Computertechnik Neue EU-Umsatzsteuerregelungen hat Einfluss auf Rollenspiel-PDF-Angebote

Teylen

Kainit
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Mittlerweile habe ich mich mehr und mehr mit PDF angefreundet und bestelle durchaus auch mal bei DriveThruRPG die elektronische Fassung eines Rollenspiel. Seltener gehe ich auch auf Händler zu und erwerbe das PDF. Manchmal auch ein anderes Digitales Produkt. Sei es Characterbögen, kleinere Anwendungen, Wallpaper und dergleichen mehr.

Offensichtlich ist dies der EU in gewisserweise ein Dorn im Auge, den sie hat einen neuen Beschluss gefasst:
Heise Artikel: Viele Shopbetreiber und Dienstleister betroffen: Neue Umsatzsteuerregeln ab 2015
Internationale Reaktion: New EU VAT rules change the game for digital businesses

Was besagt die neue Regelung?
Im Geschäft mit Endkunden müssen Unternehmen, wenn es sich im digitale Produkte handelt und wenn der Kunde im europäischen Ausland sitzt, eine Umsatzsteuer an das entsprechende Land abführen.

Das heißt wenn man bei DTRPG oder einem normalen Händler über dessen Webshop ein PDF ersteht muss der Händler dort die Umsatzsteuer entsprechend der Vorgaben in Deutschland an den Staat entrichten.

Das führt zu mehreren Herausforderungen:
-) 28 verschiedene Umsatzsteuersätze
-) Unterschiedliche Gesetzgebungen
-) Preisermittlung da die Umsatzsteuer idR. schon im BruttoPreis angegeben ist
-) ...

Was denkt ihr darüber?

Ich vermute das kleinere Läden werden damit überfordert sein werden und nicht mehr nach Europa verkaufen.
Für größere Läden wird es eine Ressourcen intensive Mammut-Aufgabe.
Das heißt die Firmen haben mehr Aufwand, kleine Firmen werden dicht gemacht, Europäer werden wohl bald im digitalen Handeln teilweise einfach ausgesperrt werden und die verfügbaren Produkte werden teurer,..
 
Man kann dies auch andres sehen, wird Zeit, dass sich solche Händler nicht einfach die besten Steuervorteile raussuchen und die Länder der Käufer leer ausgehen. Die Dummen ist die Allgemeinheit, sprich die kleinen Leute.

Das beste Beispiel haben wir doch gerade mit Luxemburg und den netter Herrn Junker. Das eine solche Person in der EU noch was werden kann ist ein Skandal.
 
Hinsichtlich der Händler trifft es vorallem jene die sich auf digitale Güter konzentrierten.
Das heißt Konzerne wie Amazon, die ein reichhaltiges Angebot an physikalischen Gütern haben sind von der Regelung kaum betroffen.

Ebenso können Konzerne wie Amazon mitunter weitere Gesellschaften erstellen welche die Auslieferung übernehmen.
Das heißt das der Kunde die Ware bei Amazon kauft und Amazon den Auftrag für die Auslieferung an eine weitere Firma abgibt.
Damit hätte der Handel in dem Land in dem Amazon den Firmensitz hat stattgefunden und die Liefer-Firma wird wie ein digitales UPS handeln.

Kleine Firmen können sich so etwas natürlich nicht leisten.
Erst recht nicht private Shops von Verlagen oder Autoren.
Angenommen du hast ein kleines Rollenspiel geschrieben. Du bietest in deinem Online Shop das PDF zum mittels Paypal an.
In dem Fall bekommst du ein echtes Problem wenn ein Schweizer, Österreicher, Belgier und Franzose dein PDF kaufen mag.
Schließlich musst du dich dann mit dem schweizerischen, österreischischen, belgischen und französischen Umsatzsteuerrecht befassen und die entsprechende Beträge abführen. Vielleicht dies noch in unterschiedlichen Sprachen, weil der Belgier im flämischen Teil Belgiens wohnt, der Franzose in Frankreich und der Schweizer im italienischen Teil der Schweiz.
Und das von einem EU Land ins nächste. Das ist ein Bruchteil dessen was sich vor amerikanischen oder kanadischen Autoren hinsichtlich der Problematik aufbaut.

Wobei es allein solche Banalitäten gibt wie: Wie ermittelst du das Land des Käufers bei einem Handel für den keine physikalische Adresse notwendig ist?
Das Ausstellungsland der Kreditkarte? Ich habe eine belgische und ein paar deutsche Kreditkarten.
Siehst du überhaupt die Kredikarte? Kann ja auch per PayPal reinkommen.

Letztlich führt es dazu das Giganten wie Amazon schnell Prozesse finden werden und kleine Autoren gezwungen werden sich von Amazon & Co. schlucken zu lassen.
Für was? Das Amazon sich einmal wegen dem digitalen Zeug das wohl eher Nebengeschäft ist kurz kratzen muss?
 
Die Schweiz gehört nach wie vor nicht zur EU, wenn du in der Schweiz wohnst, bist du als Käufer von der Regelung also nicht betroffen.

Es reicht nicht, die Auslieferung an eine andere Firma zu übergeben - du zahlst deine USt an den Verkäufer, nicht an die Post. Die weiteren Gesellschaften bringen auch nichts, weil du ja innerhalb der EU die Freizügigkeit des Warenverkehrs hast, das heißt die französische Amazontochter müsste bei einem Luxemburger, der bei ihnen bestellt, dann auch die luxemburgische USt abführen (und nicht die französische). Du kannst dieses Problem nicht umgehen, indem du Tochtergesellschaften gründest, dadurch wird es eher schlimmer. Viel sinnvoller dürfte es sein, die Regelung der einzigen Anlaufstelle in Anspruch zu nehmen, dir also ein europäisches Finanzamt zu suchen, mit dem du alles abrechnest.

Ansonsten vermute ich, dass große Unternehmen von dieser Regel viel stärker betroffen sein werden als kleine, weil ich es mir sehr schwierig vorstelle, z.B. RPGnow zu sanktionieren. Bei Amazon kannst du die Versandzentren dichtmachen, dann hätten die ein Problem. Was willst du machen, wenn RPGnow keine MWSt abführt? Soll der Kommissionspräsident die Luft anhalten, bis sie einlenken? Machen wir uns doch nichts vor, derzeit müssten wir eigentlich 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf im Ausland gekaufte Ebooks abführen - das wird aber überhaupt nicht kontrolliert und deshalb tut es auch keiner.
 
Was die MWSt angeht so gibt es doch deswegen den Zoll und die Händler führen die über die Steuererklärung / Bilanz ab? Hinsichtlich der Auslieferung habe ich es so verstanden das bei digitalen Produkten die Umsatzsteuer anfallen soll weil der Handel nicht im entsprechenden Ausland wo der Händler getätigt wird sondern im Land des Kunden? Was darüber zu vermeiden wäre?
Können die echt Amazon-Versandzentren schließen als Strafe für eigentlich eine andere Straftat?
 
Betrifft auch Onlinegames und Ingame-Käufe. Da habe ich vor ein paar Tagen gelesen, dass erst 10 % der Anbieter damit auf Stand sind das umzusetzen.
Kleine Rollenspielanbieter dürften damit noch mehr Problme haben.
 
Was die MWSt angeht so gibt es doch deswegen den Zoll und die Händler führen die über die Steuererklärung / Bilanz ab?
Im Augenblick ist es so, dass du, wenn du als Ausländer etwas kaufst, die bezahlte Mehrwertsteuer bei der Ausreise zurückverlangen kannst und im Gegenzug bei der Einreise in dein Land die Einfahrumsatzsteuer bezahlst. Zoll musst du zusätzlich bezahlen, aber nur bei bestimmten Warengruppen. (Beispiel: Du kaufst in den USA das neue surPad. Bei der Ausreise aus den USA erhälst du vom Customs Office die amerikanische VAT zurück, dafür bezahlst du bei der Einreise in die EU die Einfuhrumsatzsteuer und den Zoll auf elektronische Geräte.)

Hinsichtlich der Auslieferung habe ich es so verstanden, dass bei digitalen Produkten die Umsatzsteuer anfallen soll, weil der Handel nicht im entsprechenden Ausland wo der Händler getätigt wird sondern im Land des Kunden? Was darüber zu vermeiden wäre?
Im Grunde sorgt das Gesetz bloß dafür, dass du in Zukunft ausländische elektronische Dienstleistungen genauso bezahlst wie inländische. Das heißt, der Händler übernimmt die Abrechnung mit dem Finanzamt, dafür musst du keine Einfuhrumsatzsteuer mehr zahlen. Wobei ich halt vermute, dass da in Zukunft mit kleinen Anbietern genauso geschmuggelt wird wie heute, sprich, EU-Bürger kaufen ohne ausländische MWSt abzuführen und bezahlen auch keine Einfuhrumsatzsteuer.

Können die echt Amazon-Versandzentren schließen als Strafe für eigentlich eine andere Straftat?
Das Finanzamt kann die Versandzentralen auf jeden Fall als Pfand für die Steuerschuld beschlagnahmen. Kannst du ja prinzipiell auch, wenn Amazon dir (ausreichend viel) Geld schuldet und du ihnen einen Gerichtsvollzieher auf dem Hals hetzt.
 
Im Augenblick ist es so, dass du, wenn du als Ausländer etwas kaufst, die bezahlte Mehrwertsteuer bei der Ausreise zurückverlangen kannst und im Gegenzug bei der Einreise in dein Land die Einfahrumsatzsteuer bezahlst. Zoll musst du zusätzlich bezahlen, aber nur bei bestimmten Warengruppen. (Beispiel: Du kaufst in den USA das neue surPad. Bei der Ausreise aus den USA erhälst du vom Customs Office die amerikanische VAT zurück, dafür bezahlst du bei der Einreise in die EU die Einfuhrumsatzsteuer und den Zoll auf elektronische Geräte.)
Läuft das auch so in der Praxis so?

Und dann ist da doch auch noch die $-Höchstgrenze für den Zoll?
 
Läuft das auch so in der Praxis so?
Keine Ahnung. Bei meinem letzten Urlaub bin ich jedenfalls im Flughafen an einem "VAT claim office" vorbeigekommen, von daher vermute ich es mal. Bisher habe ich aber immer nur Sachen gekauft, die unter die Kleinteil-Ausnahmeregelung fallen, wo der Zoll einen einfach durchwinkt.
 
Ich hatte das Vergnügen auch noch nicht, aber ich kenn das nur so, dass der Zoll ja Leute rauswinken kann zur Kontrolle und dass die dann Angst haben, dass sie ihr neues "surPad" finden. Wenn sie da aber nur die örtliche Tax erstattet kriegen würden, würde da ja jeder zu dem office hinrennen.
 
Läuft das auch so in der Praxis so?
Hier an der deutsch-schweizerischen Grenze ist es in beide Richtungen gang und gäbe.
Und es gibt natürlich genug Fälle, die die Umsatzsteuer im Einkaufsland zurückfordern und dann beim Grenzübergang die Wiederversteuerung "vergessen". Man sollte sich dabei halt schlauer anstellen als dieser Kamerad :)
 
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