Steigern/Erwerb von Vorzügen und Disziplinen

KDis

Yin gepolt
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21. Februar 2005
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Nabend

Leute, ich brauch mal eure Hilfe. Ich hab im moment irgendwie eine Denksperre oder den totalen Blindfisch. Wie sind denn jetzt die Kosten für den nachträglichen Erwerb von Vorteilen und den Disziplinen Cruac und Thebanische Mirakel?

Vorteile:
Nehmen wir mal an, ein Spieler will nachträglich ganzheitliches Bewustsein lernen (Ingame Bedingungen vom SL sind erfüllt)

Möglichkeit A
3 Punkte = 1+2+3 = 6, das x2 = 12 Pkt die der Spieler zahlen muß.

Möglichkeit B
3Punkte = 3 x2= 6Pkt die der Spieler zahlen muß

Ich gehe mal von Möglichkeit A aus, aber ich bin mir da nicht sicher.

Zu den beiden Diszies lässt sich nur sagen, das nirgendwo die Angabe finde, mit welchen Multiplikator die verrechnet werden (Die eigentliche Disziplin, nicht ein einzelnes Ritual). Ich tippe mal das sie wie die Clandisziplinen gerechnet werden, da bei den Mysterien des Drachen ja extra steht das sie mit dem Multiplikator für nicht Clandisziplinen berechnet werden.
Grüße (und thx im vorraus)

KDis

(Erleuchte mich, denn ich bin verwirrt)
 
Cruac und Thebanische Mirakel sind offensichtlich keine Clansdisziplinen, kriegen also Faktor 7.

In Sachen Vorzüge ist deine Variante A korrekt.
 
Die beiden Diszis gelten als Clan Fremde Disziplinen und werden entsprechend gesteigert.

Und bei den Vorzügen ist es deine Möglichkeit A. Man muß sich also jede Stufe eines Vorzuges einzeln kaufen, wobei man den eigentlichen Vorteil erst dann erhällt, wenn sämtliche Stufen gekauft wurden. Das erwerben der einzelnen Stufen könnte aber durch RP so dargestellt werden, dass man langsam Fortschritte auf dem entsprechendem Gebiet macht.
 
Würdet ihr eigentlich immer fordern, dass man für Vorzüge EP ausgeben muss oder könntet ihr euch auch vorstellen, je nachdem was es ist diese auch zu verschenken? Klar, für bestimmte Sachen wie zB Kampfstile wid man immer EP ausgeben müssen, aber was ist dann mit Gefolgsmännern wie zB Ghulen? Ich habe jetzt einen Spieler, der sich jetzt im Verlauf eines Spieleabends einen Ghul zulegt und Suche, Erschaffung etc. ausspielt. Würdet ihr jetzt verlangen, dass er zunächst alle EP für einen entsprechenden Gefolgsmann ausgibt, bevor er den Ghul dann auch wirklich haben darf?
 
Grundsätzlich sollte man sowas auch erspielen können würde ich sagen. Man könnte ja eventuell die Kosten verringern, wenn es recht einfach ist sowas zu erspielen. Einen Ghul zu finden fände ich z.B. schon relativ einfach.
 
Vor allem da ein einzelner Ghul laut Grundregelwerk eigentlich schon 5 Punkte auf Gefolgsmänner bräuchte, da er ja ein übernatürliches Wesen ist.
 
Ist das so definiert? Er ist ja weiterhin ein Lebewesen/Mensch.
 
Nen Ghul würde ich nur dann als 5-Punkte-Gefolgsmann zählen, wenn er eben die entsprechend guten Fähigkeiten hat.

Was den Erwerb ohne EP angeht: Könnte ich mir in Einzelfällen vorstellen. Wohlgemerkt nur in Einzelfällen und nicht grundsätzlich.
 
Im WOD-GRW muss ein 5-Punkte Gefolgsmann jedenfalls entweder unheimlich aus der Masse hervorragen was Eigenschaftspunkte betrifft ODER er hat übernatürliche Fähigkeiten, was ein Ghul ja hat. Streng genommen wäre ein Ghul also ein 5-Punkte-Gefolgsmann und insbesondere innerhalb von Vampire ist das ja nicht unbedingt berechtigt. Wenn ein Mensch einen Ghul als Gefolgsmann hätte wäre es verständlich, wenn der Gefolgsmann ein Vampir wäre sogar nötig... aber so? Ne.

Natürlich ist es nicht unbedingt prikelnd, wenn auf einmal jeder SC eine ganze Ghularmee befehligt, aber da kann man den Hintergrund benutzen um Ghule etwas unatraktiver zu machen. Zum einen benötigen sie Blut von ihrem Herrn und das nicht zu knapp. Ein wirkliches Gefolge aus Ghulen werden vor allem Neugeborene sich alleine schon aus dem Grund schon nicht halten können und zum anderen kann im Spiel der Ghul einem dann auch Ärger einhandeln und man muss sich ja um ihn kümmern... einen Schlafplatz sichern, ihm hier und da mal was kaufen, vielleicht wird er ja auch mal in Schwierigkeiten geraten. Und zu guter letzt wird auch der Fürst es nicht sogerne sehen wenn zuviele Ghule in der Stadt rumlaufen ("alles potenzielle Maskeradebrüche, da sie ja immer noch Menschen sind...") und könnte dementsprechend handeln, falls die Ghullust der Spieler überhand nimmt. Vielleicht gibt es sogar soetwas wie ein Zeugungsrecht für Ghule, dass nur der Fürst vergeben kann, ähnlich wie für Vampire. Und zu guter letzt sollte der Ghul gut ausgesucht werden und dementsprechend viel Zeit wird ein kluger Charakter auch darauf verwenden, bevor er sich einen sucht.
 
Lazerus schrieb:
Vielleicht gibt es sogar soetwas wie ein Zeugungsrecht für Ghule, dass nur der Fürst vergeben kann, ähnlich wie für Vampire.

Könnten natürlich einzelne Fürsten anordnen. Allerdings gibt es ja nichtmal ein allgemein gültiges Gestz gegen das Zeugen von Kindern, insofern dürften Gesetze gegens Ghulen doch eher selten sein.

Außerdem stellt sich immer die Frage: Warum sollte ein Vampir einen Sterblichen ghulen? Das macht bei Requiem nämlich vielfach überhaupt keinen Sinn mehr. Lieber einfach blutsbinden.
 
Naja, Ghule sind schon ein wenig vielseitiger als normale Sterblich, da sie ja über Disziplinen verfügen.
 
Aber es ist eine Möglichkeit und ausgesprochen alte Ghule können auch in Requiem noch sehr unangenehm werden.
 
Also Ghule würde ich ausschliesslich erspielen lassen. Einfach nur zu sagen "ich kauf mir jetzt einen Ghule" ist eindeutig zu wenig.
Für mich sind Ghule in einer Kategorie mit Havens, Waffen und Fahrzeugen, also alles Sachen, die man sich im Spiel erwirbt und nicht einfach kauft. Und wenn die Sachen erspielt werden, erwirbt sich der Charakter gleichzeitig auch die entsprechenden Punkte.
 
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