Songtexte und Recht

Ace_van_Acer

Zombie Schauspieler
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Aussgehend vom Tokio Hotel Thread ein Thema das ich zimmlich intressant finde weil ich nicht möchte das Hoffi ärger bekommt und ich mich nicht wirklich damit auskenne.

Wie sieht den jetzt das mit dem Zitieren von Songtexten rechtlich aus? Gerade im Thread "songtexte" werden ja teilweise auszüge bis ganze texte zitiert wie auch in so manchem Thread. Ist das Legal? oder was muss man beachten wenn man soetwas postet.
 
AW: Songtexte und Recht

Mich würde auch mal interessieren, wie diese ganzen Lyrics-Websites funktionieren. Zahlen die irgendeinen Obolus an die Rechteinhaber, oder machen die das einfach so in einer Grauzone oder wie?

Bb, Stayka
 
AW: Songtexte und Recht

Die gibt es nicht mehr ;-) deswegen wundert mich das ja das bei den sonst so zitatverhetzenden Blutschwertern <g> (wenn ich da teilwesie ans vampireforum denke wo man nicht mal kleine auszüge zitieren darf <g>) das erlaubt ist.

Das habe ich von Lyriks.de

[SIZE=+2]Songtexte nicht erreichbar[/SIZE]​

Warum gibt es hier keine Songtexte mehr?
Eine Berliner Anwaltskanzlei schickt seit März 2005 im Auftrag von verschiedenen Berliner Musikverlagen Abmahnungen/Unterlassungserklärungen an Songtextseiten.
if(typeof(adlink_randomnumber)=="undefined"){var adlink_randomnumber=Math.floor(Math.random()*10000000000)} document.write(''); &lt;a&gt;&lt;img&gt;&lt;/a&gt;&lt;noscript&gt;&lt;a href="http://ad.de.doubleclick.net/click%3Bh=v5|33ec|3|0|%2a|f%3B34367149%3B0-0%3B0%3B10978235%3B4307-300|250%3B16583566|16601461|1%3B%3B%7Eaopt%3D3|1|6d016d01%3B%7Efdr%3D14406312%3B0-0%3B0%3B10966773%3B4307-300|250%3B11200155|11218051|1%3B%3B%7Esscs%3D%3fhttp://clk.atdmt.com/MON/go/dlnkmmgr0030000057mon/direct/01/2333587" target="_blank"&gt;&lt;img border="0" src="http://view.atdmt.com/MON/view/dlnkmmgr0030000057mon/direct/01/2333587" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/noscript&gt;
Es wurden über 200 Abmahnungen an über 40 Homepagebetreiber geschickt. In jeder Abmahnung geht es um je einen Songtext, an dem der jeweilige Verlag die Rechte besitzt und mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden ist. Pro Songtext werden 1600,57 EUR Anwaltskosten (Streitwert 50000 EUR) gefordert. Ich bin mit 25 Abmahnungen betroffen.
 
AW: Songtexte und Recht

Nanu? was ist den da passiert? Egal

Abmahnwelle überrollt deutsche Songtext-Seiten

Man hat's nicht leicht als bekennender Fan populären Liedguts. Aufgekündigte Freundschaften und mitleidige Blicke im Plattenladen sind allerdings noch harmlos gegen das, was derzeit den Betreibern einiger Webseiten droht: Wer unbedarft Liedtexte seines Idols online stellt, muss mit einer Abmahnung der Berliner Anwaltskanzlei Wollmann und Partner rechnen. Bereits 42 der meist nichtkommerziell arbeitenden Songtext-Webmaster bekamen eine Kostennote in Höhe von rund 1600 Euro ins Haus -- pro veröffentlichtem Songtext, wohlgemerkt. Auf der Suchliste der Anwaltskanzlei standen beispielsweise Titel von Keimzeit und Sarah Connor, aber auch ein Oldie der Gruppe Blondie. Die im Auftrag der Musikverlagsgruppe Meisel verfassten Abmahnungen haben ein "Geschäftsvolumen" von über 300.000 Euro.

von dieser quelle

http://www.heise.de/newsticker/meldung/58666
 
AW: Songtexte und Recht

Hm. Das scheint die internationalen Seiten aber wenig zu tangieren - davon gibt es noch ziemliche Mengen...

Bb, Stayka
 
AW: Songtexte und Recht

Ja, aber trozdem wäre es mal nett das zu klären, da ich vermute das eine grosse Internationale Lyrik seite mehr rechtlichen beistand bekommt als Hoffi <g> wenn er verknackt wird
 
AW: Songtexte und Recht

Du meinst frei nach dem Motto: Wann kommt Papi wieder? - Noch drei mal singen!
 
AW: Songtexte und Recht

Also das Thema ist eigentlich schon uralt! Es hat mit der Schließung der Seite von Ballz.de angefangen.
 
AW: Songtexte und Recht

HiHo


Werden urheberrechtlich geschützte Songtexte ohne Zustimmung der Textdichter oder Musikverlage im Internet zum Abruf bereitgestellt, so führt dies zu einer Urheberrechts- und möglicherweise auch zu einer Markenrechtsverletzung. Sowohl die die Songtexte einstellenden Nutzer als auch die Betreiber von Songtexte-Websites können in jedem Fall auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden. Hierzu kann im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt werden.


nix.gif
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Werden Songtexte im Unterricht direkt online von WWW-Seiten dritter Personen abgerufen, ist dies grundsätzlich möglich, da das reine Benutzen eines urheberrechtlich geschützten Werkes keinen urheberrechtlich relevanten Vorgang darstellt und die hierbei regelmäßig automatisch aufgrund technischer Vorgänge erfolgenden Vervielfältigungen nach § 44a UrhG zulässig sind. Allerdings ist ungeklärt, ob § 44a UrhG auch eingreift, wenn insoweit Raubkopien vervielfältigt werden (wobei es sich um eine eher theoretische Frage handelt dürfte). Im schulischen Bereich kommt eine Vervielfältigung und eine Online-Abrufbarkeit von Songtexten unter den Voraussetzungen der §§ 51, 52a, 53 Absatz 3 UrhG ohne Zustimmung des Rechteinhabers in Betracht. Besondere praktische Bedeutung kommt hierbei § 53 Abs. 3 UrhG zu, der in weitem Umfang eine Vervielfältigung von Songtexten für den Einsatz in der Schulklasse ermöglicht.

Ist die Schutzfrist abgelaufen - in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Texters - darf ein Songtext ohne Einwilligung veröffentlicht werden.


Wenn ich nicht irre gibt es so ein Gesetz natürlich mal wieder NUR in unserem /&%$§"% Land. Andere Länder haben diese Gesetzte nicht.
Auch darf JEDER Anwalt eine Abmahnung schicken, egal ob dieser mit dem Lied/Band/Verlag etwas zu tun hat oder nicht.

Dabei sollte sowas doch unter kostenloser "Werbung" für das Lied/ Band gelten. Manchmal verstehe ich dieses Land nicht ;(
 
AW: Songtexte und Recht

Dann müsste man ja theoretisch den Songtextethread schliessen und löschen?
 
AW: Songtexte und Recht

Uuupps.... dabei finde ich ihn so toll...

Aber dann sollte wohl mal einer Hoffi eine PN schicken und seine Meinung einholen? Ich meine, er ist schliesslich derjenige, der letztlich Probleme kriegt.
Allerdings wundert es mich, dass er den Thread noch nicht von selbst geschlossen hat...
 
AW: Songtexte und Recht

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich nur Text Passagen poste, fällte das dann nicht unter "zitieren".
Sollte ja eigentlich keine Urheberrechtsverletzung sein, sollang nicht der gesamt Text (bzw ein großteil des textes) gepostet wird, oder?

Ich bin kein Jurist, kenn mich also nicht wirklich aus. :rolleyes:
 
AW: Songtexte und Recht

Keine Ahnung. Aber ich geh lieber auf Nummer Sicher.
 
AW: Songtexte und Recht

, aber trozdem wäre es mal nett das zu klären, da ich vermute das eine grosse Internationale Lyrik seite mehr rechtlichen beistand bekommt

Bekommen sie nicht. Das Problem ist die bekloppte Abmahnregelung für in der Bananenrepublik Germanistan gehostete Seiten. Die internationalen Seiten können nach deutschem Recht nicht belangt werden.

Zum Thema Abmahnwahn ist in der aktuellen C'T ein interessanter Artikel.

-Silver
 
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