Raubkopierer? oder nicht?

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Colwolf

Am I a Cylon???
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Weil im Thread zur vierten Staffel von Battlestar Galactica, dieses Thema angeschnitten wurde, habe ich mich etwas schau gemacht, was aktuelles, gültiges, europäisches Recht betrifft.
Ich habe dazu folgendes in Erfahrung gebracht: Derzeit ist es vollkommen legal, Filme, Musik und Serien in Europa herunter zu laden. Im Bezug auf das Copyright gesetz, ist nur strafbar, wenn man diese dann entweder kommerziell nutzt und/oder auch ins Netz lädt.
Damit sind Filesharingprogramme wie "Bittorrent" strafbar, weil beim Datenaustausch gleich mit allen anderen Beziehern auch Daten geteilt werden. Hingegen sind Streamingseiten oder reine Downloads aus dem Netz, in Europa nicht strafbar, da dies unter geltendes EU Recht fällt. Es somit, in Europa wohlgemerkt, sogar legal, solche Downloads für den privaten Gebrauch zu vervielfältigen, sogar an Freunde unentgeltlich auszuleihen.

Diese Informationen habe ich von einer Jus-Studentin und einer Absolventin einer Fachhochschule für Informationsmangement, bzw. von den Betreibern der ebenso umstrittenen wie extrem beliebten Webseite "Piratebay". (gegen die gerade ein monströses Verfahren anhängig ist)

Habt ihr ebenfalls Informationen zu der Sachlage, die nicht auf der, gerade in Deutschland stark gefahrenen, Raubkopiererhetze der Musikindustrie, basieren?
 
AW: Raubkopierer? oder nicht?

Damit sind Filesharingprogramme wie "Bittorrent" strafbar, weil beim Datenaustausch gleich mit allen anderen Beziehern auch Daten geteilt werden. Hingegen sind Streamingseiten oder reine Downloads aus dem Netz, in Europa nicht strafbar, da dies unter geltendes EU Recht fällt. Es somit, in Europa wohlgemerkt, sogar legal, solche Downloads für den privaten Gebrauch zu vervielfältigen, sogar an Freunde unentgeltlich auszuleihen.

Wie sieht es mit §53UrhG aus
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.[...]
Quelle
?

Ich als Nicht-Jurist interpretiere das so, dass auch der bloße Download eben nicht unter allen Umständen erlaubt ist. Stellt sich die Frage, was ein Werk als "offensichtlich rechtswidrig" qualifiziert.
 
AW: Raubkopierer? oder nicht?

Die Informationen sind veraltet. Vor einem oder zwei Monaten ist das geändert worden. Seit dem ist auch das herunterladen Illegal, wenn man sich der legalität der Quelle nicht sicher sein kann.

Es ist ja nicht vertrauenserweckend wenn die nicht mal auf dem neusten Stand sind.

Davor war es so, ja. Aber heute ist es nicht mehr so.

Weiterhin ist das etwas, was hier nur bedingt hingehört, da keiner von uns eine wirklich korrekte Aussage geben kann und darf! Alles hier sind lediglich Spekulationen!
 
AW: Raubkopierer? oder nicht?

Die Informationen sind veraltet. Vor einem oder zwei Monaten ist das geändert worden. Seit dem ist auch das herunterladen Illegal, wenn man sich der legalität der Quelle nicht sicher sein kann.

Auf welche Informationen beziehst du dich?
Und wo steht das mit dem "Nicht sicher sein können". Laut dejure.org ist der zitierte Gesetzestext stand 1.April 2008. (hey, und sogar das nicht zitierfähige Wikipedia sagt nicht anderes).
 
AW: Raubkopierer? oder nicht?

Laut deutschem recht verstöst es gegen das Urhebergesetz unerlaubt eine Kopie eines Urheberrechlich geschützen Werkes anzufertigen.
IMMER!!!
 
AW: Raubkopierer? oder nicht?

Laut deutschem recht verstöst es gegen das Urhebergesetz unerlaubt eine Kopie eines Urheberrechlich geschützen Werkes anzufertigen.
IMMER!!!

Sehr geistreiche Aussage: es ist verboten, wenn es verboten ist!
Die zentrale Frage lautet: wann/unter welchen Voraussetzungen ist es erlaubt! :D
 
AW: Raubkopierer? oder nicht?

es gibt sowas wie Implizierte Vervielfältigungsgenehmigungen. Wenn du es als Urheber oder Inhaber der Verwertungsrechte offen zugänglich ins Netz stellst z.B. Kann davon ausgegangen werden das ich das auf jedermanns Rechner kopieren darf.

Soo kompliziert ist das Urheber und Verlagsgesetz nicht. Vieles das da geregelt ist ist schon vom Gefühl das was man so auch geregelt hätte. So als Urheber.
 
AW: Raubkopierer? oder nicht?

es gibt sowas wie Implizierte Vervielfältigungsgenehmigungen. Wenn du es als Urheber oder Inhaber der Verwertungsrechte offen zugänglich ins Netz stellst z.B. Kann davon ausgegangen werden das ich das auf jedermanns Rechner kopieren darf.

Wie interpretierst du diese Aussagen:

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen,[...]

und/oder

[...]soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Scheint doch nicht ganz so einfach zu sein, oder.

Zudem enthält das UrhG einige explizite Einschränkungen des Urheberrechts.
 
AW: Raubkopierer? oder nicht?

Soweit ich verstanden habe, handelt es sich bei dieser Angelegenheit allerdings um europäisches Recht, dass über den jeweiligen nationalen Regelungen steht.

Natürlich geht es hier um Spekulationen, solange bis es hier jemanden gelingt eine verifizierbare richtige Quelle aufzutreiben.
 
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