Erbschaft unter Kainskindern

Madpoet

Der Variable Posten in der Nahrungskette
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Erbschaft unter Kainskindern

Wie wird eigendlich das Hab und Gut eines Vampirs aufgeteilt wenn er das zeitliche segnet … endgültig … ? Geht alles an dessen Child ? Kassiert der nächste aus dem selben Clan ab? oder direkte Blutsgeschwister ? Oder geht alles an den Prinzen der es neu verteilt ? Was zählt eine aus vorsorge getroffene Vereinbarung ?
Werden Offene Gefallen mit „Vererbt“ ?

Beispiel :
Ein Ahn hat einen Anchila (seinen Nachfahren) vor mehren Zeugen auf einem Treffen der lokalen Camarilla zum verwalter seiner Domäne in seiner Abwesenheit / Starre eingesetzt wird.
Unter seiner Kontrolle stehen 2 Ghoule, ein Nachtklub und eine sehr nützliche import/export Logistik Firma, sowie das Vermögen das er in knapp vier Jahunderten zusammengerafft hatte.
Mehre Kainskinder schuldeten ihm noch offene Gefallen und er selbst blieb dem Primogen eines anderen Clans in der Stadt eine großen gefallen offen für die Zustimmung zur Übername des Nachtklubs (sowie einiger ungenanter schweinerein gegen einen Claninteren Feind von denen auch nach seinem ableben besser niemand was mitkriegen sollte, zumindest zu Gunsten seines Abkömmlings nicht).

Jetzt erleidet er aber dummerweise einen Unfall mit einigen Holzleisten und drei Kanistern Benzin … und dankt ab … für immer.

Wer kassiert nun seine Besitztümer ?
Was is mit den Offen geblieben Gefallen ?
Was ist mit seinem ehemaligen Child ? ist der immer noch mit den Taten seines Erzeugers erpressbar ?

(ich gehe davon aus er gehörte zur Camarilla und einem demendsprechenden Clan)
 
AW: Erbschaft unter Kainskindern

Ich hab jetzt keine Ahnung, ob es sowas wie ein geregeltes Erbrecht unter Vampiren gibt, aber ich würde sagen, das hängt davon ab, wie mächtig bzw. angesehen der/die Ancilla ist. Die Ghule werden ihm vermutlich nicht davonlaufen. Die Import/Export-Firma könnte unter Umständen anfällig für Einflussnahme durch einen anderen Vampir nehmen - schließlich ist der verblichene Vampir mit aller Wahrscheinlichkeit nicht als Besitzer eingetragen. Jetzt hängt es davon ab, wie gut die Ancilla abgesichert ist, um die Firma zu halten.
Genausogut könnte die Ancilla aus dem Nachtclub gedrängt werden.

Das Vermögen dürfte relativ leicht zu halten sein. Immobilien kann die Ancilla leicht selbst belegen. Anders könnte es noch bei Bankkonten sein - die könnte ein entsprechend geschickter und dreister Konkurrent abgreifen.
In die andere Richtung könnten Probleme entstehen, wenn der Verblichene seine Konten gegen jeglichen Zugriff außer dem eigenen geschützt hat. Dann kommt unter Umständen nicht mal die Ancilla an das Geld.

Was die Gefallen angeht: Um ausstehende Schulden drückt sich vermutlich jeder Vampir, wenns geht. Von daher ist es gut möglich, dass sich die entsprechenden Schuldner auf den Verblichenen berufen und die Ancilla abblitzen lassen.
Die ausstehende Schuld des Verblichenen ist in diesem Fall eine andere Sache, weil ein Ancilla es sich im Normalfall nicht leisten kann, einen Erstgeborenen ans Bein zu pissen und sich da aus der Affäre ziehen zu wollen.

Wichtig bei alledem ist, dass die Ancilla jetzt nur noch vom Ruf ihres Erzeugers lebt, aber keine Rückendeckung mehr erwarten kann. Viele, vor allem ältere, Vampire dürften hier leichte Beute wittern. Hängt jetzt eben alles vom Einfluss der Ancilla ab, wie sie das regelt - und ob die lauernden Neider genug Respekt haben, um sich zurück zu halten.

Ist jetzt alles kein Patentrezept, bin selbst gespannt auf weitere Antworten.
 
AW: Erbschaft unter Kainskindern

Ich sehe eigentlich keinerlei 'verbindliches' Erbrecht zwischen Vampire.
Schon allein wegen der Gefahr.
Denn wenn dein Kind weiß, dass es alles bekommt, wenn du tot bist, es aber auch weiß, dass diese Situation auf natürlichem Weg nie eintritt, was wird es dann wahrscheinlich tun?! :D
 
AW: Erbschaft unter Kainskindern

Also ich sehe das ähnlich wie Goldfinger,

die "weltlichen Besitztümer" können leicht vom Ancilla übernommenwerden, aber die Gefahr eines Nebenbuhlers ist auch nicht zu unterschätzen.

Was die Sache mit den Gefallen angeht; die Gefallen die für den Ahn ausstanden sind definitiv nicht mehr einzulösen (denn niemand schuldet dem Ancilla was, wenn der Ahn sich darum bemüht hat), die Gefallen die der Ahn noch geschuldet hat sind imho noch gültig (was dem Ahn zu Gute kommt, ist auch für seinen Nachkommen nützlich).

Die Sache mit dem internen Feind:
Hat der Ancilla sich schon in den Zwist eingemischt oder war das ausschließlich was "privates" zwischen dem Ahn und seinem Feind? Falls es was privates war würde ich das als abgehakt ansehen, es sei den der Feind denkt sich "so, nr.1 ist aus dem Weg, nr.2 -> Ancilla"

Mfg
 
AW: Erbschaft unter Kainskindern

imho recht simpel: der ders sich unter den nagel reisst bekommts! :rolleyes:
 
AW: Erbschaft unter Kainskindern

die "Habe" des Verblichenen sollte er relativ schnell sichern können, Geld und Ghoule ganz oben. Wenn der Erzeuger wollte, das der Ancilla das auch im Falle seines Todes bekommt, dann wird er entsprechendes Vorbereitet haben für die Übernahme der Firmen/Immobilien usw.

Was die Gefallen angeht: Ich lach inplay jeden Ancilla aus, der zu mir kommt (ob ich Neugeborener oder Ahn bin ist egal) der mir sagt, das das was ich seinem Erzeuger schuldete, ich nun ihm schulde.
Wenn der Erzeuger zu seinen Lebzeiten nicht gesagt hat, das der Gefallen ab diesem Zeitpunkt an sein Child übergeht, dann ist der Gefallen verlustig, ganz simpel. Es sei denn, das wurde vorher bei Antritt des Gefallen von Schuldner und Gläubiger so ausgehandelt.
Gefallen sind wie Wechsel - als Gläubiger kann ich den Wechsel ohne Fragen eigendlich weitergeben, aber er wird ÜBERGEBEN und nicht auf weitere Personen ausgeweitet - wo würde das sonst auch hinführen :rolleyes:
"...und sollten alle vorhergenannten Personen auch tot sein, schulden Sie den großen Gefallen diesem seelenlosen Metallbolzen dort hinten..." :D
 
AW: Erbschaft unter Kainskindern

Ich sehe mit weltlichen Eigentum viele Probleme.

Die meisten Dinge wie Geld, Firmen und Grundstücke, usw müssen ja real irgendjemand gehören.
Da die wenigsten Vampire mit ihren realen Namen bei solchen Geschäften agieren, wird es natürlich schwer sowas legal zu vererben.

Die Frage die es also als erstes zu klären gilt, wie ist das Erbeigentum juristisch geregelt. Hat er alles auf einen Namen laufen oder auf mehreren. Ist das Eigentum überhaupt auf ihn zugelassen. Vielleicht ist ja auch ein Ghoul der legale Besitzer. Ist das Geld überhaupt auf Konten die man vererben kann. was bringt einem das Wissen das der Vampir 10.000.000 Euro in Goldbaren irgendwo in Transsylvanien vergraben hat! Was bringt einen die Kenntnis um ein Bankschließfach wenn man keinen Schlüssel dazu besitzt. Wenn die Konten auf anderen Namen liefen, wie will man in Erfahrung bringen unter welchen Namen diese liefen. es wird wohl kaum eine Datei auf dem PC liegen mit dem Titel "Meine Geheimkonten". Abgesehen davon das es Schwierigkeiten geben könnte einen Totenschein für den Ahn zu Organisieren oder eine Erbberchtigungskarte (heisst die so??). Überhaupt sind viele Öffnungszeiten von Wichtigen Einrichtungen (Banken, Behörden, usw) nicht grad Vampir freundlich.
Ich geb zu das öffentliche Zeug, das sind sicherlich lösbare Probleme, aber gerade sehr junge und unerfahrene Vampire könnten mit solchen Kram schon überfordert sein. Nicht jeder Vampire hat das gesamte Bankwesen/ Rathaus geghoult oder auch nur teile davon.

Was die Gefallen angeht würde ich auch sagen wenn keine Regel für den Todesfall getroffen wurde, gehen die verloren.

Ich glaube übrigens nicht das es eine einheitliche Vampir Erbregel gibt, ich denke eher das beim Todesfall ein Machtvakuum ensteht, was je nach Macht des Verstorbenen sich mehr oder weniger heftig äussert. Wahrscheinlich werden sich nach dem Tod diverse Vampire anmelden die Ansprüche auf dinge wie Einflusssphären, oder Domäne anmelden.


In den Vampire Regeln steht ja ein bisschen was dazu. Wenn ein Prinz stirbt geht sein Amt ja auch nicht an seine Nachfahren über, sondern wird Neubesetzt.
Ich denke so etwas ähnliches wird es auch hier geben. je nachdem wer das sagen in dieser Stadt, wird entweder der Prinz, die Räte, oder der Clan das Regeln.

Ich könnte mir vorstellen, das es auch erhebliche Unterschiede bei Sabbath und Camarilla geben wird
 
AW: Erbschaft unter Kainskindern

die "weltlichen Besitztümer" können leicht vom Ancilla übernommenwerden, aber die Gefahr eines Nebenbuhlers ist auch nicht zu unterschätzen.

so leicht wird das nicht sein, denn wie soll den unser Ancilla seine Rechte durchsetzen. Wie Toby schreibt, wird es wohl keinen Totenschein auf den Ahn geben.

Was die Sache mit den Gefallen angeht; die Gefallen die für den Ahn ausstanden sind definitiv nicht mehr einzulösen (denn niemand schuldet dem Ancilla was, wenn der Ahn sich darum bemüht hat), die Gefallen die der Ahn noch geschuldet hat sind imho noch gültig (was dem Ahn zu Gute kommt, ist auch für seinen Nachkommen nützlich).

Lache, wenn es Dir gefällt. Aber bedenke, das es immer auf die Macht des Ahnen, des Ancilla und ihrer Verbündeten ankommt, ob sie einen Gefallen für den entgültig vernichteten durchsetzen können.

Und bedenke: Auch mögliche Erzeuger / Großerzeuger / Urgroßerzeuger könnten sich auch auf das Erbe berufen.

Insgesamt wird es bei Kainitens häufiger mal vorkommen, das der Erzeuger sein Kind überlebt. Und der kann auch Ansprüche erheben.

Ich sehe mit weltlichen Eigentum viele Probleme.

Die meisten Dinge wie Geld, Firmen und Grundstücke, usw müssen ja real irgendjemand gehören.
Da die wenigsten Vampire mit ihren realen Namen bei solchen Geschäften agieren, wird es natürlich schwer sowas legal zu vererben.

Ich gebe zu bedenken, wie das Eigentum eine Kainiten überhaupt geregelt ist: Hat er wirklich ein auf seinen Namen und in seinem Namen einklagbares vorhandenes Eigentum, oder kontrolliert er Firmen und Peronen, die das ganze rein rechtlich besitzen? Wenn es sich um den "vergrabenen" Schatz oder den Notgroschen unterm Bett handelt ist das ganze noch recht einfach - er liegt da und kann genommen werden. Firmenanteile und vorallem die Kontrolle über Personen sind da schwerer zu erben.

Ich geb zu das öffentliche Zeug, das sind sicherlich lösbare Probleme, aber gerade sehr junge und unerfahrene Vampire könnten mit solchen Kram schon überfordert sein. Nicht jeder Vampire hat das gesamte Bankwesen/ Rathaus geghoult oder auch nur teile davon.

Gerade das öffentliche Eigentum wird auch bei anderen Kainiten Begehrlichkeiten wecken.

Alte Konkurrenten des Ahnen oder sein eigener Sire könnten dem Ancilla in die Suppe spucken.

Ich glaube übrigens nicht das es eine einheitliche Vampir Erbregel gibt, ich denke eher das beim Todesfall ein Machtvakuum ensteht, was je nach Macht des Verstorbenen sich mehr oder weniger heftig äussert. Wahrscheinlich werden sich nach dem Tod diverse Vampire anmelden die Ansprüche auf dinge wie Einflusssphären, oder Domäne anmelden.

Richtig. An dieser Stelle kommt für mein dafürhalten der Clan des dahingebrannten ins Spiel: Die meisten Clans werden alles daran setzen, die Kontrolle über alles zu behalten, was ein Mitglied kontrollierte hat.

Dazu kommen die Freude, Förderer und Verbündeten, die alle auch ein Stück vom Kuchen haben wollen (oder müssen), um nicht an Macht und Einfluss zu verlieren.

Das große Problem ist dabei, das wahrscheinlich niemand wirklich weiß, wo der Ahn seine Finger überall im Spiel hatte und woher seine Resourcen im einzelnen stammten. Das ist schon ein Problem bei den Besitztümern von wichtigen und reichen Mneschen in der realen Welt.

Durch Beteiligungen, Firmennetze, Wissen, Beraterverträge, stille Teilhaberschafften, Privatkredite, Holdings, Founds, informelle Netzwerke, Vereine, Logen, Schließfächer, eigene Archive können die Verhältnisse so kompliziert sein, das niemand sie wirklich alleine ünernehmen kann.

Ich denke, das auch nur ein Teil öffentlich geregelt werden kann, der Rest unter den Hyänen aufgeteilt werden wird.
 
AW: Erbschaft unter Kainskindern

Weltlicher Besitz -je nachdem wie es vorbereitet ist ansonsten wird es sehr darauf ankommen wie man mit dem Prinzen steht und Daddy stand...

Gefallen sind nicht übertragbar ausser wenn das vorher klar gestellt ist unter allen Beteiligten...aber sie sind trotzdem durchaus einlösbar kommt eben wieder sehr darauf an wer ihn einfordert und wo man selbst steht...
 
AW: Erbschaft unter Kainskindern

Die Besitztümer des Ahn werden nur unter seiner Kontrolle bleiben wie er sich aktiv darum kümmert. Sollte er es nicht tuzn werden seine Rivalen oder machtgierige Ancilla im es wegnehmen und der erbe geht leer aus...Es sei denn der Erbe ist gut informiert über die Besitztümer des Ahn und kann sie übernehmen und die anderen Übernahmeversuche blocken..(Sehr unwarscheinlich aber durchaus möglich)
Was Gefallen angeht ist es etwas anders.
dazu muss bekannt sein dass der Ahn defentiv unwiederruflich tod ist, dann wird sämtliche Schuld des Ahnen mit hoher Warscheinlichkeit sein Kind auf gedrückt bekommen , wenn es in der gleichen Domäne wohnt.
Sämtliche Guthaben ( Also alle die bei den Ahn in der Schu8ld stehen) werden vorher mit der Schuld des Ahnen ausgegeglichen damit es für den Kind einfacher ist den Rest zurück zu zahlen.
 
AW: Erbschaft unter Kainskindern

Wer kassiert nun seine Besitztümer?

Der jenige der es Schaft sie sich unterm Nagel zu reißen wenns sich um Dinge dreht die in unserer Welt einen Wert haben gehen sie an den Staat oder an denjenigen der sich als Nachkomme ausgibt.
Alles andere wie Artefakte,Relikte,ander Okkulterkram,Sammlerstücke usw. geht an den der es sich zuerst klaut.

Das geht aus Blutmagie hervor als es um die Tremere Antitribu geht die wurden alle ausgelöscht und die ganzen Labore/Verstecke voller dieser meist eigennützigen Blutmagier sind jetzt ein Selbstbedienungslanden für jeden anderen Blutmagier der sie findet.
Was is mit den Offen geblieben Gefallen?

Zerfallen im Nichts auf die Schuld und Gefallen hat keiner mehr anspruch ein Grund warum Ahnen sauer werden wenn man einen der ihren killt.
Was ist mit seinem ehemaligen Child ? ist der immer noch mit den Taten seines Erzeugers erpressbar ?

Nur wenns daran beteiligt war.
 
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