Regelfragen Regelfrage: Einkommensteuer

Skar

Dr. Spiele
#StandWithUkraine
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16. Januar 2003
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69.713
Müssen bei der Einkommenssteuer auch Handkarten abgegeben werden, wenn man nicht genug an Wert auf dem Tisch liegen hat?

Darf man vielleicht sogar immer auch Handkarten abgeben bei der Einkommenssteuer (auch wenn genug Wert auf dem Tisch liegt)?

Und hat der Halbling einen Vorteil bei der Einkommensteuer (er kann ja zum doppelten Preis verkaufen)?
 
Moin ich würde folgendes sagen:

1. Nein, da sie, wenn sie noch nicht ausgespielt wurden, noch ohne Wert sind.

2. Ja, da du sie dann ja ausspielst und sie somit einen Wert bekommt.

3. Nein, da man mit Finanzbeamten nicht verhandeln kann und somit auch Halblinge denen nichts für den doppelten Wert verkaufen können :)
 
Ragdalf schrieb:
Moin ich würde folgendes sagen:

1. Nein, da sie, wenn sie noch nicht ausgespielt wurden, noch ohne Wert sind.

2. Ja, da du sie dann ja ausspielst und sie somit einen Wert bekommt.

3. Nein, da man mit Finanzbeamten nicht verhandeln kann und somit auch Halblinge denen nichts für den doppelten Wert verkaufen können :)
[Deutch]
2. stimt nicht. Wenn einer Fluch aktief ist kann man nichts machen auser den Fluch counteren. Sie konten kein karten spielen.

[English]
You are not allowed to play cards when a Curse is active, unless your are counterin the curse. For example with a Magic Lamp, or with Annihalation.

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Disclaimer:
These answers are given to the best of my limited ability,
Erik D. Zane, the Lord Munchkin, over at the Munchkin Guild knows best.
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AW: Regelfrage: Einkommensteuer

Ähnliche Situation: Was ist wenn man den Fluch abbekommt und man gar keine Gegenstände ausliegen hat? Verpufft der Fluch einfach?

Da man ja keine Handkartenablegen muss, darf man das trotzdem um andere Spieler zu zwingen Gegenstände abzulegen? Man könnte ja z.B. ein oneshot-item auslegen. So wie ich JHGHendriks verstehe, darf man das nicht.
 
AW: Regelfrage: Einkommensteuer

Ein One-Shot-Item vom Tisch geht auf jeden Fall. Von der Hand wahrscheinlich nicht.
 
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