Rollenspielgesetz

Arkam

Welpe
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Anbei ein zweiter Entwurf für eine Gesetzesvorlage, welche dem Bundestag zur Diskussion vorgelegt werden soll. Wer sich mit den typischen Formulierungen besser auskennt, möge Hilfestellung leisten!

Anmerkung: aufgrund der erfolgten Mitarbeit von vielen Personen in mehreren Foren ist eine Quellenangabe nicht mehr möglich. Ich versuche, hier die qualitativ hochwertigsten Vorschläge einzubauen, wer noch mehr hat, hier posten!


Gesetz für das Verhalten von Anwendern interaktiver kommunikationsbasierter Spielsysteme

(Rollenspielgesetz - RspG)

Vom 7.10.2002 [Heldenforum], Geändert am 8.10.2002 [Heldenforum] und 12.01.2003 [Heldenforum].


Erster Abschnitt
Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§1 Grundsatz
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Reglungen über die Einstufung und über die Kenntlichmachung von Rollenspielern einen größtmöglichen Schutz der Öffentlichkeit vor dieser Bevölkerungsgruppe zu erreichen.

§2 Begriffsbestimmungen
(1) Rollenspieler im Sinnes dieses Gesetzes ist jede natürliche Person die zum Zwecke der Ausführung interaktiver kommunikationsbasierter Spielsysteme Methoden der direkten oder technischen Kommunikation nutzt um damit fiktive Geschichten und darauf folgende Reaktionen austauscht um diese in die fiktiven Geschichten einzubauen (Rollenspiel).
(2) Wer eine fiktive Geschichte zur Durchführung eines Rollenspiels ersinnt und diese anderen Rollenspielern zum Zwecke des Rollenspiels unmittelbar zur Verfügung stellt um seinerseits mit seine Geschichte darauf reagieren zu lassen oder die Führung einer Gruppe Rollenspieler inne hat ist Spielleiter im Sinne dieses Gesetzes.
(3) Wer diese Tätigkeit im Rahmen eines im Bundesgebiet anerkannten Berufes ausgeübt, ist kein Rollenspieler im Sinne dieses Gesetzes.
(4) Würfel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Objekt mit Zahlen, Buchstaben oder vergleichbaren Zeichen auf verschiedenen Flächen das zur Ermittlung eines zufälligen Ergebnisses dient um damit im Rollenspiel zu agieren. Darunter fallen auch Objekte mit weniger oder mehr als sechs Seiten (besonderer Würfel)


Zweiter Abschnitt
Allgemeine Umgangsvorschriften

§3 Gesprächsthemen
(1) In der Öffentlichkeit dürfen Rollenspieler nicht über rollenspielspezifische Themen sprechen. Die Andeutung solcher Themen ist nicht zulässig.
(2) Das "Bekehren" von Zivilpersonen durch Rollenspieler ist strengstens untersagt.

§ 4 Vorwarnungspflicht
(1) Rollenspieler haben sich jederzeit vor einem Gespräch als solche zu erkennen zu geben, damit der potentielle Gesprächspartner über eine Fortführung des Gesprächs entscheiden kann.
(2) Der Rollenspieler hat Schäden die aufgrund des Gespräches entstehen auch leichte Fahrlässigkeit zu vertreten.

§5 Versammlungen
(1) Rollenspieler dürfen in der Öffentlichkeit nicht in Gruppen von mehr als 3 Personen auftreten, da sonst durch die Bildung einer kritischen Anzahl ein exponentieller Anstieg des Gefährdungspotentials zu erwarten ist.
(2) Rollenspieler müssen ihre Treffen in abgeschlossenen Räumen abhalten. Diese Räume müssen nach dem Stand der Technik gegen unabsichtliches Eindringen von Nicht-Rollenspielern gesichert sein.
(3) Sollte sich eine Gruppe von Rollenspielern entschließen, eine öffentliche Einrichtung, ein öffentlich zugängliches Areal oder ein öffentlich zugängliches Gebäude für eine Versammlung, auch Con genannt, zu nutzen, sind sie verpflichtet, sowohl den Betreiber, den Verantwortlichen als auch sämtliche möglicherweise gleichzeitig vorhandenen Unbeteiligten mindestens 3 Tage im Voraus von dieser Aktion zu informieren.
(4) Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG wird insoweit eingeschränkt.

§ 5a Lebendes Aktions Rollenspiel
(1) Lebendes Aktions Rollenspiel (LARP) darf nur innerhalb besonders ausgewiesener Flächen stattfinden, die gegen unabsichtliches Eindringen von Nicht-Rollenspielern gesichert sein müssen.
(2) Weiterhin muß sichergestellt sein, daß die Versammlung jederzeit durch die örtlichen Ordnungsbehörden aufgelöst werden kann, um die Bildung einer kritischen Rollenspielmasse zu verhindern.
(3) Die Teilnehmer an solchen Veranstaltungen müssen über eine spezielle Qualifikation verfügen, die in dafür anzubietenden Seminaren zu erhalten ist. Diese Seminare werden von der Bundesprüfstelle für Gesellschafts- und Moralethik durchgeführt.
(4) Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG wird insoweit eingeschränkt.

§ 6 Würfelbesitz
(1) Es ist verboten, als Rollenspieler in der Öffentlichkeit mehr als einen Würfel mit sich zu führen.
(2) Das Mitsichführen eines besonderen Würfels ist verboten. Zuwiderhandlung wird mit Entzug der Würfellizenz bestraft.
(3) Rollenspieler sind verpflichtet, jeden Würfel in ihrem Eigentum registrieren zu lassen. Näheres wird durch ein Landesgesetz geregelt.

§ 7 Ausweispflicht
(1) Jeder Rollenspieler hat sich durch ein Schild mit der Aufschrift "Rollenspieler" gut zu erkennen zu geben.
(2) Rollenspielertypisches Aussehen (Klischee) ist einzuhalten. Das Klischee betrifft lange, fettige Haare und schwarze Kleidung.
(3) Die Bundesprüfstelle für Gesellschaft- und Moralethik hat dem Rollenspieler auf Antrag einen Rollenspielerausweis auszufertigen. Näheres wird durch die Länder geregelt.

§ 7a Spielleiter
(1) Spielleiter haben sich explizit als solche erkennbar zu machen.
(2) Haben sich bei der Erfassungsstelle am Wohnort registrieren zu lassen.
(3) Sollten mehr als ein SL innerhalb einer Rollenspielerversammlung einfinden, so sind vorher Katastrophenschutz, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz sowie die Polizei zu informieren.

§ 8 Publikationen
(1) Jegliche Medien, in elektronischer oder anderer Form, welche diesen Kult vorstellen, beschreiben oder in einer anderen Form erwähnen, müssen der Bundesprüfstelle für Gesellschafts- und Moralethik zur Begutachtung vorgelegt werden.
(2) Zugang zu solchen Publikationen ist nur Rollenspielern zu gewähren die sich durch einen Ausweis gem. §7 zu erkennen geben können.

§ 9 Verkauf
(1) Rollenspielspezifisches Zubehör darf nur in ausgewiesenen Läden verkauft werden.
(2) Die Händler müssen hierzu eine amtliche Berechtigung erwerben, die ihnen den sachgemäßen Umgang mit dem Material ermöglicht.
(3) Das Material darf der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein und darf nur an Rollenspieler verkauft werden, die sich gemäß §7 als solche ausweisen können.
(4) Eine Rollenspielhändlererlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person zuverlässig ist und keine sachlichen Gründe gegen eine Erteilung sprechen.


Dritter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

§ 10
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. gemäß §3 und §4 Unbeteiligte in rollenspielspezifische Gespräche verwickelt,
2. ohne die in §5 vorgesehenen Schutzmaßnahmen öffentliche Treffen zuläßt, organisiert oder an solchen teilnimmt,
3. seine Würfellizenz gemäß §6 nicht bei sich führt,
4. entgegen §7 und §7a seiner Ausweispflicht nicht nachkommt, wobei der Fall der SL als strafverschärfend zu betrachten ist,
5. entgegen §8 ohne vorherige Begutachtung publiziert,
6. entgegen §9 rollenspielspezifisches Material der Öffentlichkeit zugänglich macht, es ohne amtliche Berechtigung oder an Nicht-Rollenspieler veräußert.

Zuwiderhandlungen werden mit EP-Entzug nicht unter 50000 oder Entzug der Würfellizenz bzw. der Handelsberechtigung geahndet.
 
Hallo zusammen,

ursprünglich begann das Rollenspielgesetz als Gemeinschaftsarbeit im Heldenforum Rollenspielgesetz im Heldenforum.

Inzwischen werden fleißige Mitarbeiter auch in anderen Foren gesucht:

Rollenspielgesetz im Drosiforum

Rollenspielgesetz im Travarforenverbund

GroFaFo
Der Thread wurde in einen internen Teil des Forums verlegt, Anmeldung erforderlich und der Thread wurde geschlossen.

ADRV
Im ADRV ist es wohl nicht möglich direkt in ein Thema zu verlinken. Das Thema findet sich unter: Die restliche Welt: Sonstiges

Gruß Jochen
 
Hallo zusammen,

muß ich ernsthaft erwähnen das es eine gutgemachte Satire ist? :))).
§2 stammt in seiner jetzigen revidierten Fassung schließlich von mit.

Gesucht werden also juristisch geschulte Leute die noch bei der genauen Ausformulierung helfen.

Gruß Jochen

Edit das ? nach "... Satire ist?" macht doch klarer was gemeint ist. Entschuldigung das es mir so spät auffiel.
 
Hallo Skar,

das mit dem ersten April sollte man sich überlegen. Aber wer weiß in der derzeitigen Stimmungslage könnte das Gesetz dann tatsächlich so verabschiedet werden. :-(
Auch wenn ich der Meinung bin hierfür wäre eine 2/3 Mehrheit notwendig da Grundrechte eingeschränkt werden.

Gruß Jochen
 
Hi,

sehr gut, das gefällt mir :D :ROFLMAO:

Wir werden in Zukunft entsprechend die Wohnung verbarikadieren wenn mit "Rollenspiel" Aktivität gerechnet werden muß.

Desweiteren bin ich dafür das auch direkt die Exekutive geschult werden muß. Zivilfahnder mit Richtmikrofonen müssen her, die geschult werden potentielle Rollenspieler zu erkennen (das die optisch sehr liecht zu klassifizieren sind ist ja bekannt).

Außerdem eine flächendeckende Überwachung des Telefonnetzes, bei der nach Schlagwörtern wie "W20"; "Trefferpunkte" und "Heldengruppe" gesiebt wird.

Außerdem braucht es endlich eine LARP Polizei die den Powergamern und Schnürhemd / Lederhosen Larpern an den Kragen geht.

Ich habe schon lange genug von der Autonomie im Rollenspiel. Es wird zeit für ein Gesetz und Ordnung.

So... ich gehe jetzt in meinen Keller und feile weiter an meinem System für Con Bestättigungen mit dem überwacht wird das auch ja kein Spieler mehr mit den Con Tagen und den EP mogelt :D

Noch Fragen ? ;)

Ergebenst

Eldrige, bierernst :D
 
Ich will nicht nur normale Polizei. 8)

Ich will eine LARP GSG 9. :D

Ergebenst

Eldrige, sehr streng
 
Ja... den kenne ich auch schon.

Besonders über die Namenskürzel, wie DD habe ich seinerzeit mehr als nur herzhaft lachen müssen.

DD heißt ja nicht umsonst auch Donald Duck sage ich immer :D

Ergebenst

Eldrige, politisch korrekt
 
Liebe Wählerinnen liebe Wähler,

natürlich darf ein Gesetz das derartig essentiell für den weiteren Erhalt unserer an christlichen Grundsätzen orientierten Gesellschaft nicht in der Versenkung verschwinden.

Deshalb fordere ich Sie dazu auf ihrem Abgeordneten zu schreiben, sich an den Petionsausschuß zu wenden oder mit einem Leserbrief oder einem Posting im Internet öffentlichen Druck für die Verabschiedung des Gesetzes zu machen.

Rollenspieler sind eine Gefahr für unsere Gesellschaft wie auch gewalttätige Computerspiele und Rockmusik - bekämpfen Sie sie jetzt.

Mit solidarischen Grüßen
Hochachtungsvoll
Ein besorgter Politiker
 
Rollenspieler! Fast so schlimm wie Gemüsehändler, Rentner und Aixxam-Fahrer!
von den Politikern mal ganz abgesehen...
 
Hallo zusammen,

Als ausgebende Behörde für Würfellizenzen war entweder das Einwohnermeldeamt oder aber das Ordnungsamt vorgesehen.
Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautete lehnen beide Behörden in mehreren Städten diese Aufgabe ab da sie:"Mit zusätzlichen mit dem derzeitigen Personalstand nicht zu vereinbarenden Aufgaben verbunden sei. Zudem kann unserer bisherigen Klientel ein verstärktes Aufkommen von Rollenspielern aufgrund der zu erwartenden Lärm- und Geruchbelästigung nicht zugemutet werden."

Nach einer alternativen Ausgabestelle wird derzeit noch geforscht.

T. Meyer - Beauftragter für kommunikationsbasierte Spielsysteme
 
Militiante Splittergruppen wie Regelfuchser (RFs), Munchkinisten (MKs) und MinMaxer (MMs) sollten nicht unerwähnt bleiben.

Ferner sollte die äußerst fragwürdige Gleichberechtigung des weiblichen Charakters in Frage gestellt und geflissentlich untersucht werden.
 
Hallo zusammen,

im GroFaFo Forum läuft derzeit eine heftige Disskussion über das Rollenspielgesetz und seine Ähnlichkeiten zu den Gesetzen und Regelungen im Dritten Reich.

Ich würde mir eine rege Teilnahme von allen wünschen. Also registrieren und posten was das Zeug hält.

GroFaFo Forum der Thread wurde verlegt

Gruß Jochen
 
Jawohl...

Und weil Taten und nicht Worte zählen... melde ich mich frewillig um in Skars Sinne:

"besonders die weiblichen Charaktere geflissentlich untersucht werden.."

Ergebenst

Eldrige, absolut selbstlos
 
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