AW: Petition gegen Beschluss der Innenminister
Ich stelle mal das hier in den Raum. So unrecht hat Herr Schneider-Johne damit nicht.
Doch. Hat er. Gleich in mehrerer Hinsicht.
1. Hat er die Formalia von Petitionen nicht gerallt. Die Petition selber besteht aus genau einem Satz:
Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Alles andere ist Begründung, und daran rumzumäkeln, was da an Forderungen drinsteht oder nicht drinsteht, ist an der Sache vorbeidiskutiert.
2. Seine Annahme, daß der Bundestag sich damit beschäftigt und dann ohne Zutun der Petenten etwas beschließt, was ganz und gar gegen deren Absichten ist, hat sich mehr oder minder erledigt, seitdem die 50000 Unterzeichner erreicht wurden. Abgesehen davon, daß diese Duckmäuserhaltung mich nicht "anmacht".
3. Der Brüller ist dann aber noch:
Sollte der Bundestag oder der Bundesrat allerdings tatsächlich versuchen, verfassungswirdrig [sic!] eine Zensur für ein ihm unbequemes Medium einzuführen, die laut Grundgesetz nicht stattfindet, schließe ich mich gerne sauber formulierten Klagen vor diversen Gerichten in Deutschland und Europa an.
Da kann ich ja nur silberhell lachen. Mit welcher Begründung will er denn die Verfassungswidrigkeit eines solchen Verbotes herleiten? Selbiges wäre im Endeffekt nichts weiter als eine Verschärfung der sachlichen Maßstäbe für §131 StGB, und den kann er ja gerne für verfassungswidrig halten - das Verfassungsgericht wird ihn da eines besseren belehren und ihm dann auch noch seine Naivität in Bezug auf Art. 5GG vor Augen führen. Auf die EU zu hoffen, ist gleichfalls völliger Humbug, weil die dieser Rechtsbereich überhaupt nichts angeht.