legale Lizenzen

Lewis

a.D.
Registriert
16. September 2003
Beiträge
10.987
Was passiert mit legalen Lizenzen, die man mal erworben hat, weil man einen Job hatte, in dem man z.B. einen Reflexbooster genehmigt bekommen hat? Vielleicht ein Bodyguard.
Was Passiert, wenn man den Job verliert, weil das Unternehmen pleite geht? Dann benötigt man die Lizenz eigentlich nicht mehr und bräuchte nicht mehr verlängert zu werden. Aber was ist mit der Ware?
Wird man entschädigt, weil die Grundrechte auch 2070 immernoch gelten? Wird die Lizenz weiter verlängert (man weiß ja, was er hat und kann ihn kontrollieren)?

Was meint ihr dazu?
 
AW: legale Lizenzen

Du meinst jetzt was passiert wenn der Charakter nicht abdriftet, seinen Tod vortäuscht und eine Schattenläuferkarriere beginnt?
 
AW: legale Lizenzen

Da seh ich jetzt mehrere Möglichkeiten:
-Das Implantat ist "Firmeneigentum" und wird beim Firmenbankrott "gepfändet", also zwangsentfernt.
-Seine Lizenz wird verlängert, solang er keine Straftat begeht. Das geht einher mit monatlicher Meldepflicht.
-Er behält das Ding einfach und wenn er sich in seiner alten Branche bewirbt, hat er ein fettes Plus bei seiner Bewerbung..
 
AW: legale Lizenzen

Lizenzen gibt es für einen Reflexbooster bis Stufe 2 allerdings denke ich nicht das nach Abschluss der Tätigkeit das ganze Implantat entfernt werden muss (Ausser es gibt diverse vertragsklauseln, wer es bezahlt hat und dergleichen) Maximal Deaktiviert, da man bei einem (z.Z Arbeitslosen) Sicherheitsbeamten davon ausgehen kann das er sich weiterhin bewirbt und der Booster ihm hilft eine neue Anstellung zu bekommen. Also würde er meiner meninung nach (gültige SIN vorausgesetzt) Jederzeit eine Lizenz bekommen mit der Auflage einer Nachweislichen Deaktivierung des Boosters.

Lizenzen die den booster bei alter Funktion belassen sind ebenso wahrscheinlich, wie in oben genannten Fällen "Bewerbungsgründen, etc.
 
AW: legale Lizenzen

Ich würde sagen, dass ein Charakter mit SIN den Reflexbooster deaktiviert bekommt, durch einen harmlosen Eingriff vielleicht. Wenn die Firma bankrott geht, hat sie zu Entfernen sowieso kein Geld und die Frage ist natürlich, ob es sich überhaupt lohnt, dem Charakter noch Entschädigung für die OP zu bezahlen, die OP an sich zu bezahlen, nur für einen Second-Hand-Reflexbooster, der vielleicht sogar schon etwas veraltet ist...
Also Reflexbooster unbrauchbar machen und im Falle einer neuen Einstellung Verlängerung der Lizenz und Reaktivierung der Cyberware.
Ich meine, Sicherheitsbeamte müssen ihre Waffen ja auch abgeben und behalten sie nicht, um bei einem neuen Job sagen zu können "Ja, aber ich bring mein Equipment direkt mit"...
 
AW: legale Lizenzen

AstartusSavall schrieb:
Also Reflexbooster unbrauchbar machen und im Falle einer neuen Einstellung Verlängerung der Lizenz und Reaktivierung der Cyberware.
Ich meine, Sicherheitsbeamte müssen ihre Waffen ja auch abgeben und behalten sie nicht, um bei einem neuen Job sagen zu können "Ja, aber ich bring mein Equipment direkt mit"...

Aber wenn wir nach der Logik gehen müsste ein Sicherheitsbeamter nach Dienstschluss auch seine Cyberware deaktivieren!
 
AW: legale Lizenzen

Und da stößt die Logik an auch ihre Grenzen:
Was macht der Typ, der zwei Cyberarme hat? Oder ein Cyberbein? - Unabhängig davon, daß Cybergliedmaßen (Arme und Beine beschissen sind) - Ist der in seinem Privatleben ein Krüppel? Wie deaktiviert man Dermalpanzerung, Kompositknochen etc.? Man kann nur deaktivieren, was man auch aktivieren kann.


Ich sehe es so (Sichtweise ist aber mehr durch das Shadowtech geprägt):
Lizenzen gelten ein Jahr und können danach verlängert werden. Dementsprechend behält John Doe bis zum Ablauf die Genehmigung. Steht er nach Ablauf der ein-Jahres-Frist noch nicht in einem neuen Vertragsverhältnis, bemüht sich jedoch in der gleichen, bzw. artverwandten Branche um einen neuen Job, ist eine Verlängerung nur eine reine Formsache.
Auch wenn er nur auf der faulen Haut liegt, ändert sich daran nicht viel, außer es handelt sich um Cyberwaffen o.ä. Implantate, die für die Gesellschaft als solche keine Gefahr darstellen (trotzdem jedoch lizenzpflichtig sind), werden ebenfalls verlängert.

Bei Straftaten sieht dies natürlich anders aus und kann bis zur Entfernung des Implantates gehen (wohl eher selten).

Gehört das Implantat der Firma, ist die Frage auch mehr oder weniger unerheblich, da sie sich vertraglich zusichern lassen wird, daß das Implantat bis zur Abzahlung in ihrem Eigentum bleibt. In Einzelfällen kann davon abgesehen werden, wenn sich die Entfernung und Wiederverwertung nicht wirklich lohnt (was bei kleineren Implantaten - preislich gesehen - schnell der Fall sein kann).
 
AW: legale Lizenzen

Niedertracht schrieb:
Und da stößt die Logik an auch ihre Grenzen:
Was macht der Typ, der zwei Cyberarme hat? Oder ein Cyberbein? - Unabhängig davon, daß Cybergliedmaßen (Arme und Beine beschissen sind) - Ist der in seinem Privatleben ein Krüppel? Wie deaktiviert man Dermalpanzerung, Kompositknochen etc.? Man kann nur deaktivieren, was man auch aktivieren kann.

Cybergliedmassen sind ohnehin Legal und Kompositknochen und Dermalpanzerung sind gerademal Cyberklasse A und Illegalitätsfaktor 6. Das Spiegelt meinermeinung nach schon ganz gut die "ungefährlichkeit" dieser Ausrüstung wieder, hingegen wenn man sich mal einen Flexbooster anschaut mit 4P-Q wird es etwas schwiriger
 
AW: legale Lizenzen

Cybergliedmaßen als solche schon, aber es gibt ja Zusatzmodifikationen, von denen nicht alle legal sind.

Und die Legalitätsstufe spielt nur eine sehr untergeordnete Rolle: entweder ist das Teil legal oder nicht. Entweder man braucht eine Lizenz oder nicht. Um andere Dinge, geht es ja (erst einmal) nicht.
 
AW: legale Lizenzen

Aus Gründen der Einfachkeit und Kostenersparnis (beides Dinge, die 2070 durchaus eine Rolle spielen dürften) plädiere ich für die Lösung, dass der Kandidat Cyberware und Lizenz behält. Bzw die Lizenz an die Person gebunden ist, nicht an die Firma. Ist das Implantat ja schließlich auch, im Gegensatz z.B. zu Waffen, wo die Lizenz bzw. die Erlaubnis zum Tragen über die Firma geht. Endet die Dienstzeit, wird das Implantat beim Kandidaten gelassen, weil es sich anders nicht rechnen (Kosten für Operation, an deren Ende nur ein wahrscheinlich veraltetes gebrauchtes Implantat mit drastischem Wertverlust steht) Vielleicht muss er eine Art Ablöse dafür zahlen.

Im konkreten Fall einer Pleite kann das aber je nach Rechtslage ein Griff ins Klo sein. Wenn der Schuldern z.B. darauf besteht, wirklich jedes bisschen Firmaneigentum zu Geld zu machen.

Gr
Eusebius
 
AW: legale Lizenzen

Dürfte ja auch ne Frage sein, in wie weit der Lizenznehmer im Fokus der Polizei steht. Wenn er sich niemals etwas zu Schulden hat kommen lassen...
 
AW: legale Lizenzen

Mibo schrieb:
Ist das Implantat ja schließlich auch, [...]
Das schließt du woraus?
Was ist, wenn die Firma für ihre Sicherheitsgardisten ein ganzes Paket an Smartgunverbindungen erwirbt, diese aber nur nach Unterzeichnung eines Vertrages an selbige weitergibt, der u.a. besagt, daß monatlich ein Teil des Gehaltes einbehalten wird, bis das Implantat abbezahlt ist und die Firma vor diesem Zeitpunkt pleite geht?
Zugegeben die Smartgunverbindung mag ein eher schlechtes Beispiel sein, aber es dient nur zur Verdeutlichung.

Außer, man vertritt die Auffassung, daß dies nicht geht, weil Cyberware automatisch zum Bestandteil des Körpers wird. Aber selbst diese Ansicht stößt früher oder später an ihre Grenzen.
 
AW: legale Lizenzen

Niedertracht schrieb:
Das schließt du woraus?

Daraus, dass es ein Implantat ist ;)

Zwietracht schrieb:
Was ist, wenn die Firma für ihre Sicherheitsgardisten ein ganzes Paket an Smartgunverbindungen erwirbt, diese aber nur nach Unterzeichnung eines Vertrages an selbige weitergibt, der u.a. besagt, daß monatlich ein Teil des Gehaltes einbehalten wird, bis das Implantat abbezahlt ist und die Firma vor diesem Zeitpunkt pleite geht?

Mibo schrieb:
Im konkreten Fall einer Pleite kann das aber je nach Rechtslage ein Griff ins Klo sein. Wenn der Schuldern z.B. darauf besteht, wirklich jedes bisschen Firmeneigentum zu Geld zu machen.

Gr
Mibo
 
AW: legale Lizenzen

Im Fall, dass der Schuldner absolut jeden Nuyen zu Geld machen will, kommt es auch darauf an. Die Firma kann ganz offensichtlich keine OP mehr bezahlen, und der Gläubiger wird nicht 1000 Nuyen ausgeben, um ein Secondhand-Teil im Wert von 200 Nuyen aus dem Kerl rauszuschrauben. Dann schon eher: Gentleman's Agreement - der ehemalige Angestellte zahlt eine kleine Ablöse (an Firma oder Gläubiger) und behält das Teil drin, Lizenz ist sein Problem. Sofern er sich um einen neuen Job bemüht und das Teil nicht weiter gefährlich ist, kann man die 1-Jahres-Frist gut nehmen, allerdings bei Reflexboostern, Cyberwaffen, Schädelinternen Cyberdecks, automatischen Dietrichen etc. wird die Cyberware einfach deaktiviert - da im Gegensatz zu einem (übrigens legalen) Cyberarm diese im Alltag eher weniger gebraucht werden ("Schatz, kannst du mal kurz die Handklingen ausfahren? Der Dosenöffner ist kaputt!")
 
AW: legale Lizenzen

@AstartusSavall falls der entsprechende Mitarbeiter nicht das Geld aufbringen kann um eine Ablöse zu bezahlen, wird der Angestellte sicher an eine andere Firma/Konzern verkauft, pardon ich meinte natürlich seine Schulden. ;)

Gruß der Nachtmensch :)
 
AW: legale Lizenzen

Außer, man vertritt die Auffassung, daß dies nicht geht, weil Cyberware automatisch zum Bestandteil des Körpers wird. Aber selbst diese Ansicht stößt früher oder später an ihre Grenzen.
In der SR-Welt sind Firmen an und für sich ja noch ne Ecke skrupelloser als sowieso schon... ;) Wie steht's denn regeltechnisch eigentlich mit der Entfernung neualer Cyberware? Zu meiner Zeit (SR 2) wäre der eigentlich gar nicht entfernbar gewesen, zumindest nicht ohne bleibende Schäden für den Träger.
 
Zurück
Oben Unten