Bannbaladin und die Gesetze

Hesha

Godfather of Hartwurst
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Darf man den Bannbaladin auf weltliche Würdenträger anwenden? Vor Gericht wohl eher nicht, weil dort Antimagier oder Praioten abhängen könnten, aber was ist im "Alltag"?
 
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Na dürfen wohl eher nicht. Die Frage ist ob man erwischt wird. Wenn ein Hellsichter nachträglich auf die Idee kommt nachzugucken kann er das jederzeit noch feststellen, aber wenn das Opfer nichts bemerkt und sonst auch keiner bemerkt dass das Opfer sich seltsam verhält kann man vielleicht damit durchkommen. Das machts aber nicht wirklich legal... ;)
 
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bei uns wird es immer so ausgespielt dass das Opfer in jedem Fall nach Ende der Zauberdauer des Bannbaladins merkt dass es verzaubert wurde. Ist ja auch komisch wenn eine Palastwache, die eine Person überhaupt nicht kennt plötzlich glaubt, jene Person sein sein bester und engster Freund... Mit einem Erinnerung verlasse dich sieht es danach natürlich wieder ganz anders aus...
Übrigens: Das Verb zu Bannbaladin heißt "bannbaladieren"
 
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Das hängt sehr stark von den übrig bleibenden TAP* ab. Wenn nur 3 übrig bleiben fällt es wahrscheinlich überhaupt nicht auf, weil auch der Zauber keine durchschlagende Wirkung hat. Die Rothaarige ist einem halt irgendwie doch sympathisch. Oder war es. (Da Beherrscher meist hohes CH haben, dürfte es im Normalfall durchaus "Nachwehen" geben).

Bleiben ohne Einsatz geeigneter SpoMods 12 Tap* übrig, dann wird es allerdings für Leute mit KL>11 verdächtig, warum sie eben dem Rotschopf jeden Wunsch von den Lippen abgelesen haben... bei entsprechender Magiekunde oder Aberglaube dürften sie da schnell eine zutreffende oder abstruse Theorie bilden (in deren Mittelpunkt sich der Rotschopf befindet).

Mit den entsprechenden SpoMod's hingegen kann auch ein durchschlagender Bannbaladin "unbemerkt" bleiben. Man schiebt es auf eine plötzliche Anwandlung von Milde, oder die arme Rothaarige vor dem Richtertisch erinnerte einen an die rothaarige süsse Nachbarstochter, die man so mochte... (gemeinsame Erinnerungen) Das Menschliche Hirn sucht sich schon Gründe, warum man sich nicht geirrt haben kann...
 
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Mhmm... ich würde es fast umgekehrt sehen, hat man nämlich mehr ZfP* als das Opfer KL, hat dieses keine Chance den Zauber zu durchschauen...
 
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Während dem Zauber vielleicht. Die Frage ist nur ob es jemandem hinterher nicht trotzdem komisch vorkommt. Oder einem Unbeteiligten.
Wenn die Wirkungsdauer vorbei ist beeinflusst mich der Zauber ja nicht mehr, und dann könnte ich mich schon wundern warum ich gerade etwas völlig dämliches getan habe.
 
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"Dem Opfer wird nach dem Zauber eventuell klar, dass es verzaubert worden ist (eine KL-Probe pro SR erlaubt, wobei es höchstens KL-ZfP* Versuche hat)." (Seite 27, LC)

Einspruch, Euer Ehren! ;)
 
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Hm okay *g*
Trotzdem würd ich mich nicht drauf verlassen dass es dem Opfer nicht auffällt weil wichtigere Personen in ihrem Gefolge meistens einen Rattenschwanz an Leuten hinter sich her ziehen denen merkwürdiges Verhalten durchaus merkwürdig vorkommen kann.
Und, naja, nur dass man es kann heißt immernoch nicht dass man es darf. Darum gings doch, oder? Ich würd behaupten nein. ;)
 
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Die "Legalität" der Anwendung ist wahrscheinlich unklar. Zauberei wird gemäß Codex Albyricus an ihren Folgen gemessen. Da es beim Bannbaladin mehr um Einfluß als Herrschaft geht (man findet den Zauberer ganz toll, hat aber trotzdem seinen "freien" Willen) ist das sicher eine massive Grauzone und ncit zwangsweise illegal.
Im Regelfall würde ich sagen, der weltliche Würdenträger hält es für verboten, mit den entsprechenden Konsequenzen...
 
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Was nun, wenn der weltliche Würdenträger Dreck am Stecken hat und man ihn "unter Freunden" zu einem Geständnis bewegen möchte?
 
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Dann wird er es vielleicht unter Freunden gestehen und mit Glück vergessen, warum er es getan hat und mit sehr viel Glück (und der Spomod), daß er es getan hat... Legal wird es deswegen immer noch nicht.
 
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Also soweit ich weiß sind Beherrschungs- und Einflusszauber die (ohne Notwehr) auf unfreiwillige Ziele gewirkt werden generell illegal. Auch als Verhörmethode. Für sowas hat man im Zweifelsfall sowieso immer wieder gerne die Praioten :D
Wenn ein Magier hochoffiziell (also mit Erlaubnis "von oben") einen Respondami zu Verhörzwecken zaubert kann das anders aussehen, aber generell darf man nicht einfach rumlaufen und Leute beherrschen/beeinflussen. Egal wen. Nur bei einem Bettler wird es wohl weniger Leute jucken als beim Bürgermeister. ;)
 
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Da es beim Bannbaladin mehr um Einfluß als Herrschaft geht (man findet den Zauberer ganz toll, hat aber trotzdem seinen "freien" Willen) ist das sicher eine massive Grauzone und ncit zwangsweise illegal.

Wo ist das denn Grauzone?
Bei einer solchen direkten Beeinflussung des freien Willens nicht durch äußere Umstände (Geld, Drohung), sondern des Willens selbst, kann man nicht mehr vom Vorhandensein eines Freien Willens sprechen.
Das geht beim Bannbaladin ja sogar bis zur Treue bin in den Tod.
 
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Mit der Begründung müsste man auch die Liebe verbieten...
 
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Wenn sie auch willentlich für ASP gegen jemanden eingesetzt werden könnte (im Sinne eines REVERSALIS HORRIPHOBUS beispielsweise) und der Betroffene dann NICHTS tun könnte, was gegen die Liebe spräche, dann würde man sie noch immer nicht verbieten können, aber der vom Betroffenen nicht gewollte Einsatz gegen ihn wäre strafbar im Sinne des CA. :]
 
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Es gibt genug Frauen (und Männer) die bewusst die Gefühle und Handlungen anderer manipulieren (können)... und der Bannbaladin ist nichts anderes als eine krasse Steigerung so einer Fähigkeit... und Meisterhandwerk Betören/Überzeugen ("Ich bin ein Wildschwein, ich bin ein Wildschwein." ist ja auch nich verboten... :D
 
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Es gibt genug Frauen (und Männer) die bewusst die Gefühle und Handlungen anderer manipulieren (können)... und der Bannbaladin ist nichts anderes als eine krasse Steigerung so einer Fähigkeit...

So krass, dass man sich während der Wirkungsdauer nicht dagegen wehren kann.
Bei allen anderen Sachen schon.

Der Unterschied ist gewaltig.
 
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Es ist nicht so universell einsetzbar, aber wenn man jemanden erstmal im Sack hat, ist der Unterschied gering... ich weiß ja nicht, was Du für Frauen kennst... :p
 
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