Arkaner Hintergrund Wunder und Sünden

Wirrkopf

Titan
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26. Mai 2006
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Hallo zusammen,

Wunderwirker die gegen den Moralkodex Ihres Glaubens Verstoßen verlieren bekanntlich Ihre Kräfte. Welche Aufgaben kann man dem SC auferlegen, diese wiederzuerlangen?
In welchem Umfang sollten diese sein?

Ist das eine Spielabend füllende Queste oder reicht es zum Beichtvater zu laufen und aufrichtig zu bereuen?

Einerseits möchte ich es einem Sünder nicht zu leicht machen. Andererseits möchte ich einen Charakter, der gegen seine Glaubensgrundsätze verstoßen hat auch nicht mit einem zu großen Spotlight belohnen.
 
Leichte Sünden geben für eine Woche -2 auf alle Glaubensproben. Nach einer Schweren Sünde verliert der Priester für eine Woche seine gesamte magische Macht, wozu etwa auch Talente wie Adept, Auserwählter und (Un)Heiliger Krieger gehören.
Das ist eigentlich schon deren Strafe. Je nach Gottheit kann man für diese Zeit natürlich noch "Ausprägungen" auferlegen, etwa nackt und ohne Waffen einen Bären töten, mehr als die Hälfte des Vermögens/Einkünfte den Bedürftigen spenden, jeden Gegner zuerst zu einem Duell herausfordern, an der Heiligen Quelle meditieren und fasten, jeden Kranken kostenlos heilen oder eben schlicht beichten. Diese sind aber nur als Fluff, weniger als Strafe zu verstehen, denn um die eine Woche Verlust ihrer Macht kommen sie nicht herum, so oder so.

Erst bei einer Todsünde holt man die richtigen Prüfungen heraus: Eine Geas, die Heimsuchung durch Furien, Verbannung in die Unterwelt, eine Queste usw. Diese sollten eigene kleine Abenteuer sein, die in 1-2 Abenden abgehandelt sind und die unseren Sünder wirklich PRÜFEN.

Belohnt man sie durch einen solches "Spotlight"? Nein, denn dies gehört nun einmal zu einem Priester oder Paladin. Sie müssen ständig in Versuchung geführt werden und die Buße gehört eben dazu.

Als Richtlinie sollte der SL den Priester in einer längeren Kampagne solchen (ernsthaften) Prüfungen unterwerfen, wenn...
  • sie einmal im Leben/Kampagne eine Todsünde begehen oder ihrem Gott abschwören
  • sie zweimal oder mehr in einem Jahr eine Schwere Sünde begehen
  • sie dreimal oder mehr in einem Monat eine Leichte Sünde begehen
Der SL sollte es dem Priester nicht auf Krampf reinwürgen. Sündigen tun sie schnell genug, man muss nur aufpassen und die Situation für ein Dilemma ausnützen, wenn sie sich ergibt.
 
Wie ist es, wenn der Charakter die Sünde nicht willentlich begangen hat?

Gelten hier mildernde Umstände nach dem Prinzip "Herr vergib mir, denn ich wusste nicht, was ich tat" ?

Oder gilt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? "

Konkret geht es um einen Flächenschlag, der einen Zivilisten getroffen hat. Der Kollateralschaden war aber für den Charakter nicht zu sehen (Wahrnehmungswurf nicht geschafft).
 
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Generell ist eine Sünde eine Sünde, unfreiwillig begangen oder nicht. Der Priester nahm ja billigend in Kauf, dass der Flächenschlag uU Kollateralschäden verursacht. Er hätte ja auch anders handeln können, um eben potentiell keine Unschuldigen zu gefährden.

Es liegt ganz in der Persönlichkeit der Gottheit bzw. in der Auslegung der lokalen Tempel ob mildernde Umstände gelten oder nicht. Wie gesagt, bei einer Leichten oder Schweren Sünde gilt die Strafe 1 Woche, so oder so. Nur bei einer Todsünde kann man drüber reden ob sie ein bisschen weniger "tödlich" wird. Aber das liegt alles im Ermessen des SL.
 
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