Schattenjäger Amazons merkwürdige Preisgestaltung

AW: Amazons merkwürdige Preisgestaltung

Hmm gilt nicht, daß du in deine AGBs reinschreiben kannst was du willst, wenn es geltendem Recht widerspricht ist es nichtig?

Gruß

Marduk

Welche Bestimmungen in einer AGB nicht zuungunsten des Kunden vom Gesetz abweichen duerfen, sind ziemlich klar geregelt. Es geht da meist um Lieferung und Garantie, Gefahruebernahme und Ruecktrittsbestimmungen.

Dieses Verfahren von Amazon dagegen scheint mir vollkommen rechtens. Prompt faellt mir kein Paragraph ein, der so etwas verbietet, zumal es auch zum Vorteil des Kunden ist.
Ansonsten waere es nur sehr sehr schwer moeglich, eine Bestellung zu stornieren.
 
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Das stimmt, aber für mich als Laien ließt sich die AGB nun so, daß Amazon durchaus so verfahren könnte, daß sie eine Bestellung annehmen und dann erst bei Versendung der Ware, den Preis festlegen können. So das der Preis sowohl nach oben und nach unten abweichen kann.
Praktisch ausgedrückt, man bestellt einen Artikel zum Preis X und der Preis ist bei Vertragsschluß (also Zeitpunkt der Versendung) X+20. Und der Kunde erfährt den Preis von X+20 erst, wenn sie ihm diesen Preis in Rechung stellen und sein Konto belasten.

Es geht mir nicht darum, daß sie Preise ändern können bis es zum Vertragsabschluß kommt, sondern das der Kunde erst zum Zeitpunkt der in Rechungstellung über den entgültigen Preis in Kenntniss gesetzt wird.
 
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Das stimmt, aber für mich als Laien ließt sich die AGB nun so, daß Amazon durchaus so verfahren könnte, daß sie eine Bestellung annehmen und dann erst bei Versendung der Ware, den Preis festlegen können. So das der Preis sowohl nach oben und nach unten abweichen kann.
Praktisch ausgedrückt, man bestellt einen Artikel zum Preis X und der Preis ist bei Vertragsschluß (also Zeitpunkt der Versendung) X+20. Und der Kunde erfährt den Preis von X+20 erst, wenn sie ihm diesen Preis in Rechung stellen und sein Konto belasten.

Es geht mir nicht darum, daß sie Preise ändern können bis es zum Vertragsabschluß kommt, sondern das der Kunde erst zum Zeitpunkt der in Rechungstellung über den entgültigen Preis in Kenntniss gesetzt wird.

In dem Fall einfach die Ware zurueckschicken. Du kannst eh bei Internetgeschaeften innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gruenden die Ware zurueckschicken und den Kaufpreis zurueckfordern.
Natuerlich muss die Ware unbeschaedigt sein. Die Frist beginnt uebrigens erst, nachdem man eine Belehrung erhalten hat. Die steht bei Amazon sicher irgendwo in den AGBs.
 
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Mit dem Versand der Ware nimmt Amazon lediglich den Kaufvertrag an, in dem sie sich mit Deinem Angebot (und damit dem Kaufpreis zur Bestellung) einverstanden erklären und die Ware an Dich übergeben. Abgeschlossen ist der Vertrag erst mit der Bezahlung der Ware.

Ein gewöhnlicher Kauf besteht eigentlich immer aus dem Angebot des Käufers und der Annahme des Angebots durch den Verkäufer. Und nicht umgekehrt. Auch wenn Du im Supermarkt ein Stück Butter für 1,99 kaufst, bietest Du dem Kassierer rechtlich gesehen an, das Stück für 1,99 zu kaufen. Der willigt ein, gibt Dir die Butter und Du zahlst den vereinbarten Kaufpreis.

Der Verkäufer könnte höchstens sagen, er wolle jetzt aber 2,99 dafür, weil ihm Dein Angebot zu niedrig ist. Dann liegt es bei Dir, ob Du die 2,99 zahlst oder auf die Butter verzichtest. Somit käme kein Vertrag zustande.

Ebenso ist es auch bei Amazon. DU bietest denen an, etwas zu kaufen und DIE nehmen Dein Angebot an.

Eine Bestellbestätigung als verbindlichen Kaufvertrag zu erklären ginge eh nicht. Denn im Falle der Unfähigkeit zu liefern läge ja schon ein Vertragsbruch vor.
 
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In dem Fall einfach die Ware zurueckschicken. Du kannst eh bei Internetgeschaeften innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gruenden die Ware zurueckschicken und den Kaufpreis zurueckfordern.
Natuerlich muss die Ware unbeschaedigt sein. Die Frist beginnt uebrigens erst, nachdem man eine Belehrung erhalten hat. Die steht bei Amazon sicher irgendwo in den AGBs.
Ich weiß, daß ich es zurück schicken kann, aber kann man seine AGBs wirklich so gestalten, daß der Kunde auf gut Deutsch die Katze im Sack kauft? Darf man wirklich bis zur Übergabe der Ware, den Preis "geheim halten"?
Ich rede von geheimhalten, weil der entgültige Preis ja erst auf der Rechnung steht, die der Ware beiliegt. Und es geht wirklich nur um den Fall, daß die Preisänderung vorher dem Kunden nicht angekündigt wird.
 
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Der Verkäufer könnte höchstens sagen, er wolle jetzt aber 2,99 dafür, weil ihm Dein Angebot zu niedrig ist.

Ergänzung: In jenem Falle würde er sich aber des Verstoßes gegen die Auszeichnungspflicht schuldig machen. Das deutsche Recht ziehlt insgesamt stets darauf ab, den unbedarften (= doofen, aber netten) Käufer dem Kaufmann (= einem miesen, hinterhältigen, pfennigfuchsenden Halsabschneider) gegenüber zu schützen.

So ist die Latte der Pflichten für Kaufleute ziemlich lang. Und existiert für Privatpersonen, die keine Kaufleute sind, so gut wie gar nicht.
 
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Eva, nein das geht nicht. Die einzige Mögichkeit wäre es, den "falschen" Preis auf einen Irrtum zurückzuführen. Das kann immer mal passieren. Und ist mir auch schon passiert. Aber nicht bei Amazon. Da stand statt der ausgezeichneten 4,99 plötzlich 7,99 auf der Rechnung. Dies lag aber nicht an einer Preisänderung sondern an einer falschen Auszeichnung. In dem Falle hätte ich den Artikel einfach zurückschicken können. Aber wenn jemand soetwas systematisch macht (und das wird Amazon ganz sicher nicht), dann ginge das wohl in Richtung Betrug und wäre juristisch verfolgbar. Aber AGB so zu gestalten, das dem Verkäufer letztendlich eine totale Freiheit bei der Preisgestaltung vorliegt, ginge (ohne betrügerische Absichten) auf keinen Fall.
 
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Ich weiß, daß ich es zurück schicken kann, aber kann man seine AGBs wirklich so gestalten, daß der Kunde auf gut Deutsch die Katze im Sack kauft? Darf man wirklich bis zur Übergabe der Ware, den Preis "geheim halten"?
Ich rede von geheimhalten, weil der entgültige Preis ja erst auf der Rechnung steht, die der Ware beiliegt. Und es geht wirklich nur um den Fall, daß die Preisänderung vorher dem Kunden nicht angekündigt wird.

Man kann in seine AGBs reinschreiben, dass man auch Blut statt Geld nimmt. Ist halt bloss nichtig.
Amazon reizt seine AGBs jedenfalls nicht voll aus.

Der endgueltige Preis steht auch schon bei der Bestellung nach Versand. Da ist ja noch immer ein Zeitfenster und da kannst Du auch den endgueltigen Preis einsehen.

Es gibt Faelle, da bekamen Leute einfach Ware, die sie nie bestellt hatten, zugeschickt.
Weil sie sie aber geoeffnet und benutzt haben, mussten sie sie dann auch kaufen und da hat das Gericht dem Verkaeufer Recht gegeben.
 
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Es gibt Faelle, da bekamen Leute einfach Ware, die sie nie bestellt hatten, zugeschickt. Weil sie sie aber geoeffnet und benutzt haben, mussten sie sie dann auch kaufen und da hat das Gericht dem Verkaeufer Recht gegeben.

Diese Leute saßen dem – übrigens höchst verbreiteten – Rechtsirrtum auf, man dürfe ungefragt zugesendete Ware behalten. Gibt übrigens einige sehr gute Lexika über juristische Irrrtümer dieser und anderer Art.

Hier ein paar meiner Lieblings-Irrtümer:

Populäre Rechtsirrtümer


Um das mal klarzustellen: Für Garderobe wird doch gehaftet, dafür haften Eltern für Kinder trotz Hinweisschild nicht immer, und der Rechtsweg ist natürlich nicht ausgeschlossen. Ein neues Lexikon klärt wieder über die gängigsten Rechtsirrtümer auf.

Nach dem großen Erfolg seines Bestsellers "Lexikon der Rechtsirrtümer" räumt Ralf Höckers "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer" mit 100 weiteren juristischen Legenden auf. Höcker deckt unter anderem auf, wie Verbraucher tagtäglich getäuscht und um ihr Recht gebracht werden und erklärt, wie die Rechtslage wirklich ist.



Badetücher-Reservierung
Kann man mit Badetüchern Liegestühle blockieren, mit Sandburgen Strandplätze belegen und mit Jacken Barhocker reservieren? Höcker: "Die Engländer haben Recht mit ihrer Kritik an uns Deutschen. Badetücher allein geben kein Besitzrecht - weder nach deutschem noch nach spanischem Recht. Man darf sie also wegnehmen und sich hinlegen, wenn der Platz frei wird. Für Jacken auf Barhockern gilt das gleiche. Und an fremden Stranden sollten wir uns nicht in Sandburgen eingraben, als erwarteten wir mal wieder die Landung der Alliierten. Das macht keinen guten Eindruck und gibt sicher keinen Anspruch auf den Strandplatz."



Untervermietung verboten?
"Dass man den Vermieter immer um Erlaubnis fragen muss, wenn man untervermieten will, ist ein Märchen. Wer ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat, darf dies grundsätzlich tun. Ein berechtigtes Interesse liegt schon vor, wenn man den Lebensgefährten aufnehmen will oder man plötzlich weniger Geld zur Verfügung hat. Selbst die Aufnahme zahlungsunfähiger Untermieter kann dem Vermieter dann zuzumuten sein."

Zweitschlüssel für Vermieter?
"Vermieter wissen meist gar nicht, dass sie keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel zur Mietwohnung haben. Doch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch gegenüber Vermietern!"

Wände weiß streichen?
"Man muss die Wand nach dem Auszug nicht unbedingt weiß streichen. Auch andere gedeckte Farben sind zulässig. Ein Vermieter musste z.B. zähneknirschend eine hellblau-marmorierte Tapete hinnehmen. Auch ein dezentes Rosa im Bad hätte er möglicherweise akzeptieren müssen. Violett, Schwarz oder Dunkelrot dagegen sicher nicht."

Ist Sex in der Ehe eine freiwillige Angelegenheit?
"Vielen ist dies nicht bekannt: Das Gesetz geht von einer Beischlafpflicht unter Eheleuten aus. Dieser Anspruch lässt sich allerdings nicht zwangsvollstrecken. Der Gerichtsvollzieher kann den Job schließlich nicht selbst erledigen."



Verliert man seine Gewährleistungsansprüche, wenn man die Originalverpackung wegwirft?
"Defekte Ware kann man auch ohne Originalverpackung reklamieren. Verkäufer, die etwas anderes erzählen, versuchen nur, sich vor der Reklamation zu drücken.

Verliert man seine Gewährleistungsansprüche, wenn man Elektrogeräte aufschraubt?

"Wer defekte Elektrogeräte aufschraubt, um nachzusehen, weshalb sie kaputt sind, hat später oft Schwierigkeiten bei der Reklamation. Viele Verkäufer behaupten, dass durch solche Reparaturversuche die Gewährleistungsansprüche verloren gehen. Sie irren jedoch. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer hieb- und stichfest beweisen, dass der Käufer das Gerät selbst kaputt gemacht hat. Dass es einmal aufgeschraubt wurde, ist noch lange kein Beweis."

Keine Haftung für Verschleißteile?
"Dass für Verschleißteile angeblich nicht gehaftet wird, ist eine beliebte Verkäuferausrede. Auch defekte Verschleißteile können natürlich reklamiert werden. Wenn eine Glühbirne schon nach 10 Minuten Betrieb kaputt geht, war sie vermutlich defekt. Der Verkäufer muss sie dann gegen eine neue Birne eintauschen."

Parklücken blockieren zulässig?
"Das Blockieren von Parklücken durch Fußgänger ist eine verbreitete Unsitte. Der Autofahrer, der eine Parklücke als erster erreicht, darf sie benutzen, egal, ob sie von einem Fußgänger frei gehalten wird oder nicht. Ein Gericht hat es in einem solchen Fall sogar für zulässig erklärt, langsam und vorsichtig in die Parklücke hinein zu fahren, um so den Blockierer zu vertreiben. Natürlich darf der Fußgänger dabei nicht verletzt werden."



Man muss immer das erste Taxi in der Schlange nehmen
"Viele Taxifahrer wollen ihre Kunden glauben machen, dass man immer das erste Taxi in der Schlange am Taxistand nehmen muss. Tatsächlich haben die Kunden jedoch die freie Auswahl. Wenn ihnen das verdreckte Rauchertaxi ganz vorne nicht gefällt, dürfen sie sich ohne weiteres ein beliebiges Taxi aus der Mitte aussuchen. Es muss sie mitnehmen."

Gelten Gutscheine nur für den, auf den sie ausgestellt sind?

"Dass Gutscheine immer nur für den gelten, auf den sie ausgestellt sind, ist eine beliebte Ausrede der Gutscheinaussteller. Wer keine Lust hat, seinen Geschenkgutschein für einen Besuch im Nagelstudio einzulösen, kann ihn weiterverschenken. Das Nagelstudio muss jeden bedienen, der ihn vorlegt. Der Gutschein gilt also nicht nur für den, der darin namentlich genannt ist."

Gutscheine statt Gewährleistung?
"Verkäufer, die ein reklamiertes Produkt nicht reparieren oder gegen Neuware umtauschen wollen, bieten häufig einen Gutschein als Ersatz an. Kein Käufer muss sich auf diese beliebte Masche einlassen, wenn er innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren berechtigten Grund zur Reklamation hat."

Müssen Eltern die Schulden ihrer Kinder bezahlen?
"Unwissende Eltern werden von Banken oder Mobilfunkunternehmen oft zur Kasse gebeten, wenn der Nachwuchs sein überzogenes Konto oder seine Handyrechnung nicht mehr ausgleichen kann. Zu Unrecht! Eltern müssen nicht für die Schulden ihrer Kinder aufkommen. Und wenn sie den Kredit- oder Handyverträgen ihres minderjährigen Nachwuchses noch nicht einmal zugestimmt haben, können die Banken und Telefongesellschaften selbst von den Kindern kein Geld verlangen. Sie bleiben dann auf den offenen Rechnungen sitzen."
 
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Ach ja, UND natürlich:

GEZ-Mitarbeiter dürfen gegen den Willen der Bewohner keine Wohnung betreten.
Wenn der GEZ Hinweise dafür vorliegen, dass jemand ein nicht angemeldetes Fernseh- oder Radiogerät besitzt, hat die jeweilige Landesrundfunkanstalt einen Auskunftsanspruch gegen den Betreffenden und gegen alle weiteren Personen, die mit ihm zusammenleben. Die Auskunft kann durch Zwangsgelder erzwungen werden.

Niemand muss einen Gegenstand kaufen, dessen Verpackung er aufgerissen hat. Ein Kunde muss nur für den Schaden aufkommen, den er beim Öffnen einer Verpackung verursacht. Wenn Lebensmittel ausgepackt werden und sich die Ware danach nicht weiter verkaufen lässt, muss der Kunde den Warenwert ersetzen.

Man kann auch ohne Kassenbon reklamieren!
Ein Kassennbon ist nicht nötig, wenn andere Beweise für den Kauf bei einem bestimmten Händler vorliegen. Wer im Geschäft Ware kauft, kann sie noch bis zu zwei Jahre nach dem Kauf zurückbringen, wenn sie mangelhaft ist. Als Beweis für einen Kauf kann beispielweise eine Aussage eines Zeugen dienen, welcher beim Einkauf anwesend war. Wer mit EC- oder Kreditkarte zahlt, kann auch mit einerm Kontoauszug den Kauf nachweisen.

Und wohl der verbreitetste Irrtum von allen:

Das Delikt der "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht!!! Beamte sind Menschen wie jeder andere auch, deshalb macht es juristisch keinen Unterschied, ob man einen Beamten oder jemand anderes beleidigt.
 
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Naja, durch das Fernabsatzgesetz ist man eigentlich halbwegs auf der sicheren Seite. Allerdings darf ein Verkäufer bei Rücksendung Anspruch auf Wertminderung erheben. Z.B. wenn die Ware deutliche Gebrauchsspuren aufweist. Ausserdem ist der Händler nicht verpflichtet, Dir überhaupt etwas zu verkaufen. Norsk IT zum Beispiel setzt zurückgesandte Artikel für den Kunden auf eine Sperrliste, so das der Kunde diesen Artikel nicht noch einmal bestellen kann.

Offtopic:
In meinem ehemaligen Studentenwohnheim hatte die GEZ sogar ein rechtswirksames Hausverbot. Man forderte uns auf, die Mitarbeiter mit dem Hinweis auf das Hausverbot umgehends vom Grundstück zu verweisen, zum Heimrat zu schicken oder im Falle von Aufdringlichkeit sofort die Polizei zu rufen.
 
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laut amazon sind nun 2 exemplare zum preis von jeweils 14,95 auf dem weg zu mir
 
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Ich klinke mich jetzt einfach mal hier ein und verkünde:

Amazon hat mir soeben (komischerweise ohne Versandbenachrichtigung) Dark Heresy zum Preis von 14.95€ geliefert. Es liegt neben mir und ich bin immer noch erstaunt.


EDIT: Im Webshop ist es aktuell für 34,56€ drin... das soll einer verstehen ^^
 
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Bei mir steht, dass es für den Versand vorbereitet wird für 14,95. Scheint also, wie bei allen anderen auch, zu klappen.
 
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für die folgenden bestellungen scheint der preis nun aber wieder geändert worden zu sein. Mir solls recht sein nun hab ich zwei zum preis von einem ;)
 
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Man muss immer das erste Taxi in der Schlange nehmen
"Viele Taxifahrer wollen ihre Kunden glauben machen, dass man immer das erste Taxi in der Schlange am Taxistand nehmen muss. Tatsächlich haben die Kunden jedoch die freie Auswahl. Wenn ihnen das verdreckte Rauchertaxi ganz vorne nicht gefällt, dürfen sie sich ohne weiteres ein beliebiges Taxi aus der Mitte aussuchen. Es muss sie mitnehmen."

Ist das nur ne unglückliche Formulierung, oder ist der Taxifahrer in der Mitte wirklich gezwungen, mich mitzunehmen?
 
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Ich tippe auf unglückliche Formulierung.
Kein Taxi ist gezwungen dich mitzunehmen, aber du musst auch nicht das erste in der Reihe nehmen.

Trotzdem würde ich das erste nehmen, wenn mich nicht wirklich ein dringender Grund davon abhält. Es hat ja einen bestimmten Grund, warum sich das eingebürgert hat.
 
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Also bei mir steht immernoch der 25.02. bis 03.03. als Lieferzeitraum und ansonsten habe ich keine Nachrichten erhalten.
 
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Wann hast Du denn bestellt? Ich hab am 8.2. geordert und es wurde gestern am 14. verschickt.
 
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Hat sich erledigt, ich hab jetzt auch eine Mail bekommen, daß meins verschickt wurde.
Der Preis entspricht übrigens auch dem Angebot von 14,95€. Und ist damit jetzt auch für Amazon verbindlich. :)
So wie die Post arbeitet, wird das Buch wohl Montag oder Dienstag bei mir ankommen.
 
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