D&D 5e Ausknocken VS Töten

LeonShadoo

Gott
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20. Februar 2014
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Wie regelt ihr das wenn eure Heldengruppe gegen eine Bande von sagen wir Goblins antritt und diese an einem der Goblins genug Schaden anrichtet um seine HP auf 0 zu reduzieren; ist der Goblin dann automatisch tot oder nur bewusstlos?

Müssen die Spieler explizit sagen wenn sie das jeweils andere tun wollen?

Also wenn der Standard Bewusstlosigkeit ist lieber nochmal nachstechen sonst fallen sie einem gleich innen Rücken und umgekehrt wenn der Standard Töten ist man aber eigentlich lieber noch Informationen möchte muss man dann ankündigen das der nächste Schlag zum ausknocken dient? Und würde dieser dann eventuell zu schwach ausfallen um eins von beiden auszulösen?

Oder kann man gar Gegner ausknocken wenn sie noch ein gutes HP Polster haben?
 
In den Regeln steht es ja so, dass jemand, der auf 0 TP fällt, bewußtlos wird, es sei denn, der Schaden "unter 0" ist gleich oder höher seinem TP-Maximum. Dann stirbt derjenige. Das sollte so auch für NSC/Monster gelten. Der Angreifer kann allerdings - auch laut Regeln - wählen, den Gegner bei 0 TP nicht zu töten bzw weiteren Schaden verursachen, sondern einfach nur bewusstlos zu schlagen. Es liegt also bei den SC, ob sie Gegner gefangen nehmen wollen oder nicht.
 
Sie können es vor dem Angriff sagen oder nach dem Angriff.
Wenn sie nichts sagen kann es der Spielleiter, eventuell mit Rückfrage, entscheiden.
 
Also so wie das klingt müsste ich als GM ja dann nach einem Angriff sagen: Der Gegner hat jetzt keine hp mehr... wolltest du ihn mit dem schlag ausknocken oder töten?

Das ist doch blöde sowas muss man doch wohl vorher entscheiden so story technisch.

Ich habe auch mal auf der Seite gelesen und habe folgendes gefunden:

Most GMs have a monster die the instant it drops to 0 hit points, rather than having it fall unconscious and make death saving throws. Mighty villains and special nonplayer characters are common exceptions; the GM might have them fall unconscious and follow the same rules as player characters.

Müsste ich dann explizit sagen der Gegner ist in Ohnmacht gefallen? Da könnt ich ja gleich rausposaunen: Der hat wichtige Informationen verhört den mal!
 
Also, ich würde das so handhaben: wenn die Spieler es nicht explizit ansagen, gehe ich von tödlichen Angriffen aus. Wenn sie dann einen potentiellen Informanten getötet haben - Pech. Das lernt man auf die harte Tour. Wenn man mit dem Schwert oder einem anderen Mordinstrument auf jemanden einschlägt, muss man davon ausgehen, dass man den Gegner damit tötet. Es steht ja auch da: the attacker makes the choice the instant the damage is dealt. Das heißt, der SC muss es ansagen. Ich würde da als SL nicht nachfragen.EDIT: Die Spieler müssen aber wissen, dass es diese Option gibt.

Das mit den besonderen NSC würde ich so auffassen, dass ein Charakter, der von vornherein als besonders erkannt wird, entweder aufgrund seines Äußeren, seines Verhaltens oder weil die SC ihn als Oberschurken schon die halbe Kampagne lang jagen, dem SL die Entscheidung eröffnet, dass der nicht gleich tot ist, wenn er auf 0 TP fällt. Wenn "generischer Schwertkämpfer Nr. 6" zufällig eine wichtige Info hat o.ä. ist es halt Pech. Aber wenn die SC erkennen, dass sie es mit dem Orkanführer oder dem einzigen Kämpfer in Plattenrüstung zu tun haben oder mit dem Magier zwischen seinen kämpfenden Gefolgsleuten, dann kann man diesen Gestalten zugestehen, dass sie nicht sofort tot sind. Aber die Info, dass jemand bewußtlos und nicht tot ist, würde ich den SC nur auf Nachfrage, wenn sie die Gegner untersuchen, geben. Und es spricht auch nichts dagegen, hin und wieder einen unwichtigen NSC bewußtlos werden zu lassen, um eben die Idee, die Bewußtlosen sind wichtige NSC, gar nicht erst aufkommen zu lassen. Wenn der letzte Schlag nur ein oder zwei Punkte Schaden gemacht hat, wäre das für mich sogar unrealistisch, wenn der Gegner sofort tot wäre.
 
Also wir handeln das - 3.5 mit Hausregeln mit dem Grundsatz "Was für die Charaktere gilt, gilt auch für die Gegner." - so: Ab 0 TP wird man kampfunfähig bzw. bewußtlos, von -1 bis -9 ist man sterbend, also auf der Schwelle des Todes, bei -10TP ist man tot. Ein sterbender Charakter kann durch Heilzauber oder einen guten Heilkundewurf stabilisiert werden. Der Einfachheit halber spielen wir das so, daß wenn sich niemand um einen sterbenden Charakter oder Gegner/Kreatur kümmert, stirbt diese und ist tot.
Kloppt sich z.B. die Gruppe mit einem Haufen Goblins werden auch diejenigen sterben welche "nur" auf -1 bis -9 TP gebracht worden sind, eben weil sich neimadn darum kümmert und diese versorgt. Wollen sie jetzt aber doch einen Gefangen nehmen, dann kann man auf einen der noch nicht tot als sterbend ist - Heilkundewurf als "medizinische Diagnose" - via Heilzauber oder Heilkundeprobe stabilisieren um ihn dann später zu verhören.

Alternativ kann man - weiß jetzt nicht wie das bei 5e geregelt ist - auch "nicht tödlichen Schaden" anrichten, z.B. mit der flachen Seite des Schwertes zuschlagen, welche den Gegner letztendlich bewußtlos machen kann. Hierzu gibt es einen Maöus von -4 auf Angriffswürfe. Ist der nicht tödliche Schaden gleich den aktuellen TP ist man wankend, d.h. man kann pro Runde entweder eine Standdardaktion oder eine Bewegungsaktion ausführen. Übersteigt der erlittene nichttödliche Schaden den momentanen TP wird man bewußtlos.
 
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