Diplomarbeit über Rollenspiel "Vampire the Masquerade"

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Und wenn du schaust: "U" liegt neben "I"! Es heisst natürlich Kommilitone.
Ich weiß nicht wie es Anderen geht, aber ich schau beim Schreiben nicht auf die Tastatur und gelegentlich nicht mal auf den Bildschirm. Ich setze auch ständig ab und fang dann wieder an. Manchmal kommen Worte dann doppelt vor oder ich stell irgendwas um und vergess es an anderer Stelle zu korrigieren.
Und deshalb würde ich niemals eine Arbeit - und bestimmt nicht eine Arbeit von dieser Bedeutung - abgeben ohne sie mindestens zweimal selbst und zweimal durch Andere Korrektur gelesen zu haben. Und damit ist auch klar: Ich sehe Forenbeiträge nicht als eine Arbeit dieser Bedeutung an und spar mir auch jetzt die Korrektur. ;)

EDIT: Nur ums klar zu stellen, wenn es da überhaupt etwas klar zu stellen gibt... Jänner stößt mir nicht auf. Ist doch ein ganz normales Wort, dem man entgegen der Grenze zu Österreich immer häufiger begegnet.
 
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Ist eigentlich allen Bekannt die mal Zeiterfassung mit Österreichern erleben durften....die haben sogar nach berufsgruppen unterschiedliche Feiertage... und eben so Stilblüten wie Jänner als Monat
 
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Na bei uns gibts doch auch Freaks die "Julei" und "Sonnabend" sagen. Spinner, allesamt!
 
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Ist eigentlich allen Bekannt die mal Zeiterfassung mit Österreichern erleben durften....die haben sogar nach berufsgruppen unterschiedliche Feiertage... und eben so Stilblüten wie Jänner als Monat

Echt jetzt? Kannst mir das mit den Feiertagen mal näher ausführen? Weil obwohl ich in Österreich geboren und aufgewachsen bin und somit jetzt doch schon 20 Jahre hier lebe wär mir sowas noch nie aufgefallen.
Und ja, Jänner is total legitim bei uns. Klingt ja viel schöner als Jannuar :cool:
 
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Echt jetzt? Kannst mir das mit den Feiertagen mal näher ausführen? Weil obwohl ich in Österreich geboren und aufgewachsen bin und somit jetzt doch schon 20 Jahre hier lebe wär mir sowas noch nie aufgefallen.
Und ja, Jänner is total legitim bei uns. Klingt ja viel schöner als Jannuar :cool:

Landwirtschaftlich Beschäftigte haben in ein ein und dem selben Betrieb andere Feiertage als der Rest...ich glaube die hatten einen mehr.
In einer Gärtnerei haben also die Gärtner mehr Feiertage als die Bürokräfte und Kassiererinnen.
 
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Ja, dass kann schon vorkommen, dass das man abhängig vom Kollektivvertrag zusätzliche Feiertage hat. Das bedeutet, dass alle die selben gesetzlichen Feiertage haben, aber manche eben mehr. Zum Beispiel ist der 24. Dezember ein Bankenfeiertag - da haben die Banken zu usw...

Das gibt es aber, soweit ich weiss, auch in Deutschland...
 
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Ja, dass kann schon vorkommen, dass das man abhängig vom Kollektivvertrag zusätzliche Feiertage hat. Das bedeutet, dass alle die selben gesetzlichen Feiertage haben, aber manche eben mehr. Zum Beispiel ist der 24. Dezember ein Bankenfeiertag - da haben die Banken zu usw...

Das gibt es aber, soweit ich weiss, auch in Deutschland...
Es geht nicht direkt um einen Betriebsfeiertag...

Das muss irgendwas mit den Kammern zu tun haben oder tatsächlich in dem Bundesland des Kunden vom Gestetz her so sein...
Problem ist das ich von dem Kunden keine Daten hier habe...um das nochmal recherchieren zu können...(Aber unsere sparte bettelt seit ca 10 Jahren um ein CMS....es ist lächerlich)
 
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Es geht nicht direkt um einen Betriebsfeiertag...

Das muss irgendwas mit den Kammern zu tun haben oder tatsächlich in dem Bundesland des Kunden vom Gestetz her so sein...
Problem ist das ich von dem Kunden keine Daten hier habe...um das nochmal recherchieren zu können...(Aber unsere sparte bettelt seit ca 10 Jahren um ein CMS....es ist lächerlich)

Das was ich meinte ist auch kein Betriebsfeiertag - sondern per Kolletivverträge geregelt. Ich muss natürlich den Begriff "Kollektivvertrag" "eindeutschen": Bei euch sind das die Tarifverträge - wobei es da natürlich immer noch Unterschiede gibt.

Die unterschiedlichen Kollektivverträge können dazu führen, dass in ein und dem selben Unternehmen Mitarbeiter nach unterschiedlichen Kollektivverträgen angestellt sind - in dem einen ist ein zusätzlicher Feiertag definiert und in dem anderen nicht. Das bedeutet, ausser das Unternehmen ist so nett und lässt alle Mitarbeiter nach Hause gehen, dass manche Mitarbeiter mehr Feiertage haben können als andere. Hört sich zwar seltsam an, ist es aber grundsätzlich nicht, da die Kollektivverträge für unterschiedliche Sparten von unterschiedlichen Interessenvertrettern ausgehandelt werden und wenn der Gärtner einen anderen Kollektivvertrag hat als der Buchhalter sind viele Dinge unterschiedlich, dazu kann eben die Anzahl der Feiertage auch gehören.
 
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Das was ich meinte ist auch kein Betriebsfeiertag - sondern per Kolletivverträge geregelt. Ich muss natürlich den Begriff "Kollektivvertrag" "eindeutschen": Bei euch sind das die Tarifverträge - wobei es da natürlich immer noch Unterschiede gibt.

Die unterschiedlichen Kollektivverträge können dazu führen, dass in ein und dem selben Unternehmen Mitarbeiter nach unterschiedlichen Kollektivverträgen angestellt sind - in dem einen ist ein zusätzlicher Feiertag definiert und in dem anderen nicht. Das bedeutet, ausser das Unternehmen ist so nett und lässt alle Mitarbeiter nach Hause gehen, dass manche Mitarbeiter mehr Feiertage haben können als andere. Hört sich zwar seltsam an, ist es aber grundsätzlich nicht, da die Kollektivverträge für unterschiedliche Sparten von unterschiedlichen Interessenvertrettern ausgehandelt werden und wenn der Gärtner einen anderen Kollektivvertrag hat als der Buchhalter sind viele Dinge unterschiedlich, dazu kann eben die Anzahl der Feiertage auch gehören.
Das ist ja Krass...also sind in Ö die Gewerkschaften nicht nur für den Urlaub sondern auch für die Feiertage zuständig?
Dann noch eine aus D-Sicht seltsame Sache (Wo du gerade so bereitwillig aufklärst)...Angestellte bekommen ihren Urlaub in Ö soweit ich das bisher hatte Stundenweise und nicht Tage weise, das gibt es ja in manche Betriebe in D auch (ein Kurzer freitag ist dann auch kein ganzer Urlaubstag...)...nur ist es so das dieser Urlaub am Datum(Tag und Monat) des Eintritts wieder aufgefüllt wird...bzw. ein AB startet beim Eintritt direkt mit z.b. 30*8 Urlaubsstunden die er verballern kann...
Das scheint der Standard zu sein...sind Gesetzte dafür zuständig oder die Gewerkschaften?
Es ist dann nur per Unterschriebener Vertriebveireinbahrung möglich den Urlaub mit dem Geschäftsjahr zu syncronisieren...wie es z.B. in D Standard ist.

Wer ist an dieser seltsamen Mechanik schuld?
 
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Das ist ja Krass...also sind in Ö die Gewerkschaften nicht nur für den Urlaub sondern auch für die Feiertage zuständig?
Dann noch eine aus D-Sicht seltsame Sache (Wo du gerade so bereitwillig aufklärst)...Angestellte bekommen ihren Urlaub in Ö soweit ich das bisher hatte Stundenweise und nicht Tage weise, das gibt es ja in manche Betriebe in D auch (ein Kurzer freitag ist dann auch kein ganzer Urlaubstag...)...nur ist es so das dieser Urlaub am Datum(Tag und Monat) des Eintritts wieder aufgefüllt wird...bzw. ein AB startet beim Eintritt direkt mit z.b. 30*8 Urlaubsstunden die er verballern kann...
Das scheint der Standard zu sein...sind Gesetzte dafür zuständig oder die Gewerkschaften?
Es ist dann nur per Unterschriebener Vertriebveireinbahrung möglich den Urlaub mit dem Geschäftsjahr zu syncronisieren...wie es z.B. in D Standard ist.

Wer ist an dieser seltsamen Mechanik schuld?

Nein, der Urlaub wird auch in Österreich tagesweise konsumiert. Ist gesetzlich geregelt. Anders sieht es aus mit Vereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit - da werden diese als Zeitausgleich oft stundenweise abgerechnet. Dementsprechend kann es, abhängig von den "Normalarbeitszeiten" dazu kommen, dass ein freier Freitag deutlich weniger "Überstunden" kostet, als ein anderer Arbeitstag.

Die minimalen Urlaubsansprüche usw sind gesetzlich geregelt - können aber, wenn es im Sinne des Arbeitnehmers ist durch ein Besserstellung im Kollektivvertrag verbessert werden. Zusätzlich ist eine weitere Verbesserung durch eine Betriebsvereinbarung auch noch möglich. Abhängig vom Kollektivvertrag und der Art der Einstellung werden die Urlaubansprüche entweder am Eintrittdatum, oder immer zum 1.1 eines Jahres wieder aufgefüllt. Wenn man noch kein ganzes Jahr im Unternehmen tätig ist, dann wird der Urlaubsansprch aliquot berechnet. Für jedes Monat sind es 2 Tage.

Also bedeutet das in Österreich, dass alle die selben gesetzlichen Urlaubsansprüche innerhalb ihrer Art der Einstellung haben (hier wird zum Beispiel zwischen Arbeitern, Angestellte und Beamten usw unterschieden, kann aber in vielen Punkten die selbe Regelung sein), dieses Minimum kann aber durch Kollektivverträge und/oder Betriebsvereinbarungen verbessert werden.
 
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Ja beides geht ...es gibt keinen Default Wert??? Weil im ernst...zum planen des Urlaubs der MA ist es doch total beknackt, wenn man das Eintrittsdatum zum auffüllen des verbleibenden Urlaubsanspruchs nimmt. UND ich habe etliche Firmen gehabt die eben die beknackte Version haben...das kann die GL doch nicht absichtlich so gewollt haben...oder sehe ich da einen versteckten Nutzen nicht?
 
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Nein, es gibt grundsätzlich keinen Default Wert. Grössere Unternehmen handhaben, dass ganze so, dass sie versuchen eine Regelung mit der Belegschaft zu schliessen, bei der alle ihren Urlabsanspruch am 01.01 zugewiesen bekommen. Damit das ab möglich ist, gibt es Vereinbarungen im Sinne des Arbeitnehmers:
zum Beispiel wird dem Arbeitnehmer angeboten, dass er zum Beispiel wenn er vor dem 01.07 ins untenehmen eintritt für dieses Jahr den vollen Urlabusanspruch bekommt - also 25 Urlaubstage, dafür aber im nächsten Jahr ab dem 01.01 sein Urlaubsanspruch beginnt. Es gibt da die unterschiedlichsten Regelungen. Wenn es soetwas jedoch nicht gibt, bekommt der Mitarbeiter mit seinem Eintrittdatums seine Ansprüche zugewiesen.
 
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Nein, es gibt grundsätzlich keinen Default Wert. Grössere Unternehmen handhaben, dass ganze so, dass sie versuchen eine Regelung mit der Belegschaft zu schliessen, bei der alle ihren Urlabsanspruch am 01.01 zugewiesen bekommen. Damit das ab möglich ist, gibt es Vereinbarungen im Sinne des Arbeitnehmers:
zum Beispiel wird dem Arbeitnehmer angeboten, dass er zum Beispiel wenn er vor dem 01.07 ins untenehmen eintritt für dieses Jahr den vollen Urlabusanspruch bekommt - also 25 Urlaubstage, dafür aber im nächsten Jahr ab dem 01.01 sein Urlaubsanspruch beginnt. Es gibt da die unterschiedlichsten Regelungen. Wenn es soetwas jedoch nicht gibt, bekommt der Mitarbeiter mit seinem Eintrittdatums seine Ansprüche zugewiesen.
Also ist das ohne Regelung der Defaultwert...

Wegen solcher Erfindungen habe ich überhaupt erst diesen Job, herrlich. Kein Mensch käme damit ohne Zeiterfassungssoftware klar.
 
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Meine Fresse, würde ich gerne meinen Tagesvorrat an Karma für euren interessanten Austausch verteilen. Nun gut. So spamme ich halt. ;)

Keep up the good work. :headbang:
raccoon-wbg.jpg
 
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Ich habe viele schöne Anekdoten aus der Welt der Zeiterfassung Raccooooon.
Ich weiß du willst mehr davon..... *_*

Wusstest du das die Vergütung Urlaubstage im IG-Metall Tarif über den Durchschnitt der Vergangenen 13 Wochen die jeweils vor dem betrachteten Urlaubstag liegen ermittelt wird?
So das eben die Überstunden auch im Urlaub anfallen....
 
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