMG das 50% kleiner ist sieht auch schon ziemlich fies aus.
 
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Ein LMG das 50% kleiner ist sieht auch schon ziemlich fies aus.

Stimmt – aber das Problem wird sein, es zu bekommen. Die Politik in Bezug auf Spielzeugwaffen hat dazu geführt, dass die einstmals blühende Spielzeugwaffen-Industrie in Deutschland fast komplett tot ist (Ausnahme: News, ganz liebe Schatzis, im übrigen!). Natürlich ist Import an sich kein Problem, aber bisher war die "einfache Beschaffbarkeit" benötigten Equipments für Vampire-LARPs definitiv ein Plus.
 
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Eine frage bei unserer Polizei ergab in etwa diese antwort:

"Unter die sog. "Anscheinwaffen" fallen wohl auch die normalen Spielzeugwaffen. Da der Begriff selbst aber wohl rechtlich noch nicht definiert ist, wird im Zweifelsfall ein Richter darüber entscheiden. Laut seiner Aussage ist zumindest ein hartes Durchgreifen bei den Regelungen geplant. Inwieweit das nachher auch umgesetzt wird, ist allerdings offen ..."

Ich für meinen Teil möchte es aber nicht unbedingt drauf ankommen lassen (zumal wir nicht als "Brauchtumsveranstaltung" zählen
icon_wink.gif
)."
hier der Gesetzentwurf!

Für uns heißt das: Entweder wir steigen auf schrecklich bunte, unhandliche und sowieso
censored.gif
aussehende Nerf-Guns um, wir sprayen alle unsere Spielzeugwaffen in irgendwelchen Neonfarben an.
(auf mein Argument, dass man das ja auch mit ner echten Waffe tun könnte zuckte er nur mit den Schulter, und meinte, dass das eine Alternative sein könnte)
und haben es dann zumindest noch halbwegs realistisch, wir verzichten ganz auf Waffen(wie langweilig) oder wir riskieren es, u.U. ein Bußgeld zu zahlen. (auch doof und teuer)
 
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Hier ein Statement von Sohni-Wicke (www.sohni-wicke.de):

---

Wir können Sie hier schnell beruhigen. So lange Sie Spielzeugimitationen zur Verwendung mit Knallplättchen verwenden, sprich alle Artikel aus unserem Hause, haben Sie auch in Zukunft nichts zu befürchten. Diese sind aus dem neuen WaffG komplett herausgenommen worden. Dies gilt auch für Karnevals- und Brauchtums-Waffen, diese bedürfen eventuell aber noch der genauen Definition. Des Weiteren wäre zu klären, ob es für Aufführungen nicht sowieso eine Ausnahme gibt, das es sich bei dem Verbot ja nur um das Mitführen der Imitation dreht und nicht um den Besitz. Sollten Sie also andere Waffen als die aus unserem Programm einsetzen sollten Sie dies mit den lokalen Behörden klären.

Wir hoffen Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Sohni-Wicke Amorces- und Spielwarenfabrik
Zweigniederlassung der Heinrich Bauer GmbH & Co. KG

i. A. Bernd Nau

bernd.nau@sohni-wicke.de
 
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Er versteht Rollenspiel als Aufführung.....
 
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Für uns heißt das: Entweder wir steigen auf schrecklich bunte, unhandliche und sowieso
censored.gif
aussehende Nerf-Guns um, wir sprayen alle unsere Spielzeugwaffen in irgendwelchen Neonfarben an.
(auf mein Argument, dass man das ja auch mit ner echten Waffe tun könnte zuckte er nur mit den Schulter, und meinte, dass das eine Alternative sein könnte)
und haben es dann zumindest noch halbwegs realistisch, wir verzichten ganz auf Waffen(wie langweilig) oder wir riskieren es, u.U. ein Bußgeld zu zahlen. (auch doof und teuer)

oder man steigt auf offplaykarten und -zeichen um.

zumindest wenn man draußen spielt. innerhalb von geschlossenen räumen benutzt man weiterhin die stylische variante.
 
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Tzimisce_Antitribu schrieb:
oder man steigt auf offplaykarten und -zeichen um.
Und Kämpfe kann man ja dann ganz leicht mit "Schere, Stein, Papier" ausknobeln *würg*
Also dann verzichte ich lieber ganz auf Feuerwaffen beim Vampire Spielen...
 
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Habe gerade mit dem Herrn Nau von Sohne-Wicke telefoniert, um mich zu versichern, dass sein Statement auch in gerade in Bezug auf die Änderung des WaffG 2008 gilt und er die Natur von Rollenspielen nicht missversteht.

Im Zuge des Gesprächs erklärte Herr Nau mir, dass der betreffende Verband der Spielwarenhersteller an der Gestaltung des WaffG mit beteiligt war (= jmd. im Gremium sitzen hatte) und er seine Aussage direkt auf jenen zurückführe. Ein schriftliches Statement des betr. Anwaltes werde er mir zukommen lassen, sobald er selbst es habe.

Außerdem beteuerte er, von der Verwirrung um das WaffG natürlich zu wissen, und dass der Verband sich um schnellstmögliche Aufklärung auch gerade der Polizei bemühe, die in der Tat aktuell wenig informiert sei.

Fazit:

-- Die Spielzeuge, die Wicke herstellt, haben die Verkehrsbezeichnung "Spielzeugimitate" bzw. "Amorces".

-- Spielzeugimitate sind aus dem WaffG nach wie vor KOMPLETT ausgenommen und folgerichtig vom WaffG (alt oder neu) nicht betroffen.

-- Und dies umso mehr nicht, da sie überhaupt nichts verschießen (keine Softair, keine Erbspistolen) und eine rote Blockierung im Lauf haben, um dies eindeutig anzuzeigen.

-- Nach nochmaliger Nachfrage in Bezug auf die typische Vampire LARP Situation (am Beispiel Spiel nachts in öffentlichem Park) räumt Herr Nau ein, dass es natürlich insofern ein Problem geben kann, dass Polizisten zu realistische Spielzeugimitate (wie gerade auch die Wicke-Waffen Eurocop/P99) nicht von realen Waffen unterscheiden können.

-- Dieses Risiko aber sei genereller Natur - und dieses ist Vampire LARPern ja auch bewusst (wird in der Szene ja auch diskutiert) und hat nichts mit der Änderung des WaffG zu tun

-- Seiner Ansicht nach sollte eine Anmeldung der Veranstaltung bei der Polizei, wie wir sie in Berlin bei Midnight Dance ja auch seit Jahren praktizieren, eine DEFINITIV ausreichende Maßnahme sein, um Verwechslungen zu vermeiden.

-- Als WEITERE Absicherung empfiehlt er zudem, die gesamte Spitze des Laufs rundum auffällig zu lackieren.

-- Das Grundproblem sei, dass die Polizei bei Spielzeugimitaten natürlich davon ausgehe, dass diese – da "Kinderspielzeug" – auch nur von Kindern bis 14 Jahren verwendet würden. In Erwachsenenhänden und speziell außerhalb der Karnevalszeit werden unvorbereitete Polizisten NATÜRLICH nicht davon ausgehen, dass erwachsene Menschen nachts irgendwo mit Spielzeugwaffen herumhantieren.

-- Aber ERNEUT: Dies sei eine generelle Problematik, die vor Änderung des WaffG schon bestanden hätte und an der das WaffG nicht das Geringste ändere – das WaffG betrifft Spielzeugimitate und Spielzeug für Karnevals- und Brauchtums-Veranstaltungen nicht.

-- Betreffs Spiel in GEMIETETEN Räumen stellte er klar, dass dort ohnehin "alles" (inkl. Rauchen oder mit Softairs hantieren) erlaubt sei, da man ja selbst gefährliche Softairs weiterhin besitzen darf (was das Gesetz eben irgendwie sinnlos mache in Bezug auf dessen Absicht, für mehr Sicherheit zu sorgen) – nur auf dem Weg zur Veranstaltung müsse man diese in einem abschließbaren Koffer aufbewahren.
 
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Ich persönlich halte es bei Vampire runden style hin style her, sowieso für angebracht bunte Pistolen , oder Schaumgeschoße zu verwenden...ich mein guckt euch mal eure Mitspieler an...ich wäre mir da nie so sicher ob da nicht mal einer was Scharfes oder Scharfschießendes mitbringt.
 
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Ab wann soll das überhaupt in Kraft treten?
 
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Beschlossen wurde es am 22. Februar 2008. Frag mich aber bitte nicht, wann es somit in Kraft ist, keine Ahnung welche Instanzen es noch durchlaufen muss ...
 
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Ich finde die Neuerung gar nicht schlecht.
Wir haben beim Werwolf LARP immer nur neonbunte Wasserpistolen/-gewehre (Supersoaker) benutzt. Das hat die Stimmung nicht beschnitten. Und so gab es auch nicht die Gefahr, dass irgendjemand auf die Idee kommt, die Polizei zu rufen, weil da "Menschen mit Waffen aufeinander losgehen".
 
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Dazu empfehle ich einfach mal dieses Youtube Video:

YouTube - Überwachungsstaat - wie der Frosch im heißen Wasser

Oder glaubt hier irgendjemand, dass die Änderung des WaffG tatsächlich das ENDE einer Entwicklung darstellt?

Was du nämlich vergisst, ist dass wir LARPer eh eine völlig exotische, in der öffentlichen Wahrnehmung ggf. sogar "gefährliche", mindestens schonmal "Gewalt verherrlichende" Gruppe sind. Und wenn man sich an real aussehenden Pistolen nicht mehr stören kann, weil diese verboten wurden? Genau – dann stört man sich als Nächstes an real aussehenden (Latex-)Schwertern. Oder real aussehenden Kampfsituationen. Oder einfach an schwarz gekleideten Leuten, die nachts im Park herumspringen.
 
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Raben-AAS schrieb:
Dazu empfehle ich einfach mal dieses Youtube Video:
Gutes Video. Passt aber nur eingeschränkt zur Problematik (siehe unten).


Raben-AAS schrieb:
Was du nämlich vergisst, ist dass wir LARPer eh eine völlig exotische, in der öffentlichen Wahrnehmung ggf. sogar "gefährliche", mindestens schonmal "Gewalt verherrlichende" Gruppe sind. Und wenn man sich an real aussehenden Pistolen nicht mehr stören kann, weil diese verboten wurden? Genau – dann stört man sich als Nächstes an real aussehenden (Latex-)Schwertern. Oder real aussehenden Kampfsituationen. Oder einfach an schwarz gekleideten Leuten, die nachts im Park herumspringen.
Die Sache ist aber eben die, dass diese Problematik hauptsächlich nur dann wirklich von Belang ist, wen nman eben "schwarz-gekleidet im Park herumspringt". Das ist eine ganz miese Idee (von der explizit abzuraten ist, es sei denn man hat eine behördliche Erlaubnis), zumal ein Stadtpark juristisch anders gewidmet ist (von Parkvorschriften ganz zu schweigen). Darum sollte LARP (auch mit "real aussehenden Waffen") auch nur auf abgegrenzten Grundstücken stattfinden. Natürlich kommt es auch darauf an, wie genau und mit welchen "Spielsachen" man spielt.
Ich denke, dass dieser schlechte LARP-Ruf eben vom "schwarz-gekleidet-im-Park-herumspringen" kommt. Also, von LARP-Events, die an nicht geeigneten/zugelassenen oder vorbereiteten Orten stattgefunden haben. Da sind die LARPer die so etwas machen, selbst schuld. Schade nur, dass das möglicherweise auch auf andere abfärbt.


Ich bin kein wirklicher LARPer (d.h. ich kenne das Angebot nicht genau), aber richtig real aussehende Latex-Waffen habe ich nur in From einer Feuerwehraxt auf der SPIEL gesehen. Die kann man von weiter Entfernung mit einer echten Axt verwechseln. Es stellt sich also die Frage, wie real die Latexwaffen überhaupt erscheinen können. An neonbunten Wasserpistolen, Supersoakern, Nerf-wasweißichwas, wird sich sowieso niemand stören. Na ja, vielleicht wegen der Geräuschbelästigung. Aber das ist eine andere Sache.
 
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